Der Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt dann in der Zeit bis einschließlich 17. März 2023 im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) während der Dienststunden aus. Weiterhin sind diese Unterlagen im Internet unter www.mitdenken-soest.de einzusehen.
Die Bebauungsplanänderung soll für das 7.858 Quadratmeter große Areal zwischen Windmühlenweg und Rathaus II eine Wohnbebauung ermöglichen. Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Soest hatte in seiner Sitzung am 19. Januar 2023 die öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Wohnen am Windmühlenweg“ der Stadt Soest beschlossen. Bürgerinnen und Bürger können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes während der Auslegungsfrist insbesondere schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift vorbringen. Zusätzlich können Stellungnahmen auf der Internet-Seite www.mitdenken-soest.de abgegeben werden.
Bürgerbeteiligung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen am Windmühlenweg“
Die Bürgerbeteiligung zu der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Wohnen am Windmühlenweg“ beginnt am Montag, 13. Februar 2023.