Trennungs- und Scheidungsberatung

 

Eltern bleiben Eltern, trotz Trennung und/ oder Scheidung.  Sie tragen weiterhin gemeinsam die Verantwortung für ihre Kinder, insbesondere auch dafür, wie der Umgang miteinander gestaltet werden kann.

In Trennungssituationen fällt es den Beteiligten häufig schwer, gemeinsam an einer Lösung bezüglich der neuen Familiensituation zu arbeiten. Dennoch ist es wichtig, gemeinsame Regelungen zu treffen, da Kinder die Situation am besten verkraften, wenn die Eltern eine gemeinsame, für alle tragbare Lösung finden.

Dabei kann es hilfreich sein, sich Unterstützung durch eine neutrale Person zu holen, die die Wünsche und Nöte des Kindes in den Fokus stellt. Hierzu können sich Eltern allein oder gemeinsam  an die Mitarbeiter/innen des ASD oder an folgende Beratungsstellen wenden:

Ev. Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen

              Wiesenstraße 15, Telefon: 02921/3620140

https://www.diakonie-ruhr-hellweg.de/angebote/beratung-begleitung/paar-und-lebensberatung/

 

Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen

              Osthofenstraße 35, Telefon: 02921/15020

https://paderborn.efl-beratung.de/

 

Caritas-Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

              Osthofenstraße 35a, Telefon 02921/359050

http://www.caritas-soest.de/einrichtungenvorort/soest/eb-soest

Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren

Ob für ein Kind die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam oder nur ein Elternteil alleine ausüben, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.

Ist ein Kind ehelich geboren, so üben die Eltern die elterliche Sorge grundsätzlich gemeinsam aus. Nach einer Ehescheidung besteht generell die gemeinsame elterliche Sorge fort. Auch bei nichtehelich geborenen Kindern können die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam ausüben. Dazu muss jeder Elternteil vor einem Notar oder dem Jugendamt persönlich erklären, dass sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben wollen (gem. §§1626a ff BGB). Die Sorgeerklärung kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden, sie wird jedoch erst mit der Geburt des Kindes wirksam. Sie kann auch später, bis zum 18. Lebensjahr des Kindes, abgegeben werden.

Auf Antrag kann jedoch einem Elternteil bestimmte Teile oder die komplette elterliche Sorge allein übertragen werden. In solchen Verfahren ist das Jugendamt grundsätzlich „Verfahrensbeteiligter“ und unterstützt das Familiengericht bei der Entscheidungsfindung durch Einbringen von erzieherischen und sozialen Gesichtspunkten. Auch in Verfahren zur Umgangsregelung ist das Jugendamt zu beteiligen. Die Mitarbeiter des ASD bieten Einzel- Paar- oder Familiengespräche zur Regelung des Umgangs- und des Sorgerechts an.

Team Nord

Ihre Ansprechpersonen

Frau Engleder

Allgemeiner Sozialer Dienst - Team Nord

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Frau Kampert

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Frau Schäfer

Allgemeiner Sozialer Dienst- Team Nord

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Frau Näffgen

Allgemeiner Sozialer Dienst- Team Nord

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Frau Rennich

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Frau Sprinkmeier

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Team Süd

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Frau Fitzek

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Frau Fuchs

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Frau Risse

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Frau Keber

Allgemeiner Sozialer Dienst - Team Süd

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Herr Kleinen

Allgemeiner Sozialer Dienst - Team Süd

c.kleinen(at)soest.de02921 103-2323AdresseÖffnungszeiten
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Freitag:08.30 - 12.30

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Frau Litzenberger

Allgemeiner Sozialer Dienst - Team Süd

j.litzenberger(at)soest.de02921 103-2331AdresseÖffnungszeiten
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Frau Wördenweber

Allgemeiner Sozialer Dienst- Team Süd

a.woerdenweber(at)soest.de02921-1032347AdresseÖffnungszeiten
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Freitag:08.30 - 12.30

und nach Terminabsprache

Frau Sokolowski

Allgemeiner Sozialer Dienst - Team Süd

s.sokolowski(at)soest.de02921 103-2325AdresseÖffnungszeiten
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Stadt Soest
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Fax:         02921 / 103-9999
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Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr