Bei dem Mietspiegel handelt es sich um eine Vergleichsmieten-Tabelle für Mieten, die nicht preisgebunden sind. Er dient damit als Orientierungshilfe für Vermieter und Mieter, um eine Miethöhe zu vereinbaren. Dabei werden die Art, die Größe, die Ausstattung, die Beschaffenheit und die Lage einer Wohnung berücksichtigt. Wer die Vergleichsmieten-Tabelle nutzt, muss ferner beachten, dass es sich um Richtwerte für Nettomieten handelt, wobei sich die Mietwerte auf Wohnungen von 45 bis 110 Quadratmetern beziehen.
Für den aktuellen Mietspiegel fanden mehrere Arbeitsbesprechungen statt, an denen neben der Stadt Soest der Verband Haus & Grund, der Mieterverein des Kreises Soest, der Immobilienverband Deutschland, die Wohnungsgenossenschaft SoestWest, die KWS und der Soester Gemeinnützige Bauverein / Immobilien GmbH teilgenommen haben. Die neue Übersicht berücksichtigt nun auch die Baujahre 2011 bis 2016. Für die Baujahre ab 2017 gilt eine freie Vereinbarung der Miethöhe.
Der Mietspiegel ist gültig ab sofort und ist erhältlich bei folgenden Stellen:
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Stadt Soest, Abteilung Soziales, Propst-Nübel-Straße 5, sowie als pdfDownload im Internet auf www.soest.de unter „Dienstleistungen A – Z“.
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Bei Haus & Grund, Marktstraße 2, 59494 Soest.
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Beim Mieterverein des Kreises Soest e.V. Ulricherstraße 37, 59494 Soest
Es gibt keine Pflicht, einen Mietspiegel aufzustellen. Seit 1975 macht ein entsprechendes Gesetz dies aber möglich. In Soest wird seit 1976 ein Mietspiegel vereinbart. An der Erstellung des Mietspiegels nehmen Vertreter von Verbänden und Organisationen der Hauseigentümer, der Makler, der Wohnungsgesellschaften, der Mieter und der Stadt Soest teil.