Insbesondere die beliebten Raketenbatterien können eine Gefahr für Zweiradfahrer sein. Diese „Kisten“ sind wesentlich größer und stabiler als die verschossenen Hüllen anderer Feuerwerkskörper. Sie lösen sich auch bei Regenwetter nicht auf. Deshalb können Fahrradfahrer oder Motorradfahrer darüber stürzen.
Auch für die Straßenreinigung stellen die oft würfelförmigen Feuerwerksbatterien ein Problem dar, denn sie passen nicht durch den Saugmund der Kehrmaschinen. Am Ende bleibt meist nur die Möglichkeit, sie per Hand wegzuräumen, was für mehr Aufwand und damit auch höhere Kosten für die Gebührenzahler sorgt.
Grundsätzlich ist es natürlich sinnvoll, auch andere verschossene Raketen, Böller und die Abschusshilfen wie Flaschen wegzuräumen und zu entsorgen. Denn rein rechtlich handelt es sich bei den Überresten des Feuerwerks um eine „außergewöhnliche Verunreinigung“, die vom Verursacher und/oder den betroffenen Anliegern entfernt werden muss. Geschieht dies nicht und die „Verunreinigung“ führt zu Personen- oder Sachschäden, sind Verursacher und/oder Anlieger in der Haftung.
Dass sich darüber hinaus auch viele Bürgerinnen und Bürger über liegen gelassene Böller ärgern, beweisen die Beschwerden, die immer wieder in den ersten Tagen des neuen Jahres beim Kommunalbetrieb ankommen. „Am besten die großen Batterien und Flaschen sofort, also noch in der Nacht, wegholen“, lautet der Tipp vom Kommunalbetrieb. In der Regel können die eigentlichen Feuerwerksreste in die Graue Restmülltonne geworfen werden. Die restlichen Verunreinigungen können am nächsten Morgen beseitigt werden.