Abfallentsorgung in der Stadt Soest und sonstige abfallwirt- schaftliche Maßnahmen erhebt die Stadt Soest (im nachfolgenden Text Stadt genannt), zur Deckung der Kosten Abfallentsorgungsgebühren. (2) Die Gebühr für das regelmäßige Einsammeln und Befördern von Abfällen durch die Stadt- ausge- nommen Sperr [...] NRW. S. 490) und der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Soest vom 18.12.2012 hat der Rat der Stadt Soest in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 folgende Satzung als Gebührensatzung für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Soest beschlossen: • zuletzt geändert durch Satzung vom 12 [...] Gebührensatzung für die Stadt Soest Der Bürgermeister Gebührensatzung für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Soest -Bereinigte Fassung- Präambel Aufgrund § 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Juni 1988 (GV.NW. Nr. 26, S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
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Letzte Änderung: 10.01.2025