Im Einzelnen bedeutet das:
• Private Treffen sind mit bis zu zehn Personen aus bis zu drei Haushalten möglich. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt (allgemeine Kontaktbeschränkungen).
• Kultur: Konzerte und Aufführungen in öffentlichen und privaten Einrichtungen sind zulässig. Gäste müssen ein negatives Corona-Testergebnis sowie Mindestabstände einhalten. Eine einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden ist sicherzustellen.
• Sport: Ist im Freien ohne Personenbegrenzung möglich. Publikum bis zu 20 Prozent der Kapazität ist erlaubt, maximal 500 Personen, ohne Testpflicht. In Hallen / Fitnessstudios müssen Teilnehmende ein negatives Testergebnis vorweisen können und die Kontaktrückverfolgung gesichert sein. Für Kontaktsport im Innenbereich gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Publikum ist auf Sitzplätzen bis zu 20 Prozent der Kapazität bzw. maximal 250 Personen bei negativem Corona-Test erlaubt.
• Freizeit: Freibäder dürfen ihren Außenbereich mit Liegewiese öffnen für Personen mit negativem Corona-Test und bei Personenobergrenze. Wettbüros, Spielhallen und ähnliche Einrichtungen dürfen für Personen mit negativem Test und bei Personenbegrenzung öffnen.
• Einzelhandel: Geöffnet ohne Termin- oder Testpflicht, Begrenzung der Kundinnen- und Kundenzahl auf 1 Person pro 10 Quadratmeter.
• Gastronomie: Außengastronomie und Innenbereich geöffnet; Besuch mit anerkanntem negativem Corona-Test ODER Nachweis einer Vollimpfung ODER Nachweis einer Genesung von Covid-19 zulässig
• Beherbergungsbetriebe: Geöffnet ohne Kapazitätsbegrenzung.
• Private Veranstaltungen: Im Außenbereich mit maximal 100 Personen zulässig, in Innenräumen mit maximal 50 Teilnehmenden – jeweils nur mit negativem Testergebnis.
Aufgrund der Lockerungen werden zusätzlich zu den bereits geöffneten Außensportanlagen der Stadt auch die städtischen Sporthallen wieder öffnen, allerdings aufgrund der notwendigen organisatorischen Vorlaufzeit u.a. für die Reinigung und die Abstimmung mit den Sportvereinen erst Anfang Juni 2021.
Weitere Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen ab Samstag, 22. Mai 2021
Da sich die Inzidenzen im Kreis Soest am Donnerstag, 20. Mai 2021, seit 5 aufeinander folgenden Werktagen unterhalb der Marke von 50 bewegen, treten ab Samstag, 22. Mai 2021, auch im Stadtgebiet von Soest weitere Lockerungen der Infektionsschutzmaßnahmen gemäß der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft.