Kampfmittelbeseitigung

Sie sind noch immer gefährlich: Die Bomben und andere Munitionsteile aus den beiden Weltkriegen. Sie können explodieren, Brände verursachen oder auch giftige Stoffe freisetzen. In aller Regel nimmt die von Kampfmitteln ausgehende Gefahr im Laufe der Jahre zu.

Die Abteilung Bürger- und Ordnungsangelegenheiten der Stadt Soest ist auch zuständig für den Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen. Dabei wird sie durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe (KBD-WL) mit seiner Fachkenntnis und seiner Spezialausstattung unterstützt. Er sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel.

Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel (Bomben, Granaten, Munition und Munitionsteile) handeln könnte, sind folgende Verhaltensregeln in jedem Fall zu beachten:

  • Kampfmittel dürfen nicht berührt werden. Wurden sie versehentlich mit der Hand aufgenommen, so sind sie vorsichtig abzulegen. Wurde das Kampfmittel durch eine Baumaschine erfasst oder auf ein Fahrzeug verladen, so ist es in der jeweiligen Lage zu belassen und die Maschine abzustellen.

  • Erschütterungen sind zu vermeiden, Arbeiten am Fundort sind sofort einzustellen.

  • Unbefugte müssen vom Fundort ferngehalten und entsprechend gewarnt werden, die Fundstelle sollte gekennzeichnet bzw. markiert werden.

  • Der Kampfmittelfund ist unverzüglich der Abteilung Bürger- und Ordnungsangelegenheiten der Stadt Soest oder der Polizei Soest anzuzeigen.

Erreichbarkeit der Abteilung Bürger- und Ordnungsangelegenheiten unter 02921/ 103-2110 oder 02921/ 103-2131.
Außerhalb der Büroöffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Leitstelle der Polizei Soest 02921/ 91000 oder den Notruf 110.

Eine Überprüfung von Grundstücken auf eine mögliche Kampfmittelbelastung führt der KBD-WL nur auf Antrag der Stadt Soest durch.

Befindet sich Ihr Bauvorhaben in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet oder in einem ehemaligen Hauptkampfgebiet des Zweiten Weltkriegs ist in der Regel das Absuchen der Freiflächen oder Bauflächen und -gruben mit einer Oberflächensondierung erforderlich.

Im Einzelfall können darüber hinaus noch weitergehende Maßnahmen der Kampfmittelüberprüfung erforderlich sein (Testsondierungen, Sondierungsbohrungen etc.).

Ob ein solches Erfordernis besteht, können Sie den Hinweisen Ihrer Baugenehmigung entnehmen. In einem Freistellungsverfahren werden Sie als Bauherr direkt von der Abteilung Bürger- und Ordnungsangelegenheiten angeschrieben, soweit eine Überprüfung erforderlich ist.

  • Überprüfung von Freiflächen oder Durchführung von Test- und Sondierungsbohrungen

Hierfür ist es erforderlich, dass mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen wurde und die Bodenbeschaffenheit eine Überprüfung zulässt (kein Bewuchs, geebnete Fläche etc.).

Bitte melden sie mindestens 2 Wochen vor Baubeginn die Maßnahme zur Kampfmittelüberprüfung bei der Abteilung Bürger- und Ordnungsangelegenheiten an.

  • Überprüfung von Bauflächen und Baugruben

Bei der Überprüfung von Bauflächen muss die Bodenbeschaffenheit eine Überprüfung zulassen (kein Bewuchs, abgeschobene Fläche bis auf den gewachsenen Boden, geebnete Fläche etc.). Die abzusuchende Fläche muss klar durch entsprechende Grenzabsteckungen zu erkennen sein.

Bei der Überprüfung von Baugruben muss diese vollständig ausgehoben sein.

Eine Überprüfung von Baugruben und Bauflächen ist nur dann möglich, wenn noch kein Kran aufgestellt wurde oder eventuell Baggerfahrzeuge oder sonstige metallische Gegenstände aufgestellt wurden.

Ferner darf kein Recyclingschotter mit Eisenanteil auf der Baufläche oder in der Baugrube vorhanden sein, da sonst eine Sondierung des Bereiches aufgrund ferromagnetischer Störungen nicht möglich ist.

Bitte melden Sie Baugruben und Bauflächen unmittelbar nach deren Fertigstellung bei der Abteilung Bürger- und Ordnungsangelegenheiten an.

Sollten sich bei den durchzuführenden Vorbereitungsarbeiten bzw. dem Ausheben der Baugrube Bodenveränderungen bemerkbar machen oder sonstige Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Kampfmittel ergeben, sind die Arbeiten sofort einzustellen und die Abteilung Bürger und Ordnungsangelegenheiten Stadt Soest ist unverzüglich zu informieren.

Erreichbarkeit der Abteilung Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Stadt Soest unter 02921/ 103-2110 oder 02921/ 103-2131

Kosten

Eine Sondierung des Grundstücks ist grundsätzlich kostenfrei, soweit das Erfordernis der Überprüfung durch den Kampfmittelbeseitgungsdienst der Bezirksregierung zuvor festgestellt wurde.

Ausgenommen von der Kostenfreiheit sind ehemalige bundeseigene Liegenschaften.

Ihre Ansprechpersonen

Herr Olaf Grebe

Arbeitsgruppenleiter Ordnungsangelegenheiten

o.grebe(at)soest.de02921 103-2110AdresseÖffnungszeiten
Rathaus I - Domplatz
Raum: 1.32
Domplatz 1
59494 Soest
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag:08:00 - 12:30
Mittwoch:08:00 - 12:30
Donnerstag:08:00 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag:08:00 - 12:30

Herr Marc Koch

m.koch(at)soest.de02921/ 103 - 2131AdresseÖffnungszeiten
Rathaus I - Domplatz
Raum: 1.37
Domplatz 1
59494 Soest
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag:08:00 - 12:30
Mittwoch:08:00 - 12:30
Donnerstag:08:00 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag:08:00 - 12:30

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post(at)soest.de

Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr