Die Veranstalter müssen aber bestimmte Sicherheitsvorkehrungen und rechtliche Vorgaben beachten. Außerdem ist eine Anmeldung des jeweiligen Osterfeuers bei der Abteilung für Ordnungsangelegenheiten der Stadt Soest notwendig. Die Frist dafür läuft in diesem Jahr bis Samstag, 2. April 2022.
Osterfeuer dürfen nur am Ostersonntag oder Ostermontag entfacht werden. Aus Gründen des Brandschutzes müssen bei der Wahl der Feuerstelle ausreichende Abstände zwischen dem Osterfeuer und Gebäuden etc. bestehen. Weiterhin sind die Bestimmungen des Landesimmissionsschutzgesetzes zu beachten. So darf durch die Verbrennung niemand gefährdet oder erheblich belästigt werden. Die Nachtruhe ist von 22 bis 6 Uhr einzuhalten. In Osterfeuern darf lediglich rein pflanzlicher Abfall (Strauchschnitt etc.) verbrannt werden. Verboten sind Plastik, Abfälle, Altreifen, behandeltes Holz und Ähnliches. Vor dem Anzünden muss das aufgeschichtete Brennmaterial umgeschichtet werden, damit Tiere nicht unnötig in den Flammen verenden. Ist das Brennmaterial zur Asche verbrannt, muss die restliche Glut gelöscht und gegen Funkenflug mit Erde abgedeckt werden.
Grundsätzlich gilt, dass das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen verboten ist. Osterfeuer sind aber als so genannte Brauchtumsfeuer zulässig. Was unter den Begriff „Brauchtumsfeuer“ fällt, hat das Oberverwaltungsgericht von NordrheinWestfalen näher beschrieben. Man versteht darunter solche Feuer der Brauchtumspflege, die von einer in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaft, einer Organisation oder einem Verein im Interesse eben dieser Brauchtumspflege ausgerichtet werden. Bedingung ist auch, dass das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für alle Interessierten zugänglich ist.
Die Stadt Soest weist an dieser Stelle daraufhin, dass Osterfeuer als öffentliche Veranstaltungen nur unter Einhaltung der zum Osterfest gültigen Coronaschutzverordnung stattfinden können. Die Veranstalter haben sich daher über mögliche Zugangsbeschränkungen und damit verbundene Kontrollpflichten zu informieren und diese umzusetzen. Informationen hierzu finden sich auf www.land.nrw/corona.
Organisationen, die nach diesen Kriterien ein Osterfeuer planen, werden gebeten, bis Samstag, 2. April 2022, bei der Abteilung Bürger- und Ordnungsangelegenheiten der Stadt Soest, Domplatz 1, das Feuer anzuzeigen, soweit sie dies noch nicht getan haben. Das entsprechende online ausfüllbare Anzeigenformular ist unter www.soest.de mit dem Suchbegrifffeld „Brauchtumsfeuer“ zu finden. Die Anzeige kann direkt online ausgefüllt werden oder per E-Mail an ordnungsamt@soest.de oder per Fax an 02921-10382112 gesendet werden. Fragen beantwortet Frau Weinelt unter der Rufnummer 02921/103-2112.
Verspätete Anzeigen können nicht mehr berücksichtigt werden. Das Osterfeuer kann in einem solchen Fall nicht stattfinden
Anmeldungen der Osterfeuer sind bis zum 2. April 2022 möglich
Nach der durch Corona bedingten Absage im zurückliegenden Jahr ist das Abbrennen eines Osterfeuers im April 2022 erstmals wieder möglich.