Streusalz ist bis auf wenige Ausnahmen verboten – Alternativen sind Splitt, Sand und Granulat

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Anlässlich der ersten Frostwelle des diesjährigen Winters weisen die Kommunalen Betriebe Soest (KBS) auf den korrekten Umgang mit Streusalz und auf alternatives Streumaterial hin. Wer Streumaterial kaufen will, kann sich an diesen Ratschlägen orientieren.

In vielen Fällen lässt sich Schnee durch Schneeschaufel oder Fegen entfernen. Um die Sturzgefahr bei Frost zu verringern, streuen allerdings viele Grundstückseigentümer anliegende Gehwege immer noch mit Streusalz. Dies geschieht aus Unwissenheit bzw. aus Gewohnheit. Denn in Soest ist es laut Straßenreinigungssatzung grundsätzlich verboten, auf Gehwegen Salz zu streuen.

Hintergrund ist die Tatsache, dass Streusalz erheblich für Umweltschäden verantwortlich ist. Dies sind insbesondere Schäden an Bäumen und Sträuchern sowie die Belastung von Bächen, Flüssen und letztendlich unseres Trinkwassers.

Ausnahmen von diesem Verbot sind klimatische Extremfälle (z.B. Eisregen) und gefährliche Verkehrsflächen (wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgänge, starke Gefälle und Steigungsstrecken oder ähnliche Gehwegsabschnitte). Auch in diesen Fällen sollte das Streusalz aber sparsam dosiert werden. Als Anhaltspunkt gilt der Grundsatz, dass ein voller Esslöffel Streusalz für ca. einen Quadratmeter Fläche reicht.

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen überhaupt nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut werden. Schnee, der die genannten Mittel enthält, darf nicht auf diesen Flächen gelagert werden. Für diese Regel gibt es auch keine Ausnahmen.

Die KBS weist deshalb die Bürgerinnen und Bürger darauf hin: Verwenden Sie bitte für den privaten Winterdienst salzfreie, abstumpfende Mittel - wie Sand, Kies, Splitt oder Granulat ohne chemische Beimischungen (Produkte mit blauem Engel). Wenn das Gröbste mit Besen oder Schneeschieber beseitigt ist, können Sie diese Mittel optimal verstreuen. Nach dem Abtauen empfiehlt es sich, die Streugutreste bald wegzufegen.

Bei weiteren Fragen können sich die Bürgerinnen und Bürger an den Kommunalbetrieb wenden. Ansprechperson ist hier Daniel Reschke, Telefon 103- 4100. E-Mail d.reschke@soest.de.

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Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr