Regelungen für den Besuch der Außengastronomie in Soest ab 15. Mai gelockert

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Aufgrund der ab Samstag, 15. Mai 2021, geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen setzt die Stadt Soest die Regelungen der Corona-Modellkommune Außengastronomie bis auf Weiteres aus. „Wir nutzen die Möglichkeiten, die uns die Landesverordnung bietet, und erweitern die Außengastronomie“, erklärt Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer.

Konkret bedeutet dies Folgendes:

  • Auch Betriebe außerhalb der Wälle dürfen ab 15. Mai 2021 ihre Außengastronomie öffnen.

  • Für den Besuch der Außengastronomie ist keine Terminbuchung mehr notwendig.

  • Die Notwendigkeit eines anerkannten negativen Corona-Tests bleibt bestehen. Der Negativ-Test darf maximal 48 Stunden alt sein. Analog dürfen Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis die Gastronomie besuchen.

  • Die Gastronomiebetriebe müssen eine einfache Rückverfolgbarkeit der Gäste sicherstellen und entsprechend die Kontaktdaten der Gäste aufnehmen.

  • An einem Tisch dürfen nur Personen aus zwei Hausständen sitzen, wobei Kinder unter 14 Jahre sowie Genesene und Geimpfte nicht mitgezählt werden.

  • Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.

Damit die neuen Regelungen der Landesverordnung gelten, setzt die Stadt Soest die Allgemeinverfügung, welche zur Umsetzung der Corona-Modellkommune erlassen wurde, aus. Darüber hinaus werden Gespräche mit dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie über den weiteren Umgang mit dem Modellprojekt geführt.

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Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr