Die Pflicht zur Durchführung von Brandverhütungsschauen ist im § 6 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NW (BHKG NW) verankert.
Brandverhütungsschauen gehören zu den besonders wichtigen Aufgaben der vorbeugenden Brandschutzes innerhalb der Gemeinde. Ein Erlass schreibt bei gewissen Gebäudenutzungen Brandverhütungsschauen in Abständen von max. 5 Jahren vor.
Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen, und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksamen Löscharbeiten ermöglichen.
Für die Durchführung von Brandverhütungsschauen kann eine Gebühr erhoben werden. Die Satzung für die Stadt Soest ist in Vorbereitung.
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
Armin
Westhoff
Brandschutztechniker
_keine
- Anschrift
- 001 Florianweg 13 59494 Soest
- Telefon
- 02921/ 103 - 2181
- Fax
- 02921/ 103 - 82181
- a.westhoff@soest.de
Peter
Bettenbrock
Arbeitsgruppenleiter
Arbeitsgruppe Bauordnung
Montag
8:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
8:30 - 12:30
Mittwoch
8:30 - 12:30
Donnerstag
8:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
8:30 - 12:30
- Anschrift
- 001 Windmühlenweg 21 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-3400
- Fax
- 02921 103-83400
- p.bettenbrock@soest.de
Philipp
Weinkopf
Bezirk 1
Arbeitsgruppe Bauordnung
Montag
8:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
8:30 - 12:30
Mittwoch
8:30 - 12:30
Donnerstag
8:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
8:30 - 12:30
- Anschrift
- 001 Windmühlenweg 21 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-3414
- Fax
- 02921 103-83414
- p.weinkopf@soest.de
Brandverhütungsschauen
Die Pflicht zur Durchführung von Brandverhütungsschauen ist im § 6 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NW (BHKG NW) verankert.
Brandverhütungsschauen gehören zu den besonders wichtigen Aufgaben der vorbeugenden Brandschutzes innerhalb der Gemeinde. Ein Erlass schreibt bei gewissen Gebäudenutzungen Brandverhütungsschauen in Abständen von max. 5 Jahren vor.
Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen, und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksamen Löscharbeiten ermöglichen.
Für die Durchführung von Brandverhütungsschauen kann eine Gebühr erhoben werden. Die Satzung für die Stadt Soest ist in Vorbereitung.
Ihre Ansprechpersonen
Rathaus II
Raum: 1.06
Windmühlenweg 21
59494
Soest
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Montag: | 8:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00 |
Dienstag: | 8:30 - 12:30 |
Mittwoch: | 8:30 - 12:30 |
Donnerstag: | 8:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30 |
Freitag: | 8:30 - 12:30 |
Rathaus II
Raum: 1.17
Windmühlenweg 21
59494
Soest
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Dienstag: | 8:30 - 12:30 |
Mittwoch: | 8:30 - 12:30 |
Donnerstag: | 8:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30 |
Freitag: | 8:30 - 12:30 |
Rathaus II
Raum: 1.17
Windmühlenweg 21
59494
Soest
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 8:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00 |
Dienstag: | 8:30 - 12:30 |
Mittwoch: | 8:30 - 12:30 |
Donnerstag: | 8:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30 |
Freitag: | 8:30 - 12:30 |