Stadt bittet um Vorschläge für die Sportlerehrung

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Erfolgreiche Soester Sportlerinnen und Sportler werden alljährlich vom Rat der Stadt Soest durch die Verleihung einer Sportplakette geehrt. Die Vorschlagsfrist für die Ehrung für die Leistungen und Erfolge im Jahr 2022 läuft.

Einige Soester Sportlerinnen und Sportler, die die Voraussetzungen für die Verleihung erfüllen, wurden durch ihre Vereine bereits gemeldet. Die Abteilung Schule und Sport der Stadt Soest bittet nun alle übrigen Soester Sportvereine und sonstige Dritte, nach Saisonabschluss entsprechende Vorschläge abzugeben. Die Sportlerehrung gilt für Leistungen, die im Vereinsjahr 2022 erbracht wurden.

Die Meldungen sind bis spätestens zum 15. November 2022 an die Abteilung Schule und Sport der Stadt Soest zu richten.

Auf der Internetseite der Stadt Soest www.soest.de besteht im Abschnitt „Bildung & Kultur“, „Sport“, Rubrik „Sportlerehrung“ die Möglichkeit, Vorschläge zur Sportlerehrung über einen Online-Vordruck einzureichen. Alternativ kann ein Vordruck entweder über die E-Mail-Adresse sportlerehrung@soest.de oder auf dem Postweg an „Stadt Soest, Abt. Schule und Sport, Postfach 2252, 59491 Soest“ bei der Stadt Soest angefordert werden.

Für Rückfragen steht Daniela Springer von der vorgenannten Abteilung unter der Telefonnummer 0 29 21 / 103-1145 zur Verfügung.

Die Erfolge der vorgeschlagenen Sportlerinnen und Sportler sollten in geeigneter Weise belegt werden. Erfolge werden anerkannt, wenn die Sportlerinnen und Sportler die Leistungen für einen Sportverein erbracht haben, der einem Spitzenverband des Deutschen Olympischen Sportbundes angehört.

Nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Soest wird Sportlerinnen und Sportler die Plakette für besondere Leistungen im Sport verliehen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Das Erreichen

  •  eines 1. bis 6. Platzes bei einer von einem Fachverband des Deutschen Sportbundes ausgeschriebenen Deutschen Meisterschaft,
  •  oder eines 1. bis 3. Platzes bei Westdeutschen Meisterschaften oder NRW-Landesmeisterschaften
  •  oder eines 1. Platzes bei Westfalenmeisterschaften,
  •  oder eines 1. bis 3. Platzes bei Wettkämpfen um eine Meisterschaft, die den Deutschen Meisterschaften unmittelbar vorangehen, oder bei Qualifikationswettkämpfen für die Deutsche Meisterschaft.

Schließlich werden nach Einzelfallentscheidung einer Kommission des Sportausschusses solche hervorragenden sportlichen Leistungen mit der Verleihung der Sportplakette gewürdigt, die zwar nicht unter die oben aufgeführten Kriterien fallen, jedoch einen gleichrangigen Leistungswert besitzen.

Sollten Sportlerinnen und Sportler in den vergangenen Jahren bereits geehrt worden sein, können diese grundsätzlich nur dann erneut mit der Sportplakette ausgezeichnet werden, wenn seit der letzten Ehrung mindestens zwei Jahre vergangen sind. Es werden demnach Meldungen von Sportlerinnen und Sportlern berücksichtigt, wenn diese nicht bereits in 2022 (für sportliche Leistungen in 2020 oder 2021) mit der Sportplakette ausgezeichnet wurden.

Über Ausnahmen bei herausragenden Leistungen entscheidet eine Kommission des Sportausschusses auf Antrag im Einzelfall.

Beim zurückliegenden Mal sind insgesamt 42 Sportlerinnen und Sportler mit der Plakette für ihre besonderen sportlichen Leistungen geehrt worden.

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Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr