Unterhaltsvorschuss ist eine monatliche Geldleistung des Jugendamtes. Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen und Unterhaltszahlungen ausbleiben, können Sie einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen.
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Sie können einen Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen beim Jugendamt der Stadt Soest stellen, wenn Ihr Kind
- im Stadtgebiet der Stadt Soest wohnt
- bei einem Elternteil lebt, der
- ledig, verwitwet oder geschieden ist, oder
- von seinem Ehegatten (oder anderen Elternteil) dauernd getrennt lebt, oder
- dessen Ehegatte (oder andere Elternteil) wegen Krankheit, Behinderung, oder aufgrund richterlicher Anordnung mindestens 6 Monate in einer Anstalt(z. B. JVA, Krankenhaus) untergebracht ist.
- nicht, oder nicht regelmäßig
- Unterhalt, Unterhaltsersatzleistungen vom anderen Elternteil,
- bei Tod eines Elternteils Waisenbezüge in Höhe von zur Zeit
mindestens
174,00 € (Unterhaltsvorschuss für Kinder bis 5 Jahre alt)
oder
232,00 € (Unterhaltsvorschuss für Kinder bis 11 Jahre alt)
oder
309,00 € (Unterhaltsvorschuss für Kinder bis 17 Jahre alt)
erhält.
Über das 12. Lebensjahr Ihres Kindes hinaus erhalten Sie Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, wenn
- das Kind kein ALG II erhält oder
- durch Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes viermieden werden kann oder
- wenn der betreuende Elternteil über ein monatliches Einkommen von mindestens 600,00 € brutto verfügt.
Das gilt grundsätzlich auch für freizügigkeitsberechtigte ausländische Kinder. Bei nicht freizügigkeitsberechtigten ausländischen Kindern wird der Anspruch im Einzelfall geprüft.
Kein Anspruch besteht, wenn
- beide Elternteile zusammenleben oder
- der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
- heiratet oder
- sich weigert, Auskünfte über den unterhaltspflichtigen Elternteil zu erteilen
oder
sich weigert, an der Feststellung der Vaterschaft bzw. des Aufenthaltes des anderen Elternteils mitzuwirken.
Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:
- die Geburtsurkunde des Kindes und
einen Nachweis über die Anerkennung der Vaterschaft, falls der Vater nicht in der Geburtsurkunde benannt ist - einen Nachweis über das Getrenntleben der Elternteile
- einen Nachweis über eventuelle Unterhaltszahlungen
- bereits vorhandene Unterhaltsbeschlüsse oder Verpflichtungsurkunden
- Schreiben eines eventuell beauftragten Rechtsbeistandes
Bei Kindern ab Vollendung des 12. Lebensjahres zusätzlich:
- den aktuellen ALG II Bescheid des betreuenden Elternteils (soweit ALG II bezogen wird)
Bei Kindern ab Vollendung des 15. Lebensjahres zusätzlich:
- eine Schulbescheinigung des Kindes oder
für den Fall, dass das Kind keine allgemeinbildende Schule mehr besucht - die Einkommensunterlagen des Kindes
Die Auszahlung der Unterhaltsvorschussleistung erfolgt durch Kontoüberweisung am letzten Werktag des Monats im Voraus.
Die "Düsseldorfer Tabelle" des Oberlandesgerichts Düsseldorf
Die "Leitlinien des Oberlandesgerichts Hamm zum Unterhaltsrecht"
Die Broschüre "Der Unterhaltsvorschuss" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ihre Ansprechpersonen
Herr Cummings
Unterhaltsvorschuss A - H + K
s.cummings@soest.de 02921 103-2317 Adresse Öffnungszeiten
Rathaus I - Domplatz
Domplatz 1
59494
Soest
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08.30 - 12.30 / 14.00 - 16.00 |
Dienstag: | 08.30 - 12.30 |
Mittwoch: | ganztägig geschlossen |
Donnerstag: | 08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30 |
Freitag: | 08.30 - 12.30 |
und nach Terminabsprache
Frau Stahl
Unterhaltsvorschuss I - J + L - Z
m.stahl@soest.de 02921 103-2348 Adresse Öffnungszeiten
Rathaus I
Am Vreithof 8
59494
Soest
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 8:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00 |
Dienstag: | 08.30 - 12.30 |
Mittwoch: | ganztägig geschlossen |
Donnerstag: | 08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30 |
Freitag: | 08.30 - 12.30 |