Jugendschutz

Gesetzlicher Jugendschutz

Die zentrale Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes ist es, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen, die deren Entwicklung beeinträchtigen und schaden, zu schützen. Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz regelt im Wesentlichen, was jugendbeeinträchtigend, jugendgefährdend und schwer jugendgefährdend ist. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) richten sich daher vorrangig an Erwachsene (Eltern, Erziehungsbeauftragte, Gewerbetreibende, Anbieter von Medienprodukten, Veranstalter, Einrichtungen usw.). Das Jugendschutzgesetz regelt, ab welchem Alter Kinder oder Jugendlichen z.B. alkoholische Getränke in der Öffentlichkeit kaufen und konsumieren dürfen, an öffentlichen Tanzveranstaltungen teilnehmen, öffentliche Filmveranstaltungen besuchen und in der Öffentlichkeit rauchen dürfen. Ebenso ist hier festgelegt, dass Videokassetten, DVD´s, CD´s ,die Kindern oder Jugendlichen in der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen, diese für die entsprechende Altersgruppe freigegeben sein und eine Kennzeichnung tragen müssen.

 

Erzieherischer Jugendschutz

Der erzieherische, vorbeugende Kinder- und Jugendschutz ist ein zentrales Aufgabenfeld der Jugendhilfe. Zu seinen Zielgruppen zählen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie auch Eltern und  Multiplikatoren. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz zielt darauf ab, junge Menschen zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu befähigen.

Themen  und Inhalte,  die im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes bearbeitet werden, sind:

  • Sucht und Suchtprävention
  • Gewalt,  Mobbing
  • Medienkompetenz
  • Jugendmedienschutz
  • Politischer Extremismus
  • Okkultismus

Zielgruppen, an die sich die Angebote richten, sind Kinder, Jugendliche, Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrer/-innen und Sozialarbeiter/-innen, ehrenamtliche Mitarbeiter/Innen der Kinder- und Jugendarbeit und die allgemeine Öffentlichkeit.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Jugendschutzgesetz

§ 14 Sozialgesetzbuch VIII

Ihre Ansprechperson

Frau Brigitte Mehrfert

Arbeitsgruppenleiterin für Jugendarbeit/-schutz

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Am Vreithof 8
59494 Soest
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Stadt Soest
Am Vreithof 8
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Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
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Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr