Netzwerk Kinderschutz gem. § 9 Landeskinderschutzgesetz NRW

„Kinderschutz ist eine zentrale und dauerhafte gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wesentliche Voraussetzung für einen wirksamen Kinderschutz ist, dass er als gemeinsame Aufgabe aller beteiligten Handlungsfelder verstanden wird.“ (kinderschutz.nrw)
Was ist das Netzwerk Kinderschutz?
Um Kinder und Jugendliche wirksam vor Gefährdungen zu schützen, braucht es die Zusammenarbeit von Akteurinnen und Akteuren unterschiedlicher Systeme und Handlungsfelder.
Zum 01.05.2022 ist das Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen (Landeskinderschutzgesetz) in Kraft getreten. Mehrere entsetzliche Fälle und deren Verläufe von Kindesmissbrauch und Kindesvernachlässigung und deren mediale Präsenz in den letzten Jahren haben dazu geführt, dass eine erhöhte Sensibilität der Fachöffentlichkeit entstand.
In § 9 LKSG ist geregelt, dass jedes Jugendamt in NRW Netzwerke zur interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung bilden muss; bezirksübergreifende oder interkommunale Zusammenschlüsse sind möglich. Hierzu hat jedes Jugendamt eine Koordinierungsstelle für das Netzwerk Kinderschutz einzurichten, dass es gebildet hat oder an dem es beteiligt ist.
Ziel des Netzwerks ist die Schaffung von Rahmenbedingungen, die eine effektive und schnelle Zusammenarbeit bei möglicher Kindeswohlgefährdung sicherstellen. Hierzu sollen sich die im Jugendamtsbezirk mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung befassten Stellen strukturell vernetzen. Ein wichtiger Punkt hierbei ist das gegenseitige Verstehen der jeweiligen Handlungslogik und das Kennen der verschiedenen Ansprechpartner.
Wer?
Die im Kinderschutz beteiligten Handlungsfelder sind
- Kinder- und Jugendhilfe
- Gesundheit
- Schule
- Justiz
- Strafverfolgung
Das Netzwerk Kinderschutz richtet sich an alle Fachkräfte aus den o.g. Handlungsfeldern
Welche Aufgaben hat die Netzwerkkoordination Kinderschutz?
- Fachliche Begleitung des Netzwerks
- Koordinierung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzwerkstrukturen, insbesondere der Netzwerktreffen
- Organisation von bedarfsgerechten Fortbildungsangeboten für die Teilnehmer des Netzwerks
- Informationstransfer zu und aus dem Netzwerk Kinderschutz sowie die Vertretung in anderen Netzwerken und Arbeitsgemeinschaften mit Berührungspunkten im Kinderschutz
- Information der Öffentlichkeit über Verfahren, Strukturen und Absprachen
Umsetzung des § 9 LKSG im Kreis Soest/ Regionalgruppe Soest

Mit einer Auftaktveranstaltung im Juni 2024 in der VHS Lippstadt haben die vier Jugendämter im Kreisgebiet Soest (Kreisjugendamt Soest, Stadtjugendamt Lippstadt, Stadtjugendamt Soest und Stadtjugendamt Warstein) ein kreisweites Netzwerk Kinderschutz mit je vier lokalen Regionalgruppen gegründet. Im kreisweiten Netzwerk sollen die Ergebnisse und Themen aus den Regionalgruppen besprochen und bspw. kreisweite Absprachen erarbeitet werden. Zudem sollen jährlich kreisweite Fachtage stattfinden,
Die Regionalgruppe Soest trifft sich dreimal im Jahr. Zur Regionalgruppe Soest gehört auch ein eigener Arbeitskreis der insofern erfahrenen Fachkräfte, die in Soest tätig sind. Der Arbeitskreis trifft sich viermal im Jahr und dient dem fachlichen Austausch untereinander.
Wenn Sie in das Netzwerk Kinderschutz aufgenommen werden möchten oder Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an Frau Kremer
03.04.2025 09:00-12:00 Uhr Treffen AK InsoFa
21.05.2025 13:30-15:30 Uhr Treffen Regionalgruppe Soest
06.10.2025 Fachtag des kreisweiten Netzwerks Kinderschutz
27.11.2025 Fachvortrag Jugendamt Stadt Soest, Thema “Digitale Kindeswohlgefährdung”
Ihre Ansprechperson
Frau Kremer
Koordination Netzwerk Kinderschutz, VerfahrenslotseRathaus I
Am Vreithof 8
59494 Soest
s.kremer@soest.de 02921 103-2357