Sozialamt der Stadt stockt Personal für Umsetzung der Wohngeldreform auf

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Zum 1. Januar 2023 tritt die jüngste Wohngeld-Reform der Bundesregierung in Kraft, die unter anderem den Kreis der berechtigten Wohngeldempfänger erheblich vergrößert. Das Sozialamt der Stadt Soest erwartet deshalb eine steigende Zahl von Anfragen und Anträgen und hat sich mit zusätzlichem Personal darauf vorbereitet.

Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Bearbeitungszeit der Wohngeld-Anträge verlängert. Darauf macht Fachbereichsleiter Meinhard Esser aufmerksam. 

Die Bundesregierung erwartet, dass sich die Zahl der Wohngeldberechtigten bundesweit von 600.000 auf zwei Millionen Menschen verdreifacht. Die Kosten für das Wohngeld teilen sich Bund und Länder. Das Personal für die Bearbeitung der Anträge hingegen müssen die Kommunen ohne Unterstützung von Land und Kommunen stellen. „Wir gehen mit drei zusätzlichen Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen in der Wohngeldstelle in den Januar 2023“, erklärt Meinhard Esser. Ob diese Personalaufstockung ausreicht, werde man beobachten. „Unser Ziel bleibt eine Bearbeitungszeit eines vollständig in der Wohngeldstelle vorliegenden Antrags von 4 bis 6 Wochen wie bisher auch.“ 

Darüber hinaus wird die Software, die für die Auszahlung des Wohngelds von IT.NRW eingerichtet wird, erst zum 1. April 2023 zur Verfügung stehen. Die Wohngeldstelle der Stadt Soest wird trotzdem bereits ab Januar pauschale Abschlagszahlungen vornehmen. Die Nachberechnung und das Ausstellen eines endgültigen Bescheids, gegebenenfalls einhergehend mit einer Nachzahlung, erfolgt dann ab April 2023, wenn die entsprechende Software zur Verfügung steht.  

Allerdings bitten wir die Bürgerinnen und Bürger um ihr Verständnis, falls sich die Bearbeitung der Wohngeld-Anträge und die Auszahlung des Wohngelds verzögern sollte“, sagt der Fachbereichsleiter.

Mieterinnen und Mieter können Wohngeld in Form eines Mietzuschusses beantragen. Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen oder Wohnhäusern hingegen kann das Wohngeld als Lastenzuschuss ausgezahlt werden. Ob jemand wohngeldberechtigt ist, hängt von den drei Faktoren Haushaltmitglieder, Einkommen und Höhe der Miete bzw. Belastung ab. Eine erste Vorinformation können Bürgerinnen und Bürger online auf der Website der Stadt Soest unter www.soest.de/wohngeld bekommen. Hier sind auch die Antragsformulare zum Download sowie die zuständigen Ansprechpersonen in der Wohngeldstelle zu finden. 
 

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Eine Abbildung von Bargeld auf einem Wohngeld-Formular.

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Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr