Integration

Wir weisen an dieser Stelle auf die telefonische Erreichbarkeit der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes NRW am Hiddingser Weg hin. Unter 0178 / 2 78 80 36 sind Pforte und Sicherheitsdienst der ZUE für Bürgerinnen und Bürger erreichbar und man kann sich zur Einrichtungsleitung weiterverbinden lassen. Per E-Mail ist die ZUE erreichbar unter umfeldmanager.soest@malteser.org

 

Integration ist ein komplexer Prozess, der Zeit in Anspruch nimmt und nicht nur von den Zugewanderten abverlangt werden kann. Die Stadt Soest hat bereits früh die Wichtigkeit und die Wirkung von Integrationsarbeit erkannt und einen Integrationsbericht im Jahr 2010 erstellen lassen.

Die Stadt Soest entwickelt aktuell ein Konzept zur Integration für Flüchtlinge und Zuwanderer. Hierbei wurden erste wichtige Bausteine identifiziert, die essentiell sind für die Integration in einer Kommune. Vor allem geht es um den Erwerb der deutschen Sprache, die berufliche Qualifizierung, die schulische Integration sowie Integration im kulturellen Bereich (wie Sport, Freizeit etc.).

Der Integrationsrat vertritt die Interessen der ausländischen Bevölkerung in Soest. Er ist somit Bestandteil der politischen Willensbildung. Die Wahl des Integrationsrates fand am 13. September 2020 statt. Der Integrationsrat besteht aus gewählten Mitgliedern von Soester Migrantenselbstorganisationen/Migrantenvereine sowie aus Ratsmitgliedern. Die Ratsmitglieder bilden eine Schnittstelle zum Rat.

Die Arbeitsgrundlage des Integrationsrates bildet deren Geschäftsordnung

Informationen zu den Mitgliedern und den Sitzungsterminen des Integrationsrates finden Sie im Ratsinformationssystem

Kontakt zum Integrationsrat der Stadt Soest erhalten Sie wie folgt:

E-Mail: integrationsrat(at)soest.de

Homepage: www.integrationsrat-soest.de

Facebook: Integrationsrat Soest

 

Sitzungen des Integrationsrates:

Informationen zu den Sitzungen des Integrationsrates finden Sie im Ratsinformationssystem)

Wir kümmern uns um Menschen, die der Stadt Soest zugewiesen wurden und in den bereitgestellten Unterkünften oder bereits in selbst angemieteten Wohnungen leben.

Asylbewerber und Flüchtlinge sollen ein menschenwürdiges und selbstverantwortliches Leben in Deutschland führen können. Für eine erfolgreiche Integration der Flüchtlinge ist es unbedingt erforderlich, dass diese an vorhandene Strukturen am Aufenthaltsort herangeführt werden. Die Herausforderungen von neuer Sprache, Kultur und Alltagssituationen müssen angeleitet, erlernt und angenommen werden.

Damit sie sich im neuen Umfeld zurechtfinden und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, erhalten sie Unterstützung durch die Sozialbetreuung (Flüchtlingssozialarbeit) in allen Lebenslagen sowie bei der Eingliederung in Kindergärten, Schulen, Vereine und der Vermittlung in Sprachkurse bis hin zur Hilfe bei der Suche von Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten.

Wir beraten

  • Flüchtlinge im Asylverfahren
  • Flüchtlinge mit Duldung
  • Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
  • unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und ihre Vormünder

zu den Bereichen

  • Allgemeine Lebensberatung und Hilfestellung

…bei sozialen und familiären Schwierigkeiten … bei Fragen zu Schule, Ausbildung und Beruf … bei gesundheitlichen und finanziellen Problemen … bei Wohn- und Mietangelegenheiten … bei Status- und Rechtsfragen … bei Fragen zur Rückführung und Weiterwanderung

  • soziale Leistungen
  • Arbeitsgenehmigung
  • Unterbringung
  • Informationen zum deutschen Hilfesystemen
  • Unterstützung im Kontakt mit Behörden und Institutionen
  • Vermittlung von Deutschkursen

 

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Integrationsteam:

 

Stefan Schritt

Tel.: 02921/103-2213 oder E-Mail: s.schritt@soest.de

Olaf Borgmeier

Tel.: 02921/9105670 oder E-Mail: o.borgmeier@soest.de

Ahmet Alakra (für "Gemeinsam klappt's")

 Tel.: 02921/9105671 oder E-Mail: a.alakra@soest.de


Ihre Ansprechperson


Herr Stefan Schritt

s.schritt(at)soest.de02921 103-2213 Abteilung Soziales AG Soziale Leistungen AdresseÖffnungszeiten
Schwarzer Weg
Schwarzer Weg 24
59494 Soest

Herr Schritt ist an folgenden Dienstellen erreichbar:

Schwarzer Weg 24:
Montag - Freitag
08:00 - 10:00 

Ostenhellweg:
Dienstag 
10:30 - 12:30

Waldstraße 22:
Mittwoch und  Donnerstag
10:30 - 12:30

oder mit Terminvereinbarung

Was ist ein Integrationskurs?

Der allgemeine Integrationskurs besteht aus zwei Teilen, dem Sprachkurs und dem Orientierungskurs.

Im Sprachkurs lernen Sie den Wortschatz, den Sie zum Sprechen und Schreiben im Alltag benötigen. Dazu gehören Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und am Arbeitsplatz, Briefe schreiben und Formulare ausfüllen.

Der Orientierungskurs informiert Sie über das Leben in Deutschland. Hier lernen Sie etwas über die Rechtsordnung, die Kultur und die jüngere Geschichte des Landes.

Teilnahmeverpflichtet können folgende Personengruppen:

- Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 Abs. 1 AsylG, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist

- Ausländer mit einer Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG sowie

- Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG

Teilnahme an einem Integrationskurs:

Das Integrationsteam bestimmt den individuellen Zeitpunkt, ab wann ein Berechtigter die Aufforderung (Teilnahmeverpflichtung) erhält, an einem IK teilzunehmen.

Die Durchführung eines ordnungsgemäßen Verfahrens ist nur im Rahmen des vorgesehenen elektronischen Datenaustausches mit dem BAMF sichergestellt. Unter anderem geht es darum, dass Teilnahmeberechtigte/-verpflichtete gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 IntV nur einmal am Integrationskurs teilnehmen dürfen und daher Doppelverpflichtungen bzw. das Nebeneinander von Berechtigung und Verpflichtung für dieselbe Person verhindert werden müssen.

Über die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs erhält der Flüchtling eine schriftliche Bestätigung (Verpflichtungsschein) von der für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständigen Stelle.

Er/Sie soll sich so bald wie möglich bei einem Kursträger anmelden und ihm den Verpflichtungsschein vorlegen. Im Verpflichtungsschein steht unter „Die Teilnahmeverpflichtung ist gültig bis …“ ein Datum. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen er/sie sich spätestens anmelden.

Der Kursträger muss den voraussichtlichen Beginn eines Kurses mitteilen. Der Kurs sollte innerhalb von sechs Wochen nach Ihrer Anmeldung beginnen. Kommt in dieser Zeit kein Kurs zustande, muss Sie der Kursträger informieren. Der Flüchtling kann dann selbst entscheiden, ob er/sie noch länger warten oder sich einen anderen Kursträger suchen. In diesem Fall muss  der Kursträger den Verpflichtungsschein zurückgeben.

Kosten des Integrationskurses:

Die Teilnahme am Kurs ist für den Verpflichteten kostenlos.

Übersicht aktueller Sprachförder- und Bildungsangebote für Flüchtlinge in Soest

Im Stadtgebiet Soest gibt es mehrere Sprachkurs- und Bildungsträger. Diese bieten diverse Kurse mit unterschiedlichen Zielen für Flüchtlinge an. Neben Sprachkursen, Alphabetisierungskursen werden auch Weeiterbildungsmaßnahmen angeboten. Zur besseren Übersichtlichkeit hat die Stadtverwaltung das Soester Kurs.net aufgebaut, um alle (aktuellen) Angebote zu bündeln. Das erleichtert für alle Beteiligten die Orientierung.

Zu unterscheiden von den Sprachkursen sind die sogenannten Integrationskurse.Diese werden vom BAMF finanziert und die Teilnahme daran ist verpflichtend. Integrationskurse werden auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit gelistet. Der Zugang zu diesen Kursen erfolgt nur mit einem Berechtigungsschein. Dieser wird von der jeweiligen Behörde ausgestellt, die für die Kundin/den Kunden zuständig ist ( i.d.R. Stadt Soest oder Jobcenter Soest).

Die Teilnahme an einem Sprachkurs, Integrationskurs oder einer Maßnahme zur beruflichen Entwicklung wird in Soest seit dem 07.04.2017 in einer Bildungsinformationskarte, der BIK - S, vermerkt. Die BIK - S wird von der zuständigen Behörde (die für das Gewähren von Sozialleistungen zuständig ist) ausgestellt. Bei der Statdverwaltung ist das Integrationsteam dafür zuständig. Sie unterstützen die Kunden auch bei der Suche nach einem passenden Kurs über das Kurs.net und stellen Berechtigungscheine für Integrationskurse aus.

Das Integrationsteam hat sein Büro an der Propst - Nübel- Straße 5, 59494 Soest.

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Ausstellung der BIK –S & Berechtigungsscheine für Integrationskurse:

Stefan Schritt

Ansprerchpartnerin für das Kurs.net:

Olga Aust

Weitere Ansprechpartner für die Weiterentwicklung der BIK – S und der Soester Bildungskette:

Anja Plesser

Integrationskurse

(Lernziel B1)

Anbieter

Ansprechpartner

DetailsDatum /Beginn des nächsten Kurses  

 VHS Soest

 Ivana Lisek

02921-1031126

i.lisek(at)soest.de

 Allgemeiner

Integrationskurs

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 Beginn

November 2020

 SEN e.V.

Denise Villis

02921/66392-92

denise.villis(at)sen-ev.de

Allgemeiner

Integrationskurs

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Beginn

August 2020

 VHS Soest

 Ivana Lisek

02921-1031126

i.lisek(at)soest.de

Allgemeiner

Integrationskurs

Weiteres im PDF... 

Beginn

August 2020 

 VHS Soest

 Ivana Lisek

02921-1031126

i.lisek(at)soest.de

 Integrationskurs

Wiederholerkurs

Weiteres im PDF...

 

Kolping-Bildungswerk

Oksana Kojuschna

02921-362328

oksana.kojuschna(at)kolping-paderborn.de

Allgemeiner

Integrationskurs

zur
Kursübersicht von Kolping 
 

Kolping-Bildungswerk

Oksana Kojuschna

02921-362328

oksana.kojuschna(at)kolping-paderborn.de

Integrationskurs

Wiederholerkurs

zur
Kursübersicht von Kolping 
 

Kolping-Bildungswerk

Oksana Kojuschna

02921-362328

oksana.kojuschna(at)kolping-paderborn.de

Jugendintegrationskurs

zur
Kursübersicht von Kolping 
 

Alphabetisierungskurse

Anbieter

Ansprechpartner

DetailsDatum /Beginn des nächsten Kurses  

 Kolping-Bildungswerk

 Oksana Kojuschna

02921-362328

oksana.kojuschna(at)kolping-paderborn.de

 Integrationskurs mit Alphabetisierung

zur
Kursübersicht von Kolping

ESTA-Bildungswerk

Edda Gothe

02921/892340

edda.gothe(at)esta-bw.de

Integrationskurs mit Alphabetisierung

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 VHS Soest

 Ivana Lisek 

02921-1031126 

i.lisek(at)soest.de

Integrationskurs mit Alphabetisierung

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Sprachniveau A1

Anbieter

AnsprechpartnerDetailsDatum /Beginn des nächsten Kurses 
VHS Soest

Ivana Lisek

02921-1031126

i.lisek(at)soest.de

Deutsch A1.1 für Anfänger/-innen ohne Vorkenntnisse

Kursbeginn
jeweils zum Frühjahr/Herbst

zur
Kursübersicht der VHS

VHS Soest

Ivana Lisek

02921-1031126

i.lisek(at)soest.de

Deutsch A1.2 für Anfänger/-innen mit geringen Vorkenntnissen

Kursbeginn
jeweils zum Frühjahr/Herbst 

zur
Kursübersicht der VHS

Sprachniveau A2
Anbieter    Ansprechpartner      DetailsDatum / Beginn des nächsten Kurses

VHS Soest

Ivana Lisek

02921-1031126

i.lisek(at)soest.de

Deutsch A2.1 für Anfänger/-innen mit Vorkenntnissen

Kursbeginn
jeweils zum Frühjahr/Herbst

zur
Kursübersicht der VHS
 

 VHS Soest

 Ivana Lisek

02921-1031126

i.lisek(at)soest.de

Deutsch A2.2 für Anfänger/-innen mit Vorkenntnissen

Kursbeginn
jeweils zum Frühjahr/Herbst

zur
Kursübersicht der VHS
 

  Kolping-Bildungswerk

Oksana Kojuschna

02921-362328

oksana.kojuschna(at)kolping-paderborn.de 

A 2 Integrations-Sprachkurs nach DeuFöV 

zur
Kursübersicht von Kolping 
 

Sprachkursniveau B1

Anbieter

Ansprechpartner

Details

Datum/Beginn des nächsten Kurses  

Kolping-Bildungswerk

Mira Siminsky

02921-362325

mira.siminsky(at)kolping-paderborn.de

B 1 Integrations-Sprachkurs nach DeuFöV

zur
Kursübersicht von Kolping 
 

VHS Soest

Ivana Lisek

02921-1031126

i.lisek(at)soest.de 

Deutsch B1.1

Kursbeginn 
jeweils zum Frühjahr/Herbst

zur
Kursübersicht der VHS

VHS Soest

Ivana Lisek

02921-1031126

i.lisek(at)soest.de 

Deutsch B1.2

Kursbeginn 
jeweils zum Frühjahr/Herbst

zur Kursübersicht der VHS

Sprachkursniveau B2

Anbieter

Ansprechpartner

Details

 Datum /Beginn des nächsten Kurses 

 Kolping-Bildungswerk

Mira Siminsky

02921-362325

mira.siminsky(at)kolping-paderborn.de

B 2 Integrations-Sprachkurs nach DeuFöV

zur Kursübersicht von Kolping

 Kolping-Bildungswerk

Mira Siminsky

02921-362325

mira.siminsky(at)kolping-paderborn.de

DeuFöV Azubikurs

(berufsbezogene Deutschsprachförderung)

zur Kursübersicht von Kolping

VHS Soest

Ivana Lisek

02921-1031126

i.lisek(at)soest.de 

Deutsch B2.1 

Kursbeginn jeweils zum Frühjahr/Herbst

zur Kursübersicht der VHS

VHS Soest

Ivana Lisek

02921-1031126

i.lisek(at)soest.de 

Deutsch B2.2 

Kursbeginn jeweils zum Frühjahr/Herbst

zur Kursübersicht der VHS

Sprachkursniveau C1

Anbieter

Ansprechpartner

Details

Datum /Beginn des nächsten Kurses 

FH Südwestfalen 

Corinna Dederichs

02921-378-3305

dederichs.corinna(at)fh-swf.de

Studienvorbereitende Deutschkurse

Weiteres im PDF...

auf Anfrage

VHS Soest

Ivana Lisek

02921-1031126

i.lisek(at)soest.de

Deutsch C1

Kursbeginn jeweils zum Frühjahr/Herbst 

zur Kursübersicht der VHS

  Kolping-Bildungswerk

 Mira Siminsky

02921-362325

mira.siminsky(at)kolping-paderborn.de

 Integrations-Sprachkurs C 1

(Berufsbezogene Deutschsprachförderung)

zur Kursübersicht von Kolping 

Weitere Sprachkurse und Bildungsmaßnahmen

AnbieterAnsprechpartner

 Details

Datum /Beginn des nächsten Kurses 

SEN e.V.

Denise Villis

02921/66392-92

denise.villis(at)sen-ev.de

Tandem +

- Deutsch lernen

- Praktisch arbeiten

- Sich beruflich orientieren

Weiteres im PDF...

Flyer Tandem+ 2018

laufend

Mo.-Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

Fr. bis 12:00 Uhr

VHS Soest 

&

Martin Luther Familienzentrum

Ivana Lisek

02921-1031126

i.lisek(at)soest.de 

Lerntreff Deutsch

Sprachkurs mit Kinderbetreuung

Flyer Lerntreff Deutsch

laufend

Di. 14-17:17

Do. 9-11:15 

  

Angebote der Berufskollegs

AnbieterAnsprechpartnerDetailsDatum /Beginn des nächsten Kurses 

 Börde-Berufskolleg

Ewald Wierling

Kontakt...

Internationale Förderklasse

Weiteres siehe PDF...

zum Schuljahresbeginn & Beginn des zweiten Schulhalbjahres

Hubertus-Schwartz-Berufskolleg

Christian Jatzek

Kontakt...

Internationale Förderklasse

Weiteres siehe PDF...

zum Schuljahresbeginn & Beginn des zweiten Schulhalbjahres 

Hanse-Kolleg Lippstadt

Andrea Hölscher-Switi

Kontakt...

- Erwerb deutscher Schulabschlüsse

Weiteres siehe PDF...

- Erwerb deutscher Sprachkenntnisse B1 und B2

- Erwerb telc-Sprachzertifikat

zum Schuljahresbeginn & Beginn des zweiten Schulhalbjahres


Individuelle Coaching-Angebote:
Weitere Angebote zum Spracherwerb

Bitte informieren Sie sich darüber direkt bei folgenden Anbietern:

ESTA-Bildungswerk

"ICoach für Frauen mit Fluchthintergrund“

„ICoach für Männer mit Fluchthintergrund“

Die Termine können hier individuell vereinbart werden. Das Angebot kann auch aufsuchend beim Kunden vor Ort durchgeführt werden. Anwesende Kinder sind kein Hindernis. Die Finanzierung der Maßnahme ist über die zuständige Agentur für Arbeit bzw. das zuständige Jobcenter zu beantragen.

 „Bewegung durch Sprache und Wissen“ (individueller, berufsbezogener Spracherwerb)

Bei diesem Kurs erfolgt die Finanzierung ebenfalls über die zuständige Agentur für Arbeit bzw. das zuständige Jobcenter.

Bei Rückfragen können sich interessierte Kunden an das ESTA-Bildungswerk wenden.

 

Ev. Frauenhilfe

Sprach-Cafe für Frauen (fortlaufend)

mehr zum Sprach-Cafe für Frauen...

Frau Sybert-Goldstein

Telefon: 02921-371239

E-Mail: sybert-goldstein(at)frauenhilfe-westfalen.de

 

AWO - Jugendmigrationsdienst

Fördergruppe mit Schwerpunkt Sprachförderung für Anfänger: Di. + Do. 14:00-15:30 Uhr

mehr zum Anfängerkurs...

Fördergruppe mit Schwerpunkt Sprachförderung für Fortgeschrittene: Mo. + Fr. 14:00-15:30 Uhr

mehr zum Fortgeschrittenenkurs...

Elena Schmidt / Emma Schiller

Tel.: 02921 - 77273

E-Mail: jmd-soest@awo-hochsauerland-soest.de

 

SEN-Stadtteilbüro

Frau Sehmi

Telefon: 02921-6639210

E-Mail: brigitte.sehmi@sen-ev.de

  

Beratungsangebot zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufs- oder Studienabschlüsse beim Kommunalen Integrationszentrum Kreis Soest unter der Telefonnummer 02921/302446. Dort kann auch ein Beratungstermin vereinbart werden.

Die Beratung wird durch die Erwerbslosenberatungsstelle des Soester EntwicklungsNetz / SEN durchgeführt:

Nötten-Brüder-Wallstr. 22

Tel.: 02921 / 3190191

Wir unterstützen Vermieterinnen und Vermieter sowie zugewiesene Flüchtlinge im Soester Stadtgebiet bei der Wohnungsvermittlung.

Wir bringen Flüchtlinge mit Vermieterinnen und Vermietern zusammen

Wir, das Team Integration, unterstützen zugewiesene Flüchtlinge im Soester Stadtgebiet passenden Wohnraum zu finden. Hierbei sind wir auf Mietangebote aus der Bevölkerung angewiesen.

Wir nehmen Wohnungsangebote auf und begleiten bei Wohnungsbesichtigungen. Interessierten Vermieterinnen und Vermietern stehen wir ebenso als Ansprechpartner zur Seite wie auch potentiellen Mieterinnen und Mietern, die wir bei allen notwendigen Behördengängen begleiten.

Nach einem erfolgreichen Umzug in eine Wohnung stehen wir für weitere zwölf Monate den Mieterinnen und Mietern, als auch den Vermieterinnen und Vermietern als Ansprechpartner zur Verfügung.

Für die erfolgreiche Vermittlung wird Wohnraum im Soester Stadtgebiet benötigt. Aktuell haben wir über 300 Menschen in Wohnraum vermitteln können. Allerdings betreuen wir noch über 150 Personen, die auf eine passende Privatwohnung warten. Die Wohnungsangebote werden über unsere Koordinationsstelle (Herrn Schritt) gesammelt.

Sollten Sie Interesse haben, Ihren freien Wohnraum für die Vermietung an Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, stehen wir Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung. Falls Sie Eigentümer einer oder mehrerer Wohnungen oder eines Hauses sind und diese vermieten möchten, bitten wir Sie, das entsprechende Formular auszufüllen. Dieses finden Sie hier. Sie können das Formular online versenden. 

 

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Vermietung von Wohnungen und Einfamilienhäusern haben wir Ihnen hier zusammengestellt:

Was ist Auszugsmanagement?

Ziel ist es, Flüchtlinge bei der Wohnungssuche zu unterstützen und den Auszug aus städtischen Flüchtlingsunterkünften zu ermöglichen. Der Zugang erfolgt für Flüchtlinge über die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Teams Integration, die für die jeweiligen Wohnheime zuständig sind. Die Auswahl erfolgt anhand spezifischer Kriterien, wie beispielweise:

  • Besondere Schutzbedürftigkeit
  • Bleiberechtsperspektive
  • Positive Sozialprognose
  • Dauer des Aufenthalts

Grundsätzlich ist eine selbstständige Wohnungssuche jedoch gewünscht und wird durch uns gefördert.

Warum Auszugsmanagement?

Viele Flüchtlinge sind zum Teil seit mehreren Jahren in städtischen Unterkünften untergebracht. Es fehlt dort häufig an Privatsphäre. Die Unterbringung ganzer Familien auf engstem Raum hemmt die erfolgreiche Integration der Eltern und auch der Kinder. Die Bewältigung des Schul- und Arbeitsalltages wird erschwert, wenn zum Beispiel nachts aufgrund von engen und unruhigen Wohnverhältnissen nicht durchgeschlafen werden kann. Trotz vielfacher Belastungen sind Flüchtlinge sehr bestrebt, sich ein neues, normales Leben aufzubauen. Dafür ist privater Wohnraum eine sehr wichtige Voraussetzung und ein entscheidender Schritt für eine gelungene Integration.

Wir leisten durch Aufklärung und Beratung wichtige Motivationsarbeit und helfen bei der Wohnungssuche. Denn selbst für Menschen, die bereits Deutsch sprechen, ist es oft schwierig, Hemmungen zu überwinden und Kontakt zu Wohnungsgeberinnen und Wohnungsgebern aufzunehmen. Die ohnehin schwierige Lage auf dem Soester Wohnungsmarkt wirkt ebenfalls abschreckend. Wir helfen, Bedenken zu überwinden, selbst aktiv zu werden und unterstützen dort, wo es notwendig ist.

Schwerpunkte der Arbeit des Auszugsmanagement

  • Einzelfallbezogene Beratung: Sie erhalten alle wichtigen Informationen zum Thema Wohnungssuche und Wohnraumvermittlung
  • Unterstützung und fachliche Beratung zu den Themen: Umzug, Mietvertrag, Mietkostenübernahme, Kaution, Schufa-Auskunft, Erstausstattungsbeihilfe, Wohnberechtigungsschein und Maklerschein
  • Begleitung zu Wohnungsbesichtigungen und Schlüsselübergabe
  • Vorstellung potenzieller Mieterinnen oder Mieter
  • Begleitung und Konfliktregelung bis zu drei Monate nach dem Bezug der Wohnung
  • Kooperation mit den beteiligten Ämtern und Begleitung bei Behördengängen zum Thema Auszug/Wohnungsbezug - Durchführung von Informationsveranstaltungen in städtischen Unterkünften
  • Vernetzung mit Ehrenamtsinitiativen und Beratungsstellen

 

Wie kann ich das Auszugsmanagement unterstützen?

Ihre Unterstützung ist für eine Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation der Flüchtlinge von großer Bedeutung.

Sie können viel in Bewegung bringen, wenn Sie

  • eine Wohnung für Flüchtlinge zur Verfügung stellen. Sie können uns Wohnungen und Häuser in allen Größen und Wohnlagen innerhalb des Stadtgebietes Soest anbieten.
  • Dritte, die weiterhelfen können, ansprechen. Vielleicht kennen Sie jemanden, der zurzeit Nachmieterinnen beziehungsweise Nachmieter sucht?

Vielleicht haben Sie weitere Ideen? Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit. Nehmen Sie bitte unverbindlich Kontakt mit unserer Koordinationsstelle auf.


Ihre Ansprechperson


Herr Stefan Schritt

s.schritt(at)soest.de02921 103-2213 Abteilung Soziales AG Soziale Leistungen AdresseÖffnungszeiten
Schwarzer Weg
Schwarzer Weg 24
59494 Soest

Herr Schritt ist an folgenden Dienstellen erreichbar:

Schwarzer Weg 24:
Montag - Freitag
08:00 - 10:00 

Ostenhellweg:
Dienstag 
10:30 - 12:30

Waldstraße 22:
Mittwoch und  Donnerstag
10:30 - 12:30

oder mit Terminvereinbarung

Teilhabemanagement im Rahmen der Landesinitiativen "Gemeinsam klappt's" und "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit"

Die Landesintitiativen der Landesregierung NRW fördern die gesellschaftliche Teilhabe von jungen Flüchtlingen. Mit Hilfe von Förderangeboten werden junge Geflüchtete bei ihrem Weg in Ausbildung und Arbeit unterstützt. Die Initiaitiven richten sich im besonderen an Geflüchtete zwischen 18 und 27 Jahren, die eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung haben.

Die sechs Förderbausteine sind:

  • Coaching
  • Berufsbegleitende Qualifizierung und/oder Sprachförderung
  • Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses
  • Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Jugendintegrationskurse
  • Innovationsfonds
  • Teilhabemanagement

 

Mehr zu den Landesintitiativen finden Sie unter: www.durchstarten.nrw

Informationen finden Sie auch beim Kreis Soest unter: www.zuhause-im-kreis-soest.de

 

Für die Stadt Soest arbeitet Ahmet Alakra als Teilhabemanager für die Initiative "Gemeinsam klappt's". Er berät und begleitet die Zielgruppe der Landesinitiativen.

Ahmet Alakra

Tel.: 02921/9105671 oder E-Mail: a.alakra@soest.de 

Asylbewerber

Ausländische Zuwanderer und Flüchtlinge, die sich nicht selbst unterhalten können, erhalten auf Antrag Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Leistungen sind gegenüber den Leistungen der Grundsicherung und der Sozialhilfe abgesenkt und beschränken sich insoweit im Wesentlichen auf die Sicherstellung des Existenxminimums. Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und zusätzlich eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

- Sie besitzen eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz.

- Sie über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Enreise nicht oder noch nicht gestattet ist.

- Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis

   a) wegen des Krieges in ihrem Heimatland nach § 23 Abs. 1 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes

   b) nach § 25 Abs. 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes oder

   c) nach § 25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes, sofern die Entscheidung über dei Aussetzung Ihrer Abschiebung noch nicht 18 Monate

       zurückliegt

-  Sie besitzen eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes.

- Sie sind vollziehbar ausreisepflichtig, auch wenn eine Abschiebeandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist.

- Es handelt sich um Ehegatten, Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner oder minderjährige Kinder der in den bisherigen Punkten

  genannten Personen, ohne dass sie selbst  die dort genannten Voraussetzungen erfüllen.

- Sie stellen einen Folgeantrag nach § 71 Asylgesetz oder einen Zweitantrag nach § 71a Asylgesetz.

 

Die Leistungen nach dem AsylbLG umfassen

- die Grundleistungen (dazu gehört der notwendige Bedarf für Ernährung, Unterkunft , Kleidung ...).

- Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt

- sonstige Leistungen im Einzelfall (zum Beispiel zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern).

 

Leistungsberechtigte und ihre Familienangehörigen im Haushalt müssen ihr verfügbares Einkommen und Vermögen vor Eintritt der Leistungen aufbrauchen.

Frau Ahrens

a.ahrens(at)soest.de02921 103-2210 Abteilung Soziales AG Soziale Leistungen Adresse | Öffnungszeiten | Details
Rathaus I
Am Vreithof 8
59494 Soest
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08.30 - 12.30
Dienstag:08.30 - 12.30
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitag:08.30 - 12.30

Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin. 

Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.

Frau Pauli

m.pauli(at)soest.de02921 103-2216 Abteilung Soziales AG Soziale Leistungen Adresse | Öffnungszeiten | Details
Rathaus I
Am Vreithof 8
59494 Soest
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08.30 - 12.30
Dienstag:08.30 - 12.30
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitag:08.30 - 12.30

Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin. 

Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.

Frau Ewers

v.ewers(at)soest.de02921/ 103 - 2219 Abteilung Soziales AG Soziale Leistungen Adresse | Öffnungszeiten | Details
Rathaus I
Am Vreithof 8
59494 Soest
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08.30 - 12.30
Dienstag:08.30 - 12.30
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitag:08.30 - 12.30

Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin. 

Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.

Herr Blesken

t.blesken(at)soest.de02921 103-5112 Abteilung Soziales AG Soziale Leistungen Adresse | Öffnungszeiten | Details
Rathaus I
Am Vreithof 8
59494 Soest
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Mittwoch:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Donnerstag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag:08:30 - 12:30

Frau Ahshoff

w.ahshoff(at)soest.de02921 103-2211 Abteilung Soziales AG Soziale Leistungen Adresse | Öffnungszeiten | Details
Rathaus I
Am Vreithof 8
59494 Soest
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08.30 - 12.30
Dienstag:08.30 - 12.30
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitag:08.30 - 12.30

Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin. 

Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.

Vor allem im Jahr 2015 hat das bürgerschaftliche Engagement für Flüchtlinge stark zugenommen und dauert bis heute an. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbänden, Vereinen etc. angeschlossen und engagieren sich nun für Flüchtlinge in unserer Stadt. Alleine bei der Stadtverwaltung haben sich rund 200 Ehrenamtliche für die Flüchtlingsarbeit registrieren lassen. Gemeinsam mit der Bürgerstiftung Hellweg-Region hat die Stadtverwaltung bereits im Herbst 2014 den „Runden Tisch für Flüchtlinge“ gegründet. Lokale Akteure (Wohlfahrtsverbände, Vereine, Schulen etc.) treffen sich regelmäßig, um Unterstützungsangebote für Flüchtlinge zu koordinieren. Ein lokales Netzwerk wurde dadurch aufgebaut.

Weitere Informationen über das Ehrenamt und über den Runden Tisch finden Sie unter http://soestverbindet.de/

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Frau Seibel

Integrationsbeauftragte

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Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr