Bürgerbeteiligung zu dem Bebauungsplan „Großflächiger Einzelhandel Nottebohmweg“

|   News Allgemein

Am Nottebohmweg soll der bestehende Einzelhandelsstandort planungsrechtlich gesichert und eine maßvolle Weiterentwicklung ermöglicht werden. Der entsprechende Bebauungsplan Nr. 197 sowie die Änderung des Flächennutzungsplans durchlaufen nun die Bürgerbeteiligung.

Die Planunterlagen liegen ab Montag, 20. Juni 2022, bis einschließlich 15. Juli 2022 im Foyer des Rathauses II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21 während der Dienststunden aus. In dieser Zeit können sich Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich zur Plankonzeption zu äußern und diese erörtern.

Das Plangebiet für die Änderung des Flächennutzungsplanes wird durch die Bahnlinie Dortmund-Hamm-Soest-Paderborn im Norden, den Nottebohmweg im Süden, den Ostweg im Osten und die Grundstücksparzelle Gemarkung Soest, Flur 32, Flurstück 271 begrenzt. Das Plangebiet für den Bebauungsplan umfasst die Fläche der Flächennutzungsplanänderung und wird im Westen durch die Grundstücke Nottebohmweg Nr. 5 und Am Güterbahnhof Nr. 6, 8 und 10 begrenzt.

Zurück

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post@soest.de

Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr