Aus diesem Grund bittet die Stadt Soest die Veranstalter von Osterfeuern darum, vorsorglich keinen Baum- und Strauchschnitt auf den Flächen zu sammeln oder abzulagern. Sollte ein Verbrennen im Rahmen eines Brauchtumsfeuers zu Ostern möglich sein, wird die Stadt Soest dies rechtzeitig bekannt geben, so dass dann gestellte Anträge in jedem Fall rechtzeitig angezeigt und genehmigt werden können.
Sofern Osterfeuer auch in diesem Jahr nicht möglich sein sollten, gilt die grundsätzliche Untersagung des Abbrennens von pflanzlichen Abfällen – insbesondere im privaten Bereich. Ausnahmen gelten dann nur für pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzten Grundstücken angefallen sind.
Bürgerinnen und Bürger, die Gartenabfälle abgeben wollen, können diese direkt an den Kompostierungsanlagen der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG) in Soest-Bergede sowie kleinere Mengen am Wertstoffhof am Doyenweg in Soest abgeben.
Durchführbarkeit von Osterfeuer-Veranstaltungen ist coronabedingt noch nicht absehbar
Nach der durch Corona bedingten Absage im zurückliegenden Jahr kann die Stadt Soest derzeit aufgrund der Pandemielage noch keine Aussage dazu treffen, ob das Abbrennen eines Osterfeuers im April 2022 möglich sein wird.