Wir weisen an dieser Stelle auf die telefonische Erreichbarkeit der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes NRW am Hiddingser Weg hin. Unter 0178 / 2 78 80 36 sind Pforte und Sicherheitsdienst der ZUE für Bürgerinnen und Bürger erreichbar und man kann sich zur Einrichtungsleitung weiterverbinden lassen. Per E-Mail ist die ZUE erreichbar unter umfeldmanager.soest@malteser.org
Integration ist ein komplexer Prozess, der Zeit in Anspruch nimmt und nicht nur von den Zugewanderten abverlangt werden kann. Die Stadt Soest hat bereits früh die Wichtigkeit und die Wirkung von Integrationsarbeit erkannt und einen Integrationsbericht im Jahr 2010 erstellen lassen.
Die Stadt Soest entwickelt aktuell ein Konzept zur Integration für Flüchtlinge und Zuwanderer. Hierbei wurden erste wichtige Bausteine identifiziert, die essentiell sind für die Integration in einer Kommune. Vor allem geht es um den Erwerb der deutschen Sprache, die berufliche Qualifizierung, die schulische Integration sowie Integration im kulturellen Bereich (wie Sport, Freizeit etc.).
Der Integrationsrat vertritt die Interessen der ausländischen Bevölkerung in Soest. Er ist somit Bestandteil der politischen Willensbildung. Die Wahl des Integrationsrates fand am 13. September 2020 statt. Der Integrationsrat besteht aus gewählten Mitgliedern von Soester Migrantenselbstorganisationen/Migrantenvereine sowie aus Ratsmitgliedern. Die Ratsmitglieder bilden eine Schnittstelle zum Rat.
Die Arbeitsgrundlage des Integrationsrates bildet deren Geschäftsordnung
Informationen zu den Mitgliedern und den Sitzungsterminen des Integrationsrates finden Sie im Ratsinformationssystem
Kontakt zum Integrationsrat der Stadt Soest erhalten Sie wie folgt:
E-Mail: integrationsrat@soest.de
Homepage: www.integrationsrat-soest.de
Facebook: Integrationsrat Soest
Sitzungen des Integrationsrates:
Informationen zu den Sitzungen des Integrationsrates finden Sie im Ratsinformationssystem)
Wir kümmern uns um Menschen, die der Stadt Soest zugewiesen wurden und in den bereitgestellten Unterkünften oder bereits in selbst angemieteten Wohnungen leben.
Asylbewerber und Flüchtlinge sollen ein menschenwürdiges und selbstverantwortliches Leben in Deutschland führen können. Für eine erfolgreiche Integration der Flüchtlinge ist es unbedingt erforderlich, dass diese an vorhandene Strukturen am Aufenthaltsort herangeführt werden. Die Herausforderungen von neuer Sprache, Kultur und Alltagssituationen müssen angeleitet, erlernt und angenommen werden.
Damit sie sich im neuen Umfeld zurechtfinden und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, erhalten sie Unterstützung durch die Sozialbetreuung (Flüchtlingssozialarbeit) in allen Lebenslagen sowie bei der Eingliederung in Kindergärten, Schulen, Vereine und der Vermittlung in Sprachkurse bis hin zur Hilfe bei der Suche von Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten.
Wir beraten
- Flüchtlinge im Asylverfahren
- Flüchtlinge mit Duldung
- Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
- unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und ihre Vormünder
zu den Bereichen
- Allgemeine Lebensberatung und Hilfestellung
…bei sozialen und familiären Schwierigkeiten … bei Fragen zu Schule, Ausbildung und Beruf … bei gesundheitlichen und finanziellen Problemen … bei Wohn- und Mietangelegenheiten … bei Status- und Rechtsfragen … bei Fragen zur Rückführung und Weiterwanderung
- soziale Leistungen
- Arbeitsgenehmigung
- Unterbringung
- Informationen zum deutschen Hilfesystemen
- Unterstützung im Kontakt mit Behörden und Institutionen
- Vermittlung von Deutschkursen
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Integrationsteam:
Stefan Schritt
Tel.: 02921/103-2213 oder E-Mail: s.schritt@soest.de
Olaf Borgmeier
Tel.: 02921/9105670 oder E-Mail: o.borgmeier@soest.de
Ahmet Alakra (für "Gemeinsam klappt's")
Tel.: 02921/9105671 oder E-Mail: a.alakra@soest.de
Ihre Ansprechperson
Herr Stefan Schritt
s.schritt@soest.de 02921 103-2213 Abteilung Soziales AG Soziale Leistungen Adresse ÖffnungszeitenSchwarzer Weg 24
59494 Soest
Herr Schritt ist an folgenden Dienstellen erreichbar:
Schwarzer Weg 24:
Montag - Freitag
08:00 - 10:00
Ostenhellweg:
Dienstag
10:30 - 12:30
Waldstraße 22:
Mittwoch und Donnerstag
10:30 - 12:30
oder mit Terminvereinbarung
Was ist ein Integrationskurs?
Der allgemeine Integrationskurs besteht aus zwei Teilen, dem Sprachkurs und dem Orientierungskurs.
Im Sprachkurs lernen Sie den Wortschatz, den Sie zum Sprechen und Schreiben im Alltag benötigen. Dazu gehören Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und am Arbeitsplatz, Briefe schreiben und Formulare ausfüllen.
Der Orientierungskurs informiert Sie über das Leben in Deutschland. Hier lernen Sie etwas über die Rechtsordnung, die Kultur und die jüngere Geschichte des Landes.
Teilnahmeverpflichtet können folgende Personengruppen:
- Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 Abs. 1 AsylG, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist
- Ausländer mit einer Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG sowie
- Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG
Teilnahme an einem Integrationskurs:
Das Integrationsteam bestimmt den individuellen Zeitpunkt, ab wann ein Berechtigter die Aufforderung (Teilnahmeverpflichtung) erhält, an einem IK teilzunehmen.
Die Durchführung eines ordnungsgemäßen Verfahrens ist nur im Rahmen des vorgesehenen elektronischen Datenaustausches mit dem BAMF sichergestellt. Unter anderem geht es darum, dass Teilnahmeberechtigte/-verpflichtete gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 IntV nur einmal am Integrationskurs teilnehmen dürfen und daher Doppelverpflichtungen bzw. das Nebeneinander von Berechtigung und Verpflichtung für dieselbe Person verhindert werden müssen.
Über die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs erhält der Flüchtling eine schriftliche Bestätigung (Verpflichtungsschein) von der für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständigen Stelle.
Er/Sie soll sich so bald wie möglich bei einem Kursträger anmelden und ihm den Verpflichtungsschein vorlegen. Im Verpflichtungsschein steht unter „Die Teilnahmeverpflichtung ist gültig bis …“ ein Datum. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen er/sie sich spätestens anmelden.
Der Kursträger muss den voraussichtlichen Beginn eines Kurses mitteilen. Der Kurs sollte innerhalb von sechs Wochen nach Ihrer Anmeldung beginnen. Kommt in dieser Zeit kein Kurs zustande, muss Sie der Kursträger informieren. Der Flüchtling kann dann selbst entscheiden, ob er/sie noch länger warten oder sich einen anderen Kursträger suchen. In diesem Fall muss der Kursträger den Verpflichtungsschein zurückgeben.
Kosten des Integrationskurses:
Die Teilnahme am Kurs ist für den Verpflichteten kostenlos.
Übersicht aktueller Sprachförder- und Bildungsangebote für Flüchtlinge in Soest
Im Stadtgebiet Soest gibt es mehrere Sprachkurs- und Bildungsträger. Diese bieten diverse Kurse mit unterschiedlichen Zielen für Flüchtlinge an. Neben Sprachkursen, Alphabetisierungskursen werden auch Weeiterbildungsmaßnahmen angeboten. Zur besseren Übersichtlichkeit hat die Stadtverwaltung das Soester Kurs.net aufgebaut, um alle (aktuellen) Angebote zu bündeln. Das erleichtert für alle Beteiligten die Orientierung.
Zu unterscheiden von den Sprachkursen sind die sogenannten Integrationskurse.Diese werden vom BAMF finanziert und die Teilnahme daran ist verpflichtend. Integrationskurse werden auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit gelistet. Der Zugang zu diesen Kursen erfolgt nur mit einem Berechtigungsschein. Dieser wird von der jeweiligen Behörde ausgestellt, die für die Kundin/den Kunden zuständig ist ( i.d.R. Stadt Soest oder Jobcenter Soest).
Die Teilnahme an einem Sprachkurs, Integrationskurs oder einer Maßnahme zur beruflichen Entwicklung wird in Soest seit dem 07.04.2017 in einer Bildungsinformationskarte, der BIK - S, vermerkt. Die BIK - S wird von der zuständigen Behörde (die für das Gewähren von Sozialleistungen zuständig ist) ausgestellt. Bei der Statdverwaltung ist das Integrationsteam dafür zuständig. Sie unterstützen die Kunden auch bei der Suche nach einem passenden Kurs über das Kurs.net und stellen Berechtigungscheine für Integrationskurse aus.
Das Integrationsteam hat sein Büro an der Propst - Nübel- Straße 5, 59494 Soest.
Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Ausstellung der BIK –S & Berechtigungsscheine für Integrationskurse:
Ansprerchpartnerin für das Kurs.net:
Weitere Ansprechpartner für die Weiterentwicklung der BIK – S und der Soester Bildungskette:
Integrationskurse (Lernziel B1) | |||
---|---|---|---|
Anbieter | Ansprechpartner | Details | Datum /Beginn des nächsten Kurses |
02921-1031126 | Allgemeiner Integrationskurs | Beginn November 2020 | |
02921/66392-92 | Allgemeiner Integrationskurs | Beginn August 2020 | |
02921-1031126 | Allgemeiner Integrationskurs | Beginn August 2020 | |
02921-1031126 | Integrationskurs Wiederholerkurs |
| |
02921-362328 | Allgemeiner Integrationskurs | ||
02921-362328 | Integrationskurs Wiederholerkurs | ||
Kolping-Bildungswerk | 02921-362328 | Jugendintegrationskurs | |
Alphabetisierungskurse | |||
Anbieter | Ansprechpartner | Details | Datum /Beginn des nächsten Kurses |
02921-362328 | Integrationskurs mit Alphabetisierung | ||
02921/892340 | Integrationskurs mit Alphabetisierung |
| |
VHS Soest | 02921-1031126 | Integrationskurs mit Alphabetisierung |
|
Sprachniveau A1 | |||
Anbieter | Ansprechpartner | Details | Datum /Beginn des nächsten Kurses |
VHS Soest | 02921-1031126 | Deutsch A1.1 für Anfänger/-innen ohne Vorkenntnisse | Kursbeginn |
VHS Soest | 02921-1031126 | Deutsch A1.2 für Anfänger/-innen mit geringen Vorkenntnissen | Kursbeginn |
Sprachniveau A2 | |||
Anbieter | Ansprechpartner | Details | Datum / Beginn des nächsten Kurses |
02921-1031126 | Deutsch A2.1 für Anfänger/-innen mit Vorkenntnissen | Kursbeginn | |
02921-1031126 | Deutsch A2.2 für Anfänger/-innen mit Vorkenntnissen | Kursbeginn | |
02921-362328 | A 2 Integrations-Sprachkurs nach DeuFöV | ||
Sprachkursniveau B1 | |||
Anbieter | Ansprechpartner | Details | Datum/Beginn des nächsten Kurses |
02921-362325 | B 1 Integrations-Sprachkurs nach DeuFöV | ||
02921-1031126 | Deutsch B1.1 | Kursbeginn | |
02921-1031126 | Deutsch B1.2 | Kursbeginn | |
Sprachkursniveau B2 | |||
Anbieter | Ansprechpartner | Details | Datum /Beginn des nächsten Kurses |
02921-362325 | B 2 Integrations-Sprachkurs nach DeuFöV | ||
02921-362325 | DeuFöV Azubikurs (berufsbezogene Deutschsprachförderung) | ||
02921-1031126 | Deutsch B2.1 | Kursbeginn jeweils zum Frühjahr/Herbst | |
02921-1031126 | Deutsch B2.2 | Kursbeginn jeweils zum Frühjahr/Herbst | |
Sprachkursniveau C1 | |||
Anbieter | Ansprechpartner | Details | Datum /Beginn des nächsten Kurses |
Corinna Dederichs 02921-378-3305 | Studienvorbereitende Deutschkurse | auf Anfrage | |
02921-1031126 | Deutsch C1 | Kursbeginn jeweils zum Frühjahr/Herbst | |
02921-362325 | Integrations-Sprachkurs C 1 (Berufsbezogene Deutschsprachförderung) | ||
Weitere Sprachkurse und Bildungsmaßnahmen | |||
Anbieter | Ansprechpartner | Details | Datum /Beginn des nächsten Kurses |
SEN e.V. | 02921/66392-92 | Tandem + - Deutsch lernen - Praktisch arbeiten - Sich beruflich orientieren | laufend Mo.-Fr. 08:00 - 15:00 Uhr Fr. bis 12:00 Uhr |
& | 02921-1031126 | Lerntreff Deutsch Sprachkurs mit Kinderbetreuung | laufend Di. 14-17:17 Do. 9-11:15 |
Angebote der Berufskollegs | |||
---|---|---|---|
Anbieter | Ansprechpartner | Details | Datum /Beginn des nächsten Kurses |
Ewald Wierling | Internationale Förderklasse | zum Schuljahresbeginn & Beginn des zweiten Schulhalbjahres | |
Hubertus-Schwartz-Berufskolleg | Christian Jatzek | Internationale Förderklasse | zum Schuljahresbeginn & Beginn des zweiten Schulhalbjahres |
Hanse-Kolleg Lippstadt | Andrea Hölscher-Switi | - Erwerb deutscher Schulabschlüsse - Erwerb deutscher Sprachkenntnisse B1 und B2 - Erwerb telc-Sprachzertifikat | zum Schuljahresbeginn & Beginn des zweiten Schulhalbjahres |
Individuelle Coaching-Angebote:
Weitere Angebote zum Spracherwerb
Bitte informieren Sie sich darüber direkt bei folgenden Anbietern:
ESTA-Bildungswerk
"ICoach für Frauen mit Fluchthintergrund“
„ICoach für Männer mit Fluchthintergrund“
Die Termine können hier individuell vereinbart werden. Das Angebot kann auch aufsuchend beim Kunden vor Ort durchgeführt werden. Anwesende Kinder sind kein Hindernis. Die Finanzierung der Maßnahme ist über die zuständige Agentur für Arbeit bzw. das zuständige Jobcenter zu beantragen.
„Bewegung durch Sprache und Wissen“ (individueller, berufsbezogener Spracherwerb)
Bei diesem Kurs erfolgt die Finanzierung ebenfalls über die zuständige Agentur für Arbeit bzw. das zuständige Jobcenter.
Bei Rückfragen können sich interessierte Kunden an das ESTA-Bildungswerk wenden.
Ev. Frauenhilfe
Sprach-Cafe für Frauen (fortlaufend)
mehr zum Sprach-Cafe für Frauen...
Frau Sybert-Goldstein
Telefon: 02921-371239
E-Mail: sybert-goldstein@frauenhilfe-westfalen.de
AWO - Jugendmigrationsdienst
Fördergruppe mit Schwerpunkt Sprachförderung für Anfänger: Di. + Do. 14:00-15:30 Uhr
Fördergruppe mit Schwerpunkt Sprachförderung für Fortgeschrittene: Mo. + Fr. 14:00-15:30 Uhr
mehr zum Fortgeschrittenenkurs...
Elena Schmidt / Emma Schiller
Tel.: 02921 - 77273
E-Mail: jmd-soest@awo-hochsauerland-soest.de
SEN-Stadtteilbüro
Frau Sehmi
Telefon: 02921-6639210
E-Mail: brigitte.sehmi@sen-ev.de
Beratungsangebot zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufs- oder Studienabschlüsse beim Kommunalen Integrationszentrum Kreis Soest unter der Telefonnummer 02921/302446. Dort kann auch ein Beratungstermin vereinbart werden.
Die Beratung wird durch die Erwerbslosenberatungsstelle des Soester EntwicklungsNetz / SEN durchgeführt:
Nötten-Brüder-Wallstr. 22
Tel.: 02921 / 3190191
Wir unterstützen Vermieterinnen und Vermieter sowie zugewiesene Flüchtlinge im Soester Stadtgebiet bei der Wohnungsvermittlung.
Wir bringen Flüchtlinge mit Vermieterinnen und Vermietern zusammen
Wir, das Team Integration, unterstützen zugewiesene Flüchtlinge im Soester Stadtgebiet passenden Wohnraum zu finden. Hierbei sind wir auf Mietangebote aus der Bevölkerung angewiesen.
Wir nehmen Wohnungsangebote auf und begleiten bei Wohnungsbesichtigungen. Interessierten Vermieterinnen und Vermietern stehen wir ebenso als Ansprechpartner zur Seite wie auch potentiellen Mieterinnen und Mietern, die wir bei allen notwendigen Behördengängen begleiten.
Nach einem erfolgreichen Umzug in eine Wohnung stehen wir für weitere zwölf Monate den Mieterinnen und Mietern, als auch den Vermieterinnen und Vermietern als Ansprechpartner zur Verfügung.
Für die erfolgreiche Vermittlung wird Wohnraum im Soester Stadtgebiet benötigt. Aktuell haben wir über 300 Menschen in Wohnraum vermitteln können. Allerdings betreuen wir noch über 150 Personen, die auf eine passende Privatwohnung warten. Die Wohnungsangebote werden über unsere Koordinationsstelle (Herrn Schritt) gesammelt.
Sollten Sie Interesse haben, Ihren freien Wohnraum für die Vermietung an Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, stehen wir Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung. Falls Sie Eigentümer einer oder mehrerer Wohnungen oder eines Hauses sind und diese vermieten möchten, bitten wir Sie, das entsprechende Formular auszufüllen. Dieses finden Sie hier. Sie können das Formular online versenden.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Vermietung von Wohnungen und Einfamilienhäusern haben wir Ihnen hier zusammengestellt:
Was ist Auszugsmanagement?
Ziel ist es, Flüchtlinge bei der Wohnungssuche zu unterstützen und den Auszug aus städtischen Flüchtlingsunterkünften zu ermöglichen. Der Zugang erfolgt für Flüchtlinge über die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Teams Integration, die für die jeweiligen Wohnheime zuständig sind. Die Auswahl erfolgt anhand spezifischer Kriterien, wie beispielweise:
- Besondere Schutzbedürftigkeit
- Bleiberechtsperspektive
- Positive Sozialprognose
- Dauer des Aufenthalts
Grundsätzlich ist eine selbstständige Wohnungssuche jedoch gewünscht und wird durch uns gefördert.
Warum Auszugsmanagement?
Viele Flüchtlinge sind zum Teil seit mehreren Jahren in städtischen Unterkünften untergebracht. Es fehlt dort häufig an Privatsphäre. Die Unterbringung ganzer Familien auf engstem Raum hemmt die erfolgreiche Integration der Eltern und auch der Kinder. Die Bewältigung des Schul- und Arbeitsalltages wird erschwert, wenn zum Beispiel nachts aufgrund von engen und unruhigen Wohnverhältnissen nicht durchgeschlafen werden kann. Trotz vielfacher Belastungen sind Flüchtlinge sehr bestrebt, sich ein neues, normales Leben aufzubauen. Dafür ist privater Wohnraum eine sehr wichtige Voraussetzung und ein entscheidender Schritt für eine gelungene Integration.
Wir leisten durch Aufklärung und Beratung wichtige Motivationsarbeit und helfen bei der Wohnungssuche. Denn selbst für Menschen, die bereits Deutsch sprechen, ist es oft schwierig, Hemmungen zu überwinden und Kontakt zu Wohnungsgeberinnen und Wohnungsgebern aufzunehmen. Die ohnehin schwierige Lage auf dem Soester Wohnungsmarkt wirkt ebenfalls abschreckend. Wir helfen, Bedenken zu überwinden, selbst aktiv zu werden und unterstützen dort, wo es notwendig ist.
Schwerpunkte der Arbeit des Auszugsmanagement
- Einzelfallbezogene Beratung: Sie erhalten alle wichtigen Informationen zum Thema Wohnungssuche und Wohnraumvermittlung
- Unterstützung und fachliche Beratung zu den Themen: Umzug, Mietvertrag, Mietkostenübernahme, Kaution, Schufa-Auskunft, Erstausstattungsbeihilfe, Wohnberechtigungsschein und Maklerschein
- Begleitung zu Wohnungsbesichtigungen und Schlüsselübergabe
- Vorstellung potenzieller Mieterinnen oder Mieter
- Begleitung und Konfliktregelung bis zu drei Monate nach dem Bezug der Wohnung
- Kooperation mit den beteiligten Ämtern und Begleitung bei Behördengängen zum Thema Auszug/Wohnungsbezug - Durchführung von Informationsveranstaltungen in städtischen Unterkünften
- Vernetzung mit Ehrenamtsinitiativen und Beratungsstellen
Wie kann ich das Auszugsmanagement unterstützen?
Ihre Unterstützung ist für eine Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation der Flüchtlinge von großer Bedeutung.
Sie können viel in Bewegung bringen, wenn Sie
- eine Wohnung für Flüchtlinge zur Verfügung stellen. Sie können uns Wohnungen und Häuser in allen Größen und Wohnlagen innerhalb des Stadtgebietes Soest anbieten.
- Dritte, die weiterhelfen können, ansprechen. Vielleicht kennen Sie jemanden, der zurzeit Nachmieterinnen beziehungsweise Nachmieter sucht?
Vielleicht haben Sie weitere Ideen? Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit. Nehmen Sie bitte unverbindlich Kontakt mit unserer Koordinationsstelle auf.
Ihre Ansprechperson
Herr Stefan Schritt
s.schritt@soest.de 02921 103-2213 Abteilung Soziales AG Soziale Leistungen Adresse ÖffnungszeitenSchwarzer Weg 24
59494 Soest
Herr Schritt ist an folgenden Dienstellen erreichbar:
Schwarzer Weg 24:
Montag - Freitag
08:00 - 10:00
Ostenhellweg:
Dienstag
10:30 - 12:30
Waldstraße 22:
Mittwoch und Donnerstag
10:30 - 12:30
oder mit Terminvereinbarung
Teilhabemanagement im Rahmen der Landesinitiativen "Gemeinsam klappt's" und "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit"
Die Landesintitiativen der Landesregierung NRW fördern die gesellschaftliche Teilhabe von jungen Flüchtlingen. Mit Hilfe von Förderangeboten werden junge Geflüchtete bei ihrem Weg in Ausbildung und Arbeit unterstützt. Die Initiaitiven richten sich im besonderen an Geflüchtete zwischen 18 und 27 Jahren, die eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung haben.
Die sechs Förderbausteine sind:
- Coaching
- Berufsbegleitende Qualifizierung und/oder Sprachförderung
- Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses
- Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Jugendintegrationskurse
- Innovationsfonds
- Teilhabemanagement
Mehr zu den Landesintitiativen finden Sie unter: www.durchstarten.nrw
Informationen finden Sie auch beim Kreis Soest unter: www.zuhause-im-kreis-soest.de
Für die Stadt Soest arbeitet Ahmet Alakra als Teilhabemanager für die Initiative "Gemeinsam klappt's". Er berät und begleitet die Zielgruppe der Landesinitiativen.
Ahmet Alakra
Tel.: 02921/9105671 oder E-Mail: a.alakra@soest.de
Asylbewerber
Ausländische Zuwanderer und Flüchtlinge, die sich nicht selbst unterhalten können, erhalten auf Antrag Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Leistungen sind gegenüber den Leistungen der Grundsicherung und der Sozialhilfe abgesenkt und beschränken sich insoweit im Wesentlichen auf die Sicherstellung des Existenxminimums. Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und zusätzlich eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie besitzen eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz.
- Sie über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Enreise nicht oder noch nicht gestattet ist.
- Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis
a) wegen des Krieges in ihrem Heimatland nach § 23 Abs. 1 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes
b) nach § 25 Abs. 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes oder
c) nach § 25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes, sofern die Entscheidung über dei Aussetzung Ihrer Abschiebung noch nicht 18 Monate
zurückliegt
- Sie besitzen eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes.
- Sie sind vollziehbar ausreisepflichtig, auch wenn eine Abschiebeandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist.
- Es handelt sich um Ehegatten, Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner oder minderjährige Kinder der in den bisherigen Punkten
genannten Personen, ohne dass sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen.
- Sie stellen einen Folgeantrag nach § 71 Asylgesetz oder einen Zweitantrag nach § 71a Asylgesetz.
Die Leistungen nach dem AsylbLG umfassen
- die Grundleistungen (dazu gehört der notwendige Bedarf für Ernährung, Unterkunft , Kleidung ...).
- Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
- sonstige Leistungen im Einzelfall (zum Beispiel zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern).
Leistungsberechtigte und ihre Familienangehörigen im Haushalt müssen ihr verfügbares Einkommen und Vermögen vor Eintritt der Leistungen aufbrauchen.
Frau Ahrens
a.ahrens@soest.de 02921 103-2210 Abteilung Soziales AG Soziale Leistungen Adresse | Öffnungszeiten | DetailsAm Vreithof 8
59494 Soest
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08.30 - 12.30 |
Dienstag: | 08.30 - 12.30 |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30 |
Freitag: | 08.30 - 12.30 |
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin.
Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.
Frau Pauli
m.pauli@soest.de 02921 103-2216 Abteilung Soziales AG Soziale Leistungen Adresse | Öffnungszeiten | DetailsAm Vreithof 8
59494 Soest
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08.30 - 12.30 |
Dienstag: | 08.30 - 12.30 |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30 |
Freitag: | 08.30 - 12.30 |
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin.
Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.
Frau Ewers
v.ewers@soest.de 02921/ 103 - 2219 Abteilung Soziales AG Soziale Leistungen Adresse | Öffnungszeiten | DetailsAm Vreithof 8
59494 Soest
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08.30 - 12.30 |
Dienstag: | 08.30 - 12.30 |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30 |
Freitag: | 08.30 - 12.30 |
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin.
Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.
Herr Blesken
t.blesken@soest.de 02921 103-2215 Abteilung Soziales AG Soziale Leistungen Adresse | Öffnungszeiten | DetailsAm Vreithof 8
59494 Soest
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00 |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00 |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00 |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30 |
Freitag: | 08:30 - 12:30 |
Frau Ahshoff
w.ahshoff@soest.de 02921 103-2211 Abteilung Soziales AG Soziale Leistungen Adresse | Öffnungszeiten | DetailsAm Vreithof 8
59494 Soest
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08.30 - 12.30 |
Dienstag: | 08.30 - 12.30 |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30 |
Freitag: | 08.30 - 12.30 |
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin.
Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.
Vor allem im Jahr 2015 hat das bürgerschaftliche Engagement für Flüchtlinge stark zugenommen und dauert bis heute an. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbänden, Vereinen etc. angeschlossen und engagieren sich nun für Flüchtlinge in unserer Stadt. Alleine bei der Stadtverwaltung haben sich rund 200 Ehrenamtliche für die Flüchtlingsarbeit registrieren lassen. Gemeinsam mit der Bürgerstiftung Hellweg-Region hat die Stadtverwaltung bereits im Herbst 2014 den „Runden Tisch für Flüchtlinge“ gegründet. Lokale Akteure (Wohlfahrtsverbände, Vereine, Schulen etc.) treffen sich regelmäßig, um Unterstützungsangebote für Flüchtlinge zu koordinieren. Ein lokales Netzwerk wurde dadurch aufgebaut.
Weitere Informationen über das Ehrenamt und über den Runden Tisch finden Sie unter http://soestverbindet.de/
Ihre Ansprechperson
Frau Seibel
Integrationsbeauftragte
s.seibel@soest.de 02921 103-2218 Adresse ÖffnungszeitenAm Vreithof 8
59494 Soest
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:30 - 12:30 |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 |