
Gesetzlicher Jugendschutz
Die zentrale Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes ist es, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen, die deren Entwicklung beeinträchtigen und schaden, zu schützen. Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz regelt im Wesentlichen, was jugendbeeinträchtigend, jugendgefährdend und schwer jugendgefährdend ist. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) richten sich daher vorrangig an Erwachsene (Eltern, Erziehungsbeauftragte, Gewerbetreibende, Anbieter von Medienprodukten, Veranstalter, Einrichtungen usw.). Das Jugendschutzgesetz regelt, ab welchem Alter Kinder oder Jugendlichen z.B. alkoholische Getränke in der Öffentlichkeit kaufen und konsumieren dürfen, an öffentlichen Tanzveranstaltungen teilnehmen, öffentliche Filmveranstaltungen besuchen und in der Öffentlichkeit rauchen dürfen. Ebenso ist hier festgelegt, dass Videokassetten, DVD´s, CD´s ,die Kindern oder Jugendlichen in der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen, diese für die entsprechende Altersgruppe freigegeben sein und eine Kennzeichnung tragen müssen.
Erzieherischer Jugendschutz
Der erzieherische, vorbeugende Kinder- und Jugendschutz ist ein zentrales Aufgabenfeld der Jugendhilfe. Zu seinen Zielgruppen zählen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie auch Eltern und Multiplikatoren. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz zielt darauf ab, junge Menschen zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu befähigen.
Themen und Inhalte, die im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes bearbeitet werden, sind:
- Sucht und Suchtprävention
- Gewalt, Mobbing
- Medienkompetenz
- Jugendmedienschutz
- Politischer Extremismus
- Okkultismus
Zielgruppen, an die sich die Angebote richten, sind Kinder, Jugendliche, Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrer/-innen und Sozialarbeiter/-innen, ehrenamtliche Mitarbeiter/Innen der Kinder- und Jugendarbeit und die allgemeine Öffentlichkeit.
Gesetzliche Grundlagen
Ihre Ansprechperson
Frau Brigitte Mehrfert
Arbeitsgruppenleiterin für Jugendarbeit/-schutz
b.mehrfert(at)soest.de02921 103-2330AdresseÖffnungszeitenRaum: 2.09
Am Vreithof 8
59494 Soest
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00 |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 |
Mittwoch: | ganztägig geschlossen |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30 |