Unbegleitete minderjährige Ausländer

Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern bzw. Sorgeberechtigte in Deutschland einreisen, werden vom jeweiligen ortsansässigen Jugendamt zunächst vorläufig in Obhut genommen.

Anschließend führen die Mitarbeiter des Jugendamtes ein Gespräch mit dem Kind oder Jugendlichen, um u.a. seine Fluchtgeschichte zu ermitteln und sein Alter festzustellen. Ebenso finden medizinische Untersuchungen statt, um die gesundheitliche Situation abzuklären.

Anschließend wird der unbegleitete minderjährige Ausländer der Verteilstelle gemeldet, diese weist dann den weiteren Lebensort zu. Auf diesem Wege kommt ein unbegleiteter minderjähriger Ausländer zum Beispiel nach Soest. Hier wird er dann von den Mitarbeitern des Jugendamtes in eine Wohngruppe oder Pflegefamilie untergebracht. Gleichzeitig kümmert sich das Jugendamt darum, dass er einen Vormund bekommt, der ihn rechtlich vertritt, sodass das Kind bzw. der Jugendliche dann längerfristig Hilfe erhalten und auch zur Schule gehen kann. Die darauffolgenden ersten Monate werden als „Clearing-Phase“ bezeichnet. Wenn keine Familienzusammenführung erfolgen kann, erhält der minderjährige unbegleitete Ausländer Hilfe und Betreuung durch Hilfen zur Erziehung.

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Allgemeiner Sozialer Dienst- Team Süd

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Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr