Wenn Sie gewerbsmäßig das Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen möchten (Bewachungsgewerbe), benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO).
Die Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 GewO ist an eine bestimmte Person (Antragsteller) gebunden.
§ 34a Abs. 1 GewO
Bewachungsverordnung
Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben - siehe Downloadbereich unten)
Personalausweis (oder Nationalpass mit Meldebescheinigung)
Führungszeugnis (Belegart 0", zu beantragen beim Bürgerbüro der Stadt Soest)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9", zu beantragen beim Bürgerbüro der Stadt Soest)
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben; für Soest: Stadt Soest, Abteilung Finanzen, Windmühlenweg 21)
Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes (des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben)
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis und Bescheinigung des Insolvenzgerichts (derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk der Gewerbetreibende, beziehungsweise der gesetzliche Vertreter, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte; für Soest: Amtsgericht Soest, Nöttenstraße 28)
Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
Nachweis der Sachkundeprüfung der Industrie- und Handelskammer (bei der Durchführung von 1. Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr; 2. Schutz vor Ladendieben; 3. Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken)
Nachweis über Betriebsvermögen (es müssen mindestens für die ersten 6 Monate des Gewerbebetriebes die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten nachgewiesen werden. Hierbei ist insbesondere auf die Personal-, Miet-, Einrichtungs- und Versicherungskosten unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen abzustellen. Die Vorlage des Mittelnachweises kann auch in Form einer Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage der Hausbank des Antragstellers erfolgen.)
Versicherungsnachweis (Der Gewerbetreibende hat für sich und die in seinem Gewerbebetrieb beschäftigten Personen zur Deckung der Schäden, die den Auftraggebern oder Dritten bei der Durchführung des Bewachungsvertrages entstehen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt je Schadensereignis für Personenschäden 1 Mio. , für Sachschäden 250.000 , für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000 , für reine Vermögensschäden 12.500 .)
Aktueller Handels- bzw. Vereinsregisterauszug (nur bei juristischen Personen)
Antrag durch eine juristische Person Stellen Sie den Antrag als juristische Person (GmbH, AG, e. V. etc.), so sind die o. g. Unterlagen sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (z. B. Geschäftsführer) bei der Antragstellung vorzulegen.
Ausländische Staatsangehörige Mit Ausnahme von EU-Angehörigen benötigen Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen, bei einer Tätigkeit als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person oder als Stellvertreter einer natürlichen Person zur Ausübung einer vergleichbaren, unselbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt.
Die Gebühr für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 GewO beträgt zwischen 100,00 und 1.500,00 . Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13,00 .
Ein Antrag ist auch dann gebührenpflichtig, wenn Sie ihn zurücknehmen, sofern bereits mit der Bearbeitung begonnen wurde. Falls der Antrag abgelehnt werden sollte, fällt ebenfalls eine Gebühr an. Sie beträgt dann 75 Prozent der Gebühr, die für eine Erlaubnis fällig gewesen wäre.
Bewachungsgewerbe
Wenn Sie gewerbsmäßig das Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen möchten (Bewachungsgewerbe), benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO).
Die Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 GewO ist an eine bestimmte Person (Antragsteller) gebunden.
Die Gebühr für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 GewO beträgt zwischen 100,00 und 1.500,00 €. Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13,00 €.
Ein Antrag ist auch dann gebührenpflichtig, wenn Sie ihn zurücknehmen, sofern bereits mit der Bearbeitung begonnen wurde. Falls der Antrag abgelehnt werden sollte, fällt ebenfalls eine Gebühr an. Sie beträgt dann 75 Prozent der Gebühr, die für eine Erlaubnis fällig gewesen wäre.
Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben - siehe Downloadbereich unten)
Personalausweis (oder Nationalpass mit Meldebescheinigung)
Führungszeugnis („Belegart 0", zu beantragen beim Bürgerbüro der Stadt Soest)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister („Belegart 9", zu beantragen beim Bürgerbüro der Stadt Soest)
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben; für Soest: Stadt Soest, Abteilung Finanzen, Windmühlenweg 21)
Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes (des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben)
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis und Bescheinigung des Insolvenzgerichts (derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk der Gewerbetreibende, beziehungsweise der gesetzliche Vertreter, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte; für Soest: Amtsgericht Soest, Nöttenstraße 28)
Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
Nachweis der Sachkundeprüfung der Industrie- und Handelskammer (bei der Durchführung von 1. Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr; 2. Schutz vor Ladendieben; 3. Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken)
Nachweis über Betriebsvermögen (es müssen mindestens für die ersten 6 Monate des Gewerbebetriebes die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten nachgewiesen werden. Hierbei ist insbesondere auf die Personal-, Miet-, Einrichtungs- und Versicherungskosten unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen abzustellen. Die Vorlage des Mittelnachweises kann auch in Form einer Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage der Hausbank des Antragstellers erfolgen.)
Versicherungsnachweis (Der Gewerbetreibende hat für sich und die in seinem Gewerbebetrieb beschäftigten Personen zur Deckung der Schäden, die den Auftraggebern oder Dritten bei der Durchführung des Bewachungsvertrages entstehen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt je Schadensereignis für Personenschäden 1 Mio. €, für Sachschäden 250.000 €, für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000 €, für reine Vermögensschäden 12.500 €.)
Aktueller Handels- bzw. Vereinsregisterauszug (nur bei juristischen Personen)
Antrag durch eine juristische Person Stellen Sie den Antrag als juristische Person (GmbH, AG, e. V. etc.), so sind die o. g. Unterlagen sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (z. B. Geschäftsführer) bei der Antragstellung vorzulegen.
Ausländische Staatsangehörige Mit Ausnahme von EU-Angehörigen benötigen Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen, bei einer Tätigkeit als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person oder als Stellvertreter einer natürlichen Person zur Ausübung einer vergleichbaren, unselbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt.
§ 34a Abs. 1 GewO
Bewachungsverordnung