Üblicherweise werden Osterfeuer als Brauchtumsveranstaltung genehmigt. Damit bilden sie eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Verbot, Pflanzenschnitt abzubrennen. Da diese Ausnahmeregelung nun entfällt, gilt die grundsätzliche Untersagung des Abbrennens von pflanzlichen Abfällen – insbesondere im privaten Bereich. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW hat noch einmal in einem separaten Schreiben darauf hingewiesen.
Veranstaltung von Osterfeuern ist untersagt
Aufgrund des Veranstaltungsverbotes der Coronaschutz-Verordnung sind in diesem Jahr im Stadtgebiet von Soest erneut keine Osterfeuer erlaubt. Darauf macht die Abteilung Bürger- und Ordnungsangelegenheiten der Stadt Soest aufmerksam.