Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss ist eine monatliche Geldleistung des Jugendamtes. Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen und Unterhaltszahlungen ausbleiben, können Sie einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen.

Sie können einen Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen beim Jugendamt der Stadt Soest stellen, wenn Ihr Kind

  • im Stadtgebiet der Stadt Soest wohnt
  • bei einem Elternteil lebt, der
    • ledig, verwitwet oder geschieden ist, oder
    • von seinem Ehegatten (oder anderen Elternteil) dauernd getrennt lebt, oder
    • dessen Ehegatte (oder andere Elternteil) wegen Krankheit, Behinderung, oder aufgrund richterlicher Anordnung mindestens 6 Monate in einer Anstalt(z. B. JVA, Krankenhaus) untergebracht ist.
  • nicht, oder nicht regelmäßig
    • Unterhalt, Unterhaltsersatzleistungen vom anderen Elternteil,
    • bei Tod eines Elternteils Waisenbezüge in Höhe von zur Zeit
      mindestens
      174,00 € (Unterhaltsvorschuss für Kinder bis 5 Jahre alt)
      oder
      232,00 € (Unterhaltsvorschuss für Kinder bis 11 Jahre alt)
      oder
      309,00 € (Unterhaltsvorschuss für Kinder bis 17 Jahre alt)
      erhält.

Über das 12. Lebensjahr Ihres Kindes hinaus erhalten Sie Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, wenn

  • das Kind kein ALG II erhält oder
  • durch Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes viermieden werden kann oder
  • wenn der betreuende Elternteil über ein monatliches Einkommen von mindestens 600,00 € brutto verfügt.

Das gilt grundsätzlich auch für freizügigkeitsberechtigte ausländische Kinder. Bei nicht freizügigkeitsberechtigten ausländischen Kindern wird der Anspruch im Einzelfall geprüft.

Kein Anspruch besteht, wenn

  • beide Elternteile zusammenleben oder
  • der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
    • heiratet oder
    • sich weigert, Auskünfte über den unterhaltspflichtigen Elternteil zu erteilen
      oder
      sich weigert, an der Feststellung der Vaterschaft bzw. des Aufenthaltes des anderen Elternteils mitzuwirken.

Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • die Geburtsurkunde des Kindes und
    einen Nachweis über die Anerkennung der Vaterschaft, falls der Vater nicht in der Geburtsurkunde benannt ist
  • einen Nachweis über das Getrenntleben der Elternteile
  • einen Nachweis über eventuelle Unterhaltszahlungen
  • bereits vorhandene Unterhaltsbeschlüsse oder Verpflichtungsurkunden
  • Schreiben eines eventuell beauftragten Rechtsbeistandes

Bei Kindern ab Vollendung des 12. Lebensjahres zusätzlich:

  • den aktuellen ALG II Bescheid des betreuenden Elternteils (soweit ALG II bezogen wird)

Bei Kindern ab Vollendung des 15. Lebensjahres zusätzlich:

  • eine Schulbescheinigung des Kindes oder
    für den Fall, dass das Kind keine allgemeinbildende Schule mehr besucht
  • die Einkommensunterlagen des Kindes

Die Auszahlung der Unterhaltsvorschussleistung erfolgt durch Kontoüberweisung am letzten Werktag des Monats im Voraus.

Die "Düsseldorfer Tabelle" des Oberlandesgerichts Düsseldorf

Die "Leitlinien des Oberlandesgerichts Hamm zum Unterhaltsrecht" 

Die Broschüre "Der Unterhaltsvorschuss" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 

Ihre Ansprechpersonen

Herr Cummings

Unterhaltsvorschuss A - H + K

s.cummings@soest.de 02921 103-2317 Adresse Öffnungszeiten
Rathaus I - Domplatz
Domplatz 1
59494 Soest
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08.30 - 12.30 / 14.00 - 16.00
Dienstag:08.30 - 12.30
Mittwoch:ganztägig geschlossen
Donnerstag:08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitag:08.30 - 12.30

und nach Terminabsprache

Frau Stahl

Unterhaltsvorschuss I - J + L - Z

m.stahl@soest.de 02921 103-2348 Adresse Öffnungszeiten
Rathaus I
Am Vreithof 8
59494 Soest
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:8:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag:08.30 - 12.30
Mittwoch:ganztägig geschlossen
Donnerstag:08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitag:08.30 - 12.30

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post@soest.de

Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr