Anonyme Beratung gem. § 8b SGB VIII

„Personen, die beruflich in Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen

(z.B.  Ärzte, Hebammen, Personal in Schulen, Erzieher/innen, Schulbusfahrer/innen, Psychologen/innen, Trainer/innen in Sportvereinen u.v.m. ) haben einen Anspruch auf eine anonyme Fachberatung bei der Einschätzung

einer Kindeswohlgefährdung." (§ 8b SGB VIII)

 

Wenn diese Personen eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen oder die Vermutung haben, dass das geistige, seelische oder körperliche Wohl eines Kindes/ Jugendlichen gefährdet ist, haben sie  einen Anspruch auf Beratung durch eine erfahrene Fachkraft.

Die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung kann im Einzelfall sehr komplex und schwierig sein. Es bedarf des Fachwissens, um zu einer Situationseinschätzung und daraus folgenden Handlungsschritte zu gelangen.  Hierbei kann Sie die erfahrene Fachkraft unterstützen. Die Situation wird hierbei anonymisiert, d.h. ohne Namensnennung des betr. Kindes/ Jugendlichen besprochen. (Die Fachberatung ist ausdrücklich vom Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes getrennt und dient ausschließlich der Beratung.

 

Was  sind „gewichtige“ Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung? Nachfolgend finden sie einige Anhaltspunkte welche auf eine mögliche Gefährdung hinweisen können. Sie dienen lediglich einer ersten Orientierung, sind keine abschließende Auflistung und erfassen nicht alle denkbaren Gefährdungssituationen:

 

  1. Äußeres Erscheinungsbild des Kindes/Jugendlichen: Mangelhafte Hygiene, Anzeichen von Verletzungen, nicht witterungsgemäße Kleidung, Mangel- oder Fehlernährung, mangelnde medizinische Versorgung
  2. Verhalten des Kindes/Jugendlichen: depressive Stimmung, Aggressivität, auffallende Zurückgezogenheit, Teilnahmslosigkeit, distanzloses Verhalten, autoaggressives Verhalten
  3. Verhalten der Erziehungspersonen: Suchtverhalten, Verletzung der Aufsichtspflicht, nicht kindgerechte Kommunikation mit dem Kind, elterliche Gewalt untereinander, physische Gewalt gegenüber dem Kind, fehlende verlässliche und kindgerechte Tagesstruktur, Verweigerung notwendiger medizinischer Untersuchungen und Behandlungen, Dulden inadäquaten Verhaltens  anderer im Lebensraum des Kindes
  4. Persönliche Situation der Eltern: chronische Erkrankungen, Suchterkrankungen, psychische Erkrankungen, eigene Gewalterfahrungen
  5. Wohnsituation: Obdachlosigkeit, desolate, gesundheitsgefährdende Wohn- und Wohnungsbedingungen, nicht kindgerechte Einrichtung
  6. Familiäre Situation: Isolation der Familie, Verschuldung, Belastungen aus dem Arbeitsleben/Arbeitslosigkeit
  • „Gewichtige Anhaltspunkte“ deuten auf eine dauerhaft und massiv schädigende Situation hin und sind zu unterscheiden von einer unzulänglichen Versorgungs- und Erziehungssituation

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Frau Dannhausen

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Letzte Aktualisierung
27.02.2025 | 14:23 Uhr