Der Rat der Stadt Soest hat bereits im Jahr 1962 die Satzung zur Verleihung von Ehrenplaketten an engagierte Personen in Soest beschlossen. Damit sollen die Verdienste, die sich Personen in ehrenamtlicher verantwortlicher Tätigkeit erworben haben, anerkannt werden.
Die Ehrenplakette wird durch den Rat der Stadt Soest verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist die langjährige Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit an verantwortlicher Stelle im Interesse der Allgemeinheit. Die Ehrenplakette ist eine Bronzeplakette, die auf der Vorderseite das Stadtsiegel aus dem Jahr 1236 trägt.
Mit der Ehrenplakette erhalten die zu Ehrenden auch eine Verleihungsurkunde, in der die Verdienste der Auszuzeichnenden erläutert werden und die vom Bürgermeister unterzeichnet wird.
Zur Verleihung der Ehrenplakette bedarf es für den Beschluss des Rates einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Diese mehrheitliche Hürde stellt die besondere Wertigkeit der Ehrenplakette heraus.
Seit dem Jahr 2012 werden die Ehrenplaketten im Rahmen des städtischen Neujahrsempfangs, also im Beisein von Einwohnerinnen und Einwohnern, Neubürgerinnen und Neubürgern sowie des Bürgermeisters und des Ersten Beigeordneten, Mitgliedern des Rates der Stadt Soest und den stellvertretenden Bürgermeisterinnen, verliehen. Der stimmungsvolle Neujahrsempfang, der in der Regel durch ehrenamtliche musikalische oder andere künstlerische Darbietungen gestaltet wird, bietet ein würdiges Ambiente für die Verleihungen.
Der Rat der Stadt Soest hat bereits im Jahr 1962 die Satzung zur Verleihung von Ehrenplaketten an engagierte Personen in Soest beschlossen. Damit sollen die Verdienste, die sich Personen in ehrenamtlicher verantwortlicher Tätigkeit erworben haben, anerkannt werden.
Die Ehrenplakette wird durch den Rat der Stadt Soest verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist die langjährige Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit an verantwortlicher Stelle im Interesse der Allgemeinheit. Die Ehrenplakette ist eine Bronzeplakette, die auf der Vorderseite das Stadtsiegel aus dem Jahr 1236 trägt.
Mit der Ehrenplakette erhalten die zu Ehrenden auch eine Verleihungsurkunde, in der die Verdienste der Auszuzeichnenden erläutert werden und die vom Bürgermeister unterzeichnet wird.
Zur Verleihung der Ehrenplakette bedarf es für den Beschluss des Rates einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Diese mehrheitliche Hürde stellt die besondere Wertigkeit der Ehrenplakette heraus.
Seit dem Jahr 2012 werden die Ehrenplaketten im Rahmen des städtischen Neujahrsempfangs, also im Beisein von Einwohnerinnen und Einwohnern, Neubürgerinnen und Neubürgern sowie des Bürgermeisters und des Ersten Beigeordneten, Mitgliedern des Rates der Stadt Soest und den stellvertretenden Bürgermeisterinnen, verliehen. Der stimmungsvolle Neujahrsempfang, der in der Regel durch ehrenamtliche musikalische oder andere künstlerische Darbietungen gestaltet wird, bietet ein würdiges Ambiente für die Verleihungen.
Der Rat der Stadt Soest hat bereits im Jahr 1962 die Satzung zur Verleihung von Ehrenplaketten an engagierte Personen in Soest beschlossen. Damit sollen die Verdienste, die sich Personen in ehrenamtlicher verantwortlicher Tätigkeit erworben haben, anerkannt werden.
Die Ehrenplakette wird durch den Rat der Stadt Soest verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist die langjährige Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit an verantwortlicher Stelle im Interesse der Allgemeinheit. Die Ehrenplakette ist eine Bronzeplakette, die auf der Vorderseite das Stadtsiegel aus dem Jahr 1236 trägt.
Mit der Ehrenplakette erhalten die zu Ehrenden auch eine Verleihungsurkunde, in der die Verdienste der Auszuzeichnenden erläutert werden und die vom Bürgermeister unterzeichnet wird.
Zur Verleihung der Ehrenplakette bedarf es für den Beschluss des Rates einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Diese mehrheitliche Hürde stellt die besondere Wertigkeit der Ehrenplakette heraus.
Seit dem Jahr 2012 werden die Ehrenplaketten im Rahmen des städtischen Neujahrsempfangs, also im Beisein von Einwohnerinnen und Einwohnern, Neubürgerinnen und Neubürgern sowie des Bürgermeisters und des Ersten Beigeordneten, Mitgliedern des Rates der Stadt Soest und den stellvertretenden Bürgermeisterinnen, verliehen. Der stimmungsvolle Neujahrsempfang, der in der Regel durch ehrenamtliche musikalische oder andere künstlerische Darbietungen gestaltet wird, bietet ein würdiges Ambiente für die Verleihungen.
Ehrenplakette der Stadt Soest
Der Rat der Stadt Soest hat bereits im Jahr 1962 die Satzung zur Verleihung von Ehrenplaketten an engagierte Personen in Soest beschlossen. Damit sollen die Verdienste, die sich Personen in ehrenamtlicher verantwortlicher Tätigkeit erworben haben, anerkannt werden.
Die Ehrenplakette wird durch den Rat der Stadt Soest verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist die langjährige Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit an verantwortlicher Stelle im Interesse der Allgemeinheit. Die Ehrenplakette ist eine Bronzeplakette, die auf der Vorderseite das Stadtsiegel aus dem Jahr 1236 trägt.
Mit der Ehrenplakette erhalten die zu Ehrenden auch eine Verleihungsurkunde, in der die Verdienste der Auszuzeichnenden erläutert werden und die vom Bürgermeister unterzeichnet wird.
Zur Verleihung der Ehrenplakette bedarf es für den Beschluss des Rates einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Diese mehrheitliche Hürde stellt die besondere Wertigkeit der Ehrenplakette heraus.
Seit dem Jahr 2012 werden die Ehrenplaketten im Rahmen des städtischen Neujahrsempfangs, also im Beisein von Einwohnerinnen und Einwohnern, Neubürgerinnen und Neubürgern sowie des Bürgermeisters und des Ersten Beigeordneten, Mitgliedern des Rates der Stadt Soest und den stellvertretenden Bürgermeisterinnen, verliehen. Der stimmungsvolle Neujahrsempfang, der in der Regel durch ehrenamtliche musikalische oder andere künstlerische Darbietungen gestaltet wird, bietet ein würdiges Ambiente für die Verleihungen.