Pflegekinderhilfe

Die Pflegekinderhilfe der Stadt Soest sucht nach Familien, die Kinder zur Pflege aufnehmen, welche aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Interessierte Bewerber/Innen werden von den Mitarbeiterinnen überprüft, geschult und bestmöglich auf ihre Aufgabe vorbereitet. Außerdem organisiert die Pflegekinderhilfe die Vermittlung von Kindern in die jeweils geeigneten Familien.

Das laufende Pflegeverhältnis wird weiterhin von den Mitarbeiterinnen betreut. Die Pflegeeltern erhalten regelmäßige Beratungsgespräche und Unterstützung in schwierigen Situationen.

Die Pflegekinderhilfe arbeitet ebenfalls mit dem Herkunftssystem der Kinder zusammen und organisiert und begleitet bei Bedarf die Besuchskontakte zur leiblichen Familie.

Zusätzlich werden regelmäßig Fortbildungen für Pflegeeltern angeboten und Kontakte der Familien untereinander gefördert.

Pflegeeltern werden

Das Bewerbungsverfahren für Pflegefamilien geht über mehrere Monate. In verschiedenen Gesprächen mit einer der Mitarbeiterinnen werden Sie intensiv auf die verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet. Dabei geht es um die Erörterung wichtiger pädagogischer, rechtlicher und formaler Themen rund um Pflegekinder. Außerdem dienen die Gespräche dazu, Sie besser kennenzulernen. Es ist wichtig, um Ihre spezifischen Stärken und Ressourcen zu wissen, damit später ein Pflegekind vermittelt werden kann, das in Ihre Familie passt. Ihnen soll zusätzlich näher gebracht werden, was es mit sich bringt, ein Pflegekind aufzunehmen. Somit bietet Ihnen die Vorbereitungszeit die Möglichkeit, Ihr Vorhaben noch einmal zu überprüfen. Anschließend an die Einzelgespräche finden vier Gruppentermine statt, an denen Sie gemeinsam mit anderen Familien, die Pflegeeltern werden möchten, einzelne Themen vertiefen. Dies bietet außerdem die Möglichkeit, sich auszutauschen und untereinander Kontakte zu knüpfen.

Zur Aufnahme eines Pflegekindes müssen bestimmte formale und persönliche Kriterien erfüllt werden:

- Gesicherte finanzielle Verhältnisse

- Keine schwerwiegenden Erkrankungen, die die Erziehungsfähigkeit beeinträchtigen

- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach §30 Abs. 5 und §30a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes ohne relevante Eintragungen

- Ausreichender Wohnraum

- Bereitschaft zur Kooperation mit verschiedenen Institutionen und dem Herkunftssystem

- Ausreichend Zeit und Flexibilität - Verfügen über stabile und tragfähige Beziehungen und ein soziales Netzwerk

- Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit

- Geduld und Durchhaltevermögen

- Einfühlungsvermögen und Fähigkeit, Bindungsangebote zu machen.

Einige Formulare, die im Laufe des Bewerbungsverfahrens eingesetzt werden, finden Sie in der Funktionsbox auf der rechten Seite.

Wenn die Erziehung eines Kindes in seiner Herkunftsfamilie dauerhaft nicht gewährleistet werden kann, gibt es die Möglichkeit, dass es in einer Dauerpflegefamilie aufwachsen kann. Ziel der Hilfe ist es, dem Kind in geschütztem Umfeld den Aufbau einer sicheren Bindung zu den Pflegeeltern zu ermöglichen. In der Regel besteht das Dauerpflegeverhältnis bis zur Verselbstständigung des Kindes.

Sollten Eltern kurzfristig nicht in der Lage sein ihr Kind zu versorgen (z.B. aufgrund von Erkrankungen), können diese vorübergehend in einer Kurzzeitpflegefamilie untergebracht werden. Der Zeitraum des Aufenthalts muss für das Kind überschaubar sein. Hierbei soll keine feste Bindung zwischen Kind und Pflegeeltern entstehen.

Sollten Eltern kurzfristig nicht in der Lage sein ihr Kind zu versorgen (z.B. aufgrund von Erkrankungen), können diese vorübergehend in einer Kurzzeitpflegefamilie untergebracht werden. Der Zeitraum des Aufenthalts muss für das Kind überschaubar sein. Hierbei soll keine feste Bindung zwischen Kind und Pflegeeltern entstehen.

Es besteht die Möglichkeit, ein verwandtes Kind mit Unterstützung des Jugendamtes aufzunehmen und zu einer offiziellen Pflegefamilie zu werden. Hier bestehen die gleichen Rechte und Pflichten wie bei der Aufnahme eines fremden Pflegekindes. Die Beziehung, die bereits zum Kind besteht, erleichtert die Eingewöhnung und den Aufbau von sicherer Bindung und wird von der Fachkraft berücksichtigt.

Die Pflegefamilie ist eine Form der Hilfe zur Erziehung nach § 27, 33 SGB VIII. Im Gegensatz zur Adoption bekommen Pflegeeltern zunächst nicht das Sorgerecht für das aufgenommene Kind. Ihnen steht zu, die Sorgeberechtigten in Angelegenheiten des täglichen Lebens für das Pflegekind zu vertreten. Sorgeberechtigt sind entweder weiterhin die leiblichen Eltern oder ein Vormund vom Jugendamt.

Die relevanten Gesetzestexte können Sie unter „Formulare“ einsehen. Die Fachkraft der Pflegekinderhilfe wird diese im Bewerberverfahren ausführlich mit Ihnen besprechen.

Für die Betreuung eines Pflegekindes erhalten die Pflegeeltern Pflegegeld. Dieses setzt sich aus dem Betrag für die materiellen Aufwendungen und dem Anteil für den erzieherischen Aufwand zusammen. Außerdem gibt es Zuschüsse, z. B. für Urlaube, Einschulung usw. Näheres ist den Richtlinien der wirtschaftlichen Jugendhilfe unter „Formulare“ zu entnehmen.

  • Ratgeber für Verwandtenpflegeeltern
  • PAN Pflege- und Adoptivfamilien NRW: https://www.pan-ev.de/
  • PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptiveltern: http://www.pfad-bv.de/
  • Adoptiv- und Pflegekindern ein Zuhause geben: Informationen und Hilfen für Familien. Von Irmela Wiemann, Balance Buch und Medien (2012)
  • Überraschung inkluse. Was man mit Pflegekindern alles erleben kann. Von Regina Groot Bramel, Klaus Münstermann Verlag (2012)
  • 4. Jahrbuch des Pflegekinderwesens: Verbleib oder Rückkehr?! Perspektiven für Pflegekinder aus psychologischer und rechtlicher Sicht. Von Stiftung zum Wohl des Pflegekindes (Hrsg.), Schulz-Kirchner Verlag (2007)
  • Handbuch für Pflege- und Adoptiveltern: Pädagogische, psychologische und rechtliche Fragen des Adoptiv- und Pflegekinderwesens. Von Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. (Hrsg.), Schulz-Kirchner-Verlag (2003)

Ihre Ansprechperson

Herr Köthemann

Pflegekinderhilfe

m.koethemann(at)soest.de02921 103-2326AdresseÖffnungszeiten
Rathaus I
Am Vreithof 8
59494 Soest
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TagUhrzeit
Montag:08.30 - 12.30 / 14.00 - 16.00
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und nach Terminabsprache

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

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Letzte Aktualisierung
27.07.2021 | 17:10 Uhr