Sicherheitstipps für ein verletzungsfreies Silvesterfeuerwerk

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Während in der Silvesternacht die meisten Menschen fröhlich feiern, beginnt das neue Jahr für manche „Hobby-Feuerwerker“ leider in den Notaufnahmen der Krankenhäuser. Damit das Feuerwerk verletzungsfrei bleibt, sollten einige Tipps beherzigt werden.

Schwere Verbrennungen, Augenverletzungen und Schäden am Hörvermögen – leider immer wieder auch bei Kindern - sind häufige Folgen eines leichtfertigen Umgangs mit Raketen, Böllern und Co.. Was viele Menschen gar nicht wissen: Beim Abbrennen kann diese Pyrotechnik Temperaturen von mehr als 1000 Grad Celsius erreichen.

Die pyrotechnischen Artikel sind in Kategorien eingeteilt. Kategorie 1 (Kinderfeuerwerk) darf an Personen über 12 Jahren verkauft und auch ganzjährig verwendet werden. Völlig gefahrlos ist es dennoch nicht. Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk) darf nur zwischen Weihnachten und Silvester in dafür zugelassenen Geschäften Personen über 18 Jahren zum Kauf angeboten werden. Die Weitergabe an Minderjährige ist verboten. Dies gilt auch für deren Eltern. Das Abbrennen ist nur am 31. Dezember und am Neujahrstag 1. Januar erlaubt. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kindern- und Seniorenheimen sowie von Reethäusern und Fachwerkhäusern mit Holzeindeckung dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht gezündet werden.

Damit das Feuerwerk verletzungsfrei bleibt, sollten folgende Tipps beherzigt werden:

•    Verwenden Sie nur legal erworbenes Feuerwerk!
•    Die geprüfte Sicherheit von Feuerwerksartikeln erkennt man an der BAM- oder der CE-Kennzeichnung. Bitte nicht an Feuerwerkskörpern herumbasteln, solche Basteleien sind eine häufige Unfallursache.
•    Das Mitnehmen von Pyrotechnik in Gasträume oder Versammlungsstätten ist verboten.
•    Feuerwerk und übermäßiger Alkoholgenuss vertragen sich nicht.
•    Feuerwerke bitte nur im Freien verwenden.
•    Beachten Sie die Sicherheitshinweise auf den Artikeln!
•    Halten Sie ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen, Gebäuden und Fahrzeugen ein.
•    Achten Sie auf Ihre Haustiere. Die meisten mögen kein Feuerwerk.
•    Raketen nur sicher starten, z.B. aus einer Getränkekiste mit schwerer Sektflasche.
•    Raketen und Bodenfeuerwerke niemals unter Bäumen, Laternen usw. starten!
•    Blindgänger nie erneut anzünden, sondern mit Wasser abkühlen. 
•    Zum Schutz spielender Kinder sollten Blindgänger sofort sicher entsorgt werden.
•    Halten Sie Fenster und Türen geschlossen, damit keine Feuerwerkskörper und Raketen in die Wohnung fliegen können!
•    Für alle Eltern: Informieren Sie Ihre Kinder über den sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern!
•    Kontrollieren Sie Ihr Gebäude auf Brandgefahren!
•    Entsorgen Sie die Reste der Knallerei am Neujahrstag!

Der Verkauf von nicht zugelassenem Feuerwerk wird als Straftat geahndet. Die illegal angebotenen Feuerwerke sind zum Teil lebensgefährlich. Informieren Sie die Polizei oder Ihr Ordnungsamt.

 

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Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr