Grundstückseigentümer müssen wuchernde Sträucher zurückschneiden

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In der warmen Jahreszeit wachsen nicht selten Büsche, Äste oder Hecken über Grundstücksgrenzen hinaus bis über Gehwege oder vor Verkehrsschilder. Wenn diese Sträucher von privaten Grundstücken stammen, müssen sich die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer um das Zurückschneiden kümmern. Darauf macht die Abteilung Bürger- und Ordnungsangelegenheiten der Stadt Soest aufmerksam.

Das wuchernde Grün hindert unter Umständen Fußgänger oder Radfahrer daran, die betroffenen Wege zu nutzen. Für andere Verkehrsteilnehmenden auf den Straßen entstehen möglicherweise gefährliche Situationen, wenn sie die Verkehrsschilder nicht erkennen können. Vor allem an Kreuzungen und Einmündungen können solche Einschränkungen in der Sicht Risiken bergen. Insbesondere Schilder, welche Vorfahrten regeln, müssen immer gut erkennbar sein. An anderen Kreuzungen ist es wichtig, dass Autofahrer in die vorfahrtberechtigte Straße sehen können, um andere Fahrzeuge rechtzeitig zu erkennen. Darüber hinaus können die Pflanzen auch das Licht von Straßenlaternen schlucken.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sollten diese potenziellen Gefahrenquellen umgehend beseitigen. Das liegt auch in ihrem eigenen Interesse, da sie im Einzelfall möglicherweise zu Schadensersatz verpflichtet werden. Unter Umständen kann die Stadt von sich aus den Rückschnitt anstelle der Grundstückseigentümer vornehmen und diesen dann im Nachhinein die Rechnung dafür ausstellen. Aber soweit muss es ja gar nicht kommen, wenn die Grundstückseigentümer von sich aus tätig werden.

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Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr