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Anmeldung zur Eheschließung

Bevor wir Ihnen einen Termin zur Trauung geben können, müssen Sie sich zur Eheschließung anmelden. Dabei werden Ihre Ehevoraussetzungen geprüft.

Sollte die Eheschließung nur von einer Person angemeldet werden, ist eine Vollmacht vorzulegen.

Als zusätzlichen Service bieten wir auch Eheschließungen außerhalb unserer Öffnungszeiten (Freitagnachmittag oder samstags) an. Die Kosten hierfür betragen 125,00 Euro. 

Soweit Sie hier in Soest keinen Wohnsitz haben, aber gerne beim Standesamt Soest getraut werden möchten, müssen Sie die Anmeldung der Eheschließung bei dem Standesamt Ihrer Stadt/Gemeinde mit den erforderlichen Unterlagen vornehmen. Nehmen Sie mit dem Standesamt Ihres Wohnsitzes Kontakt auf und geben Sie dort an, dass Sie beim Standesamt Soest die Ehe schließen möchten. Hierfür entstehen allerdings weitere Gebühren.

Sobald die Anmeldung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt erfolgt ist, wird von dort der Vorgang an das Standesamt Soest übersandt. Sobald die Unterlagen hier vorliegen, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.

Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin möglich.

Gerne reservieren wir Ihnen, wenn möglich, auch einen Trautermin.

EC-Kartenzahlung ist möglich.

Die Kosten hängen von unterschiedlichen Faktoren ab, wobei mindestens 40 Euro anfallen und weitere Kosten für Urkunden, Aufenthaltsbescheinigungen und anderes zu entrichten sind.

Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten kosten zusätzlich (siehe oben).

 

Sie benötigen für die Anmeldung der Eheschließung nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, wenn:

  • beide Antragsteller:innen deutsche Staatsangehörige sind;
  • beide Antragsteller:innen volljährig sind und keine Kinder haben;
  • beide Antragsteller:innen noch nicht verheiratet waren;
  • beide Antragsteller:innen ihren Hauptwohnsitz in Soest haben und
  • beide in Soest geboren sind.

 

 Zusätzliche Unterlagen werden erforderlich: 

  • wenn der Hauptwohnsitz nicht Soest ist, dann ist eine erweiterte Meldebescheinigung von der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes „zur Vorlage beim Standesamt" vorzulegen. Diese Bescheinigung sollte nicht älter als vier Wochen sein;
  • wenn Sie nicht in Soest geboren sind, benötigen Sie eine neue Ablichtung aus dem Geburtenbuch (zu erhalten beim Standesamt Ihres Geburtsortes);
  • geschiedene und verwitwete Antragsteller bringen bitte eine beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister (mit Eintragung der Auflösung der Ehe und der aktuellen Namensführung, zu bekommen beim Heiratsstandesamt). Dies ist nicht erforderlich wenn die letzte vorherige Ehe in Soest geschlossen wurde.

Haben Sie gemeinsame Kinder, benötigen wir die Geburtsurkunden Ihrer Kinder.

In Einzelfällen können gegebenenfalls auch weitere Unterlagen notwendig sein.

Sobald

  • ein Antragsteller oder beide Antragsteller die ausländische Staatsangehörigkeit besitzen
  • die Antragsteller nicht im Bundesgebiet geboren sind
  • die Antragsteller im Ausland eine Ehe oder Lebenspartnerschaft geschlossen haben und/oder im Ausland geschieden sind

sind weitere Unterlagen erforderlich, hierzu informieren wir Sie gern individuell.

Eheschließung, Heirat, Hochzeit, Ehe, Aufgebot, Trauung

Ihre Ansprechperson

Leitung Standesamt m.kuehle@soest.de 02921 103-2120
Rathaus I - Domplatz
Domplatz 1
59494 Soest
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag:08:30 - 12:30
Mittwoch:Geschlossen
Donnerstag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag:08:30 - 12:30

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin telefonisch oder Mail unter standesamt@soest.de

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post@soest.de

Letzte Aktualisierung
04.06.2024 | 15:45 Uhr