Seit jeher gehört es zu den üblichen Pflichten für Anlieger, den Gehweg selbst zu reinigen. Außergewöhnliche Verunreinigungen - dazu zählt auch starker Laubfall – sind möglichst umgehend zu beseitigen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Laub von den eigenen oder von sonstigen Bäumen stammt.
In Fußgängergeschäftsstraßen und in verkehrsberuhigten Zonen gilt zu beiden Seiten ein Streifen von je 2 Meter Breite, an anderen Straßen, an denen kein Gehweg vorhanden ist, von je einem Meter Breite als Gehweg. Diesen Teil müssen Anlieger dann anstelle eines Gehweges reinigen. Zusätzlich gibt es noch in den nach Straßenreinigungssatzung festgesetzten „Wohnstraßen“ eine besondere Regelung. Dort müssen Anlieger auch die Fahrbahnen reinigen, also auch das Laub beseitigen.
Bei der Gehwegreinigung darf das Laub jedoch nicht auf die Straße bzw. die Fahrbahn oder in die so genannte Gosse gefegt werden. Gefährdungen des Straßenverkehrs oder Verstopfungen der Straßenentwässerung könnten die unerwünschten Folgen sein.
Das aufgesammelte Laub sollte - soweit möglich - auf dem Grundstück kompostiert oder in die Grüne Biotonne gegeben werden.
Es ist übrigens auch ein Zeichen guter Nachbarschaft, das vor dem eigenen Grundstück liegende Laub rechtzeitig aufzusammeln, bevor der Wind dieses zum Nachbarn hinüberweht.
Wer sehr viel Laub hat, sollte zunächst versuchen, es auf seinem Grundstück zwischenzulagern. Nach und nach kann es dann unter Verwendung der Grünen Biotonne ohne Zusatzkosten entsorgt werden.
In einigen Straßen mit besonders dichtem öffentlichem Baumbestand helfen die KBS den dortigen Anliegern bei der Laubbeseitigung. Die KBS setzen dort entweder zeitlich befristet bis zum Ende der Laubzeit eine Kehrmaschine ein oder ein spezielles Laubladegerät nimmt die von den Anliegern zu Haufen geschichteten Laubmengen mit. An den bekannten besonders „laubintensiven“ Stellen sind auch in diesem Jahr bereits wieder die praktischen Laubkörbe aufgestellt worden. Diese Laubkörbe werden von den KBS jedoch nur geleert, wenn sie nicht zur Entsorgung von Ast- und Heckenschnitt missbraucht werden. Bei der Entleerung der Körbe kann nur Laub abgesaugt werden. Bitte alles Laub in die Körbe geben und nicht daneben aufschichten. Leider ist es nicht möglich, über die bereits vorhandenen Körbe zusätzliche Körbe an weiteren Standorten aufzustellen. Auch ein Umsetzen der Körbe an gewünschte andere Standorte ist nicht möglich.
Darüber hinaus können vom Laubfall öffentlicher Bäume besonders betroffene Bürgerinnen und Bürger jenes Laub, welches sie von öffentlichen Straßen und Gehwegen aufgesammelt haben, zu dem aufgestellten Laubcontainer am Kommunalbetrieb am Christophorusweg 7 bringen. Der Container befindet sich direkt hinter dem Eingangstor.
Größere Mengen Laub von privaten Flächen können kostenpflichtig bei der Kompostierungsanlage in Bergede abgegeben werden. Mengen von der Größe bis zu 150 Liter werden ferner auch beim Wertstoffhof am Doyenweg für 2,50 Euro angenommen.
Selbstverständlich sind auch die KBS bei der Laubbeseitigung auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen und Einrichtungen voll im Einsatz. Aber die Mitarbeiter können nicht überall gleichzeitig tätig werden.