Sofern ein Wohnungssuchender aufgrund seiner Einkünfte oder der Größe der Wohnung keinen Wohnberechtigungsschein erhält, kann der Vermieter in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag von der Belegungsbindung freigestellt werden.
Grundsätzlich ist die Genehmigung einer Freistellung und somit der Verzicht auf die Belegungsbindung mit der Festsetzung einer Ausgleichszahlung verbunden. In besonders gelagerten Fällen wird von der Festsetzung einer Ausgleichszahlung abgesehen.
Die Höhe dieser Zahlung richtet sich nach der Überschreitung der maßgebenden Einkommensgrenze des zukünftigen Mieters und der Netto-Kaltmiete der Wohnung.
Die Überschreitungsstufen und die entsprechende Höhe des Ausgleiches sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt:
Überschreitung der Einkommensgrenze Zahlbetrag
um mehr als bis pro qm
5 % 30 % 0,25
30 % 50 % 0,50
50 % 70 % 1,00
70 % 90 % 2,00
90 % 3,00
Der nach der Überschreitung der Einkommensgrenze errechnete Zahlbetrag wird bei entsprechender Kenntnis der Miethöhe von Amts wegen auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem für die Wohnung zulässigen Entgelt und der tatsächlich rechtmäßig erzielbaren ortsüblichen Miete ( Mietspiegel Stadt Soest) einer freifinanzierten Vergleichswohnung beschränkt.
Die letztendlich ermittelte monatliche "Freistellungs-Ausgleichszahlung" ist ab dem Folgemonat der Gebrauchsüberlassung der neuen Wohnung vom Verfügungsberechtigten (Vermieter) zu zahlen.
Dieser kann in Höhe der "Freistellungs-Ausgleichszahlung" vom Mieter einen Zuschlag neben der Einzelmiete verlangen (vgl. § 26 IV Neubaumietenverordnung 1970, § 19 IV S. 3 Wohnraumförderungs- und Nutzungsgesetz NRW).
Aufgrund der Vielschichtigkeit der möglichen Gründe und ob eine monatliche Zahlung erhoben wird, empfiehlt es sich, Kontakt mit einem der unten aufgeführten Ansprechpartnern aufzunehmen.
Gebühren: 30,00
Sofern ein Wohnungssuchender aufgrund seiner Einkünfte oder der Größe der Wohnung keinen Wohnberechtigungsschein erhält, kann der Vermieter in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag von der Belegungsbindung freigestellt werden.
Grundsätzlich ist die Genehmigung einer Freistellung und somit der Verzicht auf die Belegungsbindung mit der Festsetzung einer Ausgleichszahlung verbunden. In besonders gelagerten Fällen wird von der Festsetzung einer Ausgleichszahlung abgesehen.
Die Höhe dieser Zahlung richtet sich nach der Überschreitung der maßgebenden Einkommensgrenze des zukünftigen Mieters und der Netto-Kaltmiete der Wohnung.
Die Überschreitungsstufen und die entsprechende Höhe des Ausgleiches sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt:
Überschreitung der Einkommensgrenze Zahlbetrag
um mehr als bis pro qm
5 % nbsp; 30 % 0,25
30 % 50 % 0,50
50 % 70 % 1,00
70 % 90 % 2,00
90 % 3,00
Der nach der Überschreitung der Einkommensgrenze errechnete Zahlbetrag wird bei entsprechender Kenntnis der Miethöhe von Amts wegen auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem für die Wohnung zulässigen Entgelt und der tatsächlich rechtmäßig erzielbaren ortsüblichen Miete ( Mietspiegel Stadt Soest) einer freifinanzierten Vergleichswohnung beschränkt.
Die letztendlich ermittelte monatliche "Freistellungs-Ausgleichszahlung" ist ab dem Folgemonat der Gebrauchsüberlassung der neuen Wohnung vom Verfügungsberechtigten (Vermieter) zu zahlen.
Dieser kann in Höhe der "Freistellungs-Ausgleichszahlung" vom Mieter einen Zuschlag neben der Einzelmiete verlangen (vgl. § 26 IV Neubaumietenverordnung 1970, § 19 IV S. 3 Wohnraumförderungs- und Nutzungsgesetz NRW).
Aufgrund der Vielschichtigkeit der möglichen Gründe und ob eine monatliche Zahlung erhoben wird, empfiehlt es sich, Kontakt mit einem der unten aufgeführten Ansprechpartnern aufzunehmen.
Gebühren: 30,00
- Anschrift
- 001 Am Vreithof 8 59494 Soest
Timo
Lange
AG Soziales
Montag
08.30 - 12.30
Dienstag
08.30 - 12.30
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitext
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin.
Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.
- Anschrift
- 001 Propst-Nübel-Straße 5 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103 2245
- ax
- 02921 103 82245
- t.lange@soest.de
Stefanie
Rinsche
AG Soziales
Montag
08.30 - 12.30
Dienstag
08.30 - 12.30
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitext
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin.
Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.
- Anschrift
- 001 Am Vreithof 8 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2214
- Fax
- 02921 103-82214
- s.rinsche@soest.de
Christiane
Schiewe
AG Soziales
Montag
08.30 - 12.30
Dienstag
08.30 - 12.30
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitext
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin.
Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.
- Anschrift
- 001 Am Vreithof 8 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2242
- Fax
- 02921 103-82242
- c.schiewe@soest.de
Till
Blesken
Standard
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
- Anschrift
- 001 Am Vreithof 8 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2215
- Fax
- 02921 103-82215
- t.blesken@soest.de
Vivien
Ewers
AG Soziales
Montag
08.30 - 12.30
Dienstag
08.30 - 12.30
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitext
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin.
Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.
- Anschrift
- 001 Am Vreithof 8 59494 Soest
- Telefon
- 02921/ 103 - 2219
- Fax
- 02921/ 103 - 82219
- v.ewers@soest.de
Simone
Münstermann
Wohngeld und Bildung und Teilhabe
Wohngeldstelle
Montag
08.30 - 12.30
Dienstag
08.30 - 12.30
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitag
geschlossen
Freitext
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin.
Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.
- Anschrift
- 001 Propst-Nübel-Straße 5 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2244
- Fax
- 02921 103-82244
- wohngeld(at)soest.de
Sabina
Seibel
Integrationsbeauftragte
- Anschrift
- 001 Am Vreithof 8 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2218
- Fax
- 02921 103-82218
- s.seibel@soest.de
Jaroslaw-Karl
Lehwark
Sozialhausmeister
- Anschrift
- 001 Schwarzer Weg 24 59494 Soest
- Telefon
- 0151 20092338
Yvonne
Miranda
Kommunales Integrationsmanagement
- Anschrift
- 001 Waldstraße 22 59494 Soest
- Telefon
- 02921 9105671
- Telefon
- 0171 8398042
- y.miranda@soest.de
Pierre Marcel
Berens
Hausmeister Wohnheim Waldstraße
- Anschrift
- 001 Waldstraße 22 59494 Soest
- Telefon
- 02921 75587
- Telefon
- 0175 2919007
Dennis
Bröcking
Abteilungsleitung Soziales
AG Soziales
Montag
08.30 - 12.30
Dienstag
08.30 - 12.30
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitext
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin.
Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.
- Anschrift
- 001 Am Seel 59494 Soest
- Telefon
- 02921 1032200
- Fax
- 02921 103 82200
- dennis.broecking@soest.de
Marion
Pauli
AG Soziales
Montag
08.30 - 12.30
Dienstag
08.30 - 12.30
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitext
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin.
Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.
- Anschrift
- 001 Am Vreithof 8 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2216
- Fax
- 02921 103-82216
- m.pauli@soest.de
Anna Lena
Oeldemann
AG Soziales
Montag
08.30 - 12.30
Dienstag
08.30 - 12.30
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitext
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin.
Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.
- Anschrift
- 001 Am Vreithof 8 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2210
- Fax
- 02921 103-82219
- a.oeldemann@soest.de
Kira
Budde
Stadtteilhausmanagerin und Inklusionsbeauftragte
- Anschrift
- 001 Britischer Weg 10 59494 Soest
- Telefon
- 02921 3753210
- k.budde@soest.de
Robyn
Churchill
Abteilung Jugend und Soziales
Montag
08.30 - 12.30 / 14.00 - 16.00
Dienstag
08.30 - 12.30
Mittwoch
ganztägig geschlossen
Donnerstag
08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitag
08.30 - 12.30
Freitext
und nach Terminabsprache
- Anschrift
- 001 Propst-Nübel-Straße 5 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2247
- Fax
- 02921 103-92247
- r.churchill@soest.de
Petra
Arlitt
Seniorenbeauftragte
ohne Öffnungszeiten
- Anschrift
- 001 Am Vreithof 8 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2212
- Fax
- 02921 103-82212
- p.arlitt@soest.de
Wiebke
Ahshoff
AG Soziales
Montag
08.30 - 12.30
Dienstag
08.30 - 12.30
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitext
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin.
Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.
- Anschrift
- 001 Am Vreithof 8 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2211
- Fax
- 02921 103-2299
- w.ahshoff@soest.de
Anja
Schweig
Wohngeld, Bildung und Teilhabe
Wohngeldstelle
Montag
08.30 - 12.30
Dienstag
08.30 - 12.30
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitag
geschlossen
Freitext
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin.
Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.
- Anschrift
- 001 Propst-Nübel-Straße 5 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2243
- Fax
- 02921 103-82243
- wohngeld@soest.de
Stefan
Schritt
Wohnungsnotfallhilfe/Sozialraumarbeit Soester Süden
Standard
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
- Anschrift
- 001 Schwarzer Weg 24 59494 Soest
- Telefon
- 02921 3493657
- Fax
- 02921 103-2299
- s.schritt@soest.de
Angelika
Nölle
Wohngeld und Mietspiegel
Wohngeldstelle
Montag
08.30 - 12.30
Dienstag
08.30 - 12.30
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitag
geschlossen
Freitext
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin.
Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.
- Anschrift
- 001 Propst-Nübel-Straße 5 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2241
- Fax
- 02921 103-82241
- wohngeld@soest.de
Waltraud
Deicke
Bildung und Teilhabe
AG Soziales
Montag
08.30 - 12.30
Dienstag
08.30 - 12.30
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitext
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin.
Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.
- Anschrift
- 001 Propst-Nübel-Straße 5 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2217
- Fax
- 02921 103-2299
- w.deicke@soest.de
Freistellung von der Belegungsbindung
Sofern ein Wohnungssuchender aufgrund seiner Einkünfte oder der Größe der Wohnung keinen Wohnberechtigungsschein erhält, kann der Vermieter in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag von der Belegungsbindung freigestellt werden.
Grundsätzlich ist die Genehmigung einer Freistellung und somit der Verzicht auf die Belegungsbindung mit der Festsetzung einer Ausgleichszahlung verbunden. In besonders gelagerten Fällen wird von der Festsetzung einer Ausgleichszahlung abgesehen.
Die Höhe dieser Zahlung richtet sich nach der Überschreitung der maßgebenden Einkommensgrenze des zukünftigen Mieters und der Netto-Kaltmiete der Wohnung.
Die Überschreitungsstufen und die entsprechende Höhe des Ausgleiches sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt:
Überschreitung der Einkommensgrenze Zahlbetrag
um mehr als bis pro qm
5 % 30 % 0,25 €
30 % 50 % 0,50 €
50 % 70 % 1,00 €
70 % 90 % 2,00 €
90 % 3,00 €
Der nach der Überschreitung der Einkommensgrenze errechnete Zahlbetrag wird bei entsprechender Kenntnis der Miethöhe von Amts wegen auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem für die Wohnung zulässigen Entgelt und der tatsächlich rechtmäßig erzielbaren ortsüblichen Miete ( Mietspiegel Stadt Soest) einer freifinanzierten Vergleichswohnung beschränkt.
Die letztendlich ermittelte monatliche "Freistellungs-Ausgleichszahlung" ist ab dem Folgemonat der Gebrauchsüberlassung der neuen Wohnung vom Verfügungsberechtigten (Vermieter) zu zahlen.
Dieser kann in Höhe der "Freistellungs-Ausgleichszahlung" vom Mieter einen Zuschlag neben der Einzelmiete verlangen (vgl. § 26 IV Neubaumietenverordnung 1970, § 19 IV S. 3 Wohnraumförderungs- und Nutzungsgesetz NRW).
Aufgrund der Vielschichtigkeit der möglichen Gründe und ob eine monatliche Zahlung erhoben wird, empfiehlt es sich, Kontakt mit einem der unten aufgeführten Ansprechpartnern aufzunehmen.
Gebühren: 30,00 €