Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Was bedeutet überhaupt Beteiligung?

Kinder und Jugendliche sollen an allen sie betreffenden Angelegenheiten rechtzeitig, in geeigneter Form und möglichst umfassend unterrichtet sowie auf ihre Rechte hingewiesen werden.

Das bedeutet, dass Kinder und Jugendliche, überall dort, wo es um ihre Belange geht, ihre Interessen, Wünsche und Vorschläge einbringen können. Ob in der Familie, im Kindergarten, in der Schule, im Jugendzentrum, im Verein, bei der Gestaltung von Wohngebieten und  Spielplätzen sowie an vielen anderen Orten, sollen Kinder und Jugendliche mitreden dürfen.

Allerdings wissen viele Kinder und Jugendliche oft gar nicht, das sie das Recht haben mitzureden. Dieses Recht ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz und in den entsprechenden Gesetzen der Länder sogar festgelegt.

 

Beteiligungsprojekte für Kinder und Jugendliche

Das Stadtjugendamt führt regelmäßig Beteiligungsprojekte mit  Kinder und Jugendlichen durch.

Schaut doch mal rein:

 

www.check-soester-politik.de

Jugendforum

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Frau Brigitte Mehrfert

Arbeitsgruppenleiterin für Jugendarbeit/-schutz

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Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr