
Was bedeutet überhaupt Beteiligung?
Kinder und Jugendliche sollen an allen sie betreffenden Angelegenheiten rechtzeitig, in geeigneter Form und möglichst umfassend unterrichtet sowie auf ihre Rechte hingewiesen werden.
Das bedeutet, dass Kinder und Jugendliche, überall dort, wo es um ihre Belange geht, ihre Interessen, Wünsche und Vorschläge einbringen können. Ob in der Familie, im Kindergarten, in der Schule, im Jugendzentrum, im Verein, bei der Gestaltung von Wohngebieten und Spielplätzen sowie an vielen anderen Orten, sollen Kinder und Jugendliche mitreden dürfen.
Allerdings wissen viele Kinder und Jugendliche oft gar nicht, das sie das Recht haben mitzureden. Dieses Recht ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz und in den entsprechenden Gesetzen der Länder sogar festgelegt.
Beteiligungsprojekte für Kinder und Jugendliche
Das Stadtjugendamt führt regelmäßig Beteiligungsprojekte mit Kinder und Jugendlichen durch.
Schaut doch mal rein:
Ihre Ansprechperson
Frau Brigitte Mehrfert
Arbeitsgruppenleiterin für Jugendarbeit/-schutz
b.mehrfert@soest.de 02921 103-2330 Adresse Öffnungszeiten
Rathaus I
Raum: 2.09
Am Vreithof 8
59494
Soest
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00 |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 |
Mittwoch: | ganztägig geschlossen |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30 |