Konkret bedeutet dies Folgendes:
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Auch Betriebe außerhalb der Wälle dürfen ab 15. Mai 2021 ihre Außengastronomie öffnen.
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Für den Besuch der Außengastronomie ist keine Terminbuchung mehr notwendig.
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Die Notwendigkeit eines anerkannten negativen Corona-Tests bleibt bestehen. Der Negativ-Test darf maximal 48 Stunden alt sein. Analog dürfen Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis die Gastronomie besuchen.
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Die Gastronomiebetriebe müssen eine einfache Rückverfolgbarkeit der Gäste sicherstellen und entsprechend die Kontaktdaten der Gäste aufnehmen.
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An einem Tisch dürfen nur Personen aus zwei Hausständen sitzen, wobei Kinder unter 14 Jahre sowie Genesene und Geimpfte nicht mitgezählt werden.
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Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Damit die neuen Regelungen der Landesverordnung gelten, setzt die Stadt Soest die Allgemeinverfügung, welche zur Umsetzung der Corona-Modellkommune erlassen wurde, aus. Darüber hinaus werden Gespräche mit dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie über den weiteren Umgang mit dem Modellprojekt geführt.