Bislang konnten Soester Eltern ihre Kinder für das folgende Kindergartenjahr immer in der Zeit vom 1. November bis 31. Januar vormerken lassen. Erst danach konnten die Kitas ihre neuen Gruppen zusammenstellen. Die Stadt Soest hat mit den Trägern und den Leitungskräften der Kindertageseinrichtungen nun gemeinsam vereinbart, dass die zeitlichen Abläufe, vor allem auch auf Wunsch der Eltern, verändert werden. In der Trägerversammlung am 7. September 2022 wurde diese Entscheidung bereits für das am 1. August 2023 beginnende Kindergartenjahr und damit für die bevorstehende Vormerk-Phase getroffen.
Die neuen Termine sind wie folgt: In der Zeit vom 15. September bis zum 31. Dezember 2022 können Eltern ihre Kinder, die zum neuen Kindergartenjahr ab 1. August 2023 aufgenommen werden, digital vormerken lassen. Die Eltern können wie bisher auch bis zu drei Wunscheinrichtungen auswählen. Ein Vorteil der früheren Vormerkung liegt darin, dass die Kindertageseinrichtungen zu einem früheren Zeitpunkt – nämlich etwa Ende des Jahres - eine Übersicht haben, ob bzw. wie viele Plätze sie vergeben können.
„Bei allen Eltern, die bisher vom Starttermin 1. November ausgegangen waren, bitten wir um Verständnis, dass wir diese Entscheidung jetzt sehr kurzfristig getroffen haben“, erklärt Andrea Schomacker von der Abteilung Jugend der Stadt Soest. „Wir gehen aber davon aus, dass dies auch in Sinne der Eltern ist, da sie uns mehrfach gebeten haben, den Termin vorzuverlegen.“
Die digitale Vormerkung finden Eltern auf der Website www.soest.de unter der Rubrik „Rathaus online“. Von hier aus werden sie auf Wunsch auch direkt auf die Websites der Kitas verlinkt, damit sie sich umfassend informieren können.
Das Aufnahmeverfahren durchläuft anschließend den folgenden Weg:
- Die Kitas werden im Zeitraum 9. Januar bis 20. Januar über die Vormerkungen mit der Priorisierung 1 entscheiden und ggf. die Vormerkungen, die nicht berücksichtigt werden können, an die Kita mit Priorisierung 2 weitergeben.
- Im Zeitraum 23. Januar bis 27. Januar werden die Kitas über die Vormerkungen mit Priorisierung 2 entscheiden und ggf. die Vormerkungen, die nicht berücksichtigt werden können, an die Kita mit Priorisierung 3 weitergeben.
- Im Zeitraum 30. Januar bis 3. Februar werden die Kitas über die Vormerkungen mit Priorisierung 3 entscheiden und ggf. die Vormerkungen, die nicht berücksichtigt werden können, an das Jugendamt weitergeben.
- Die vorläufige Platzzusage der Kitas erfolgt dann ab dem 6. Februar 2023.
- Ab dem 6. Februar 2023 meldet sich das Jugendamt auch bei jenen Eltern, deren Vormerkung von den drei Wunscheinrichtungen nicht berücksichtigt werden konnten, um den Eltern ein Alternativangebot anzubieten.
- Die endgültigen Verträge mit den Eltern können jedoch auch weiterhin erst im März geschlossen werden, wenn die Bedarfsplanung für die Tagesbetreuung und damit die Anzahl der Betreuungsplätze von dem Jugendhilfeausschuss und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) genehmigt sind.
Weitere wichtige Infos:
- Sollten Eltern Unterstützung bei dem Ausfüllen der digitalen Vormerkung benötigen, wird diese im Rathaus I angeboten. Frau Bange - Ohrmann (Tel. 02921 / 103-2342) und Frau Weindorf (02921 /103-2341) helfen gerne bei der digitalen Vormerkung und werden gemeinsam mit den Eltern diese vornehmen.
- Die Eltern sollten ihr Kind mindestens ein halbes Jahr vor dem gewünschten Aufnahe-Termin vormerken.
- Auch im digitalen Verfahren bleibt ein persönlicher Kennenlern-Termin von den Kindertageseinrichtungen gewünscht.
- Grundsätzlich ist die digitale Vormerkung auch nach dem 15. September ganzjährig möglich. In der Zeit vom 15. September bis zum 31. Dezember ist lediglich die Hauptvormerkungsphase, in der dann auch von den Kitas
- Kennenlerntermine oder Kennenlerntage angeboten werden und anschließend die neuen Gruppen zusammengestellt werden.
- Die Erhebung der Elternbeiträge wird ebenfalls digitalisiert. Unterlagen und Nachweise, die bisher in Papierform eingereicht werden mussten, können die Eltern also nun ebenfalls über das Bürgerportal „Rathaus online“ hochladen.
Unabhängig von den veränderten Zeitabläufen werden die Kita-Betreuungsplätze nach denselben Grundsätzen vergeben wie bisher. Das bedeutet, die Eltern können drei Wunsch-Kitas nennen. Die erstgenannte Kita prüft, ob den Eltern ein Platz angeboten werden kann. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Prüfung in den weiteren beiden Kitas bzw. in der Verwaltung. In jedem Fall erhalten die Eltern einen Betreuungsplatz angeboten; der Betreuungsvertrag wird dann mit der Kita geschlossen.