Die Förderkriterien sind in der Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest festgelegt. Diese enthält erläuternde Informationen zu allgemeinen Zielen der Kulturförderung, zu der Förderfähigkeit von Projekten sowie zu deren Umfang und weitere antragsrelevante Informationen. Die Richtlinien und das Antragsformular sind als PDF-Datei im Internet der Stadt Soest www.soest.de auf der Seite „Kultur“ hinterlegt oder können in der Abteilung Kultur angefordert werden.
Der zuständige Ausschuss des Rates der Stadt Soest entscheidet über die Förderung kultureller Projekte für das Jahr 2023.
Für Rückfragen stehen Frau Kösterkamp oder Herr Westhoff, Abteilung Kultur, Telefon 02921-103-1246 oder 103-1241, oder per Mail j.koesterkamp@soest.de bzw. t.westhoff@soest.de zur Verfügung.
Kulturförderung der Stadt Soest
Die Stadt Soest stellt für das Jahr 2023 wieder insgesamt 15.000 Euro städtische Fördergelder für Kulturprojekte zur Verfügung. Bis zum 30. September 2022 besteht die Möglichkeit, Förderanträge zu stellen.