Schutz der Bäume im Stadtgebiet Soest
Zum Schutz der Bäume im Stadtgebiet gibt es eine Baumschutzsatzung. Die Baumschutzsatzung finden Sie unter der Rubrik Rechtsgrundlagen auf dieser Seite. Nach dieser Satzung ist das Fällen von Laubbäumen nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt und bedarf gegebenenfalls einer Genehmigung. Dies gilt auch für Maßnahmen, die zu einer Schädigung oder wesentlichen Veränderung des Aufbaus der geschützten Bäume führen können.
Hier können Sie online einen Antrag auf Entfernung oder wesentliche Änderung von Bäumen nach der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Soest vom 19.07.2019 (Baumschutzsatzung) stellen.
Schutz der Bäume im Stadtgebiet Soest
Zum Schutz der Bäume im Stadtgebiet gibt es eine Baumschutzsatzung. Die Baumschutzsatzung finden Sie unter der Rubrik Rechtsgrundlagen auf dieser Seite. Nach dieser Satzung ist das Fällen von Laubbäumen nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt und bedarf gegebenenfalls einer Genehmigung. Dies gilt auch für Maßnahmen, die zu einer Schädigung oder wesentlichen Veränderung des Aufbaus der geschützten Bäume führen können.
Hier können Sie online einen Antrag auf Entfernung oder wesentliche Änderung von Bäumen nach der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Soest vom 19.07.2019 (Baumschutzsatzung) stellen.
- Anschrift
- 001 Windmühlenweg 21 59494 Soest
Kristina
Kemper
- Anschrift
- 001 Windmühlenweg 21 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-3109
- Fax
- 02921 103-83109
- k.kemper@soest.de
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Baumschutz
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