g der Stadt Soest Bebauungsplan Nr. 198 "Modulhäuser Hiddingser Weg" der Stadt Soest - Aufstellungsbeschluss gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 BauGB i.V.m § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Beteiligung der Öffentlichkeit. gem. § 13a i.V.m § 3 Abs. 1 BauGB Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt [...] Stadt Soest hat in seiner Sitzung am 02.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 198 „Modulhäuser Hiddingser Weg“ der Stadt Soest sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form eines Aushangs beschlossen. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB i.V.m. § [...] Kartenausschnitt ersichtlich. Der Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung liegt ab 22.06. bis einschließlich 20.07.2022 im Foyer des Rathauses II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, während der Dienststunden aus. In dieser Zeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke
erfolgt die Auszahlung der Fördermittel durch die Stadtkasse, auf der Grundlage des Bewilligungsbescheides der Geschäfts- stelle Klimaschutz der Stadt Soest. Bei dem Förderbetrag handelt es sich um einen Brutto-Zuschuss der Stadt Soest. Es findet durch die Stadt Soest keine steuerliche Prüfung des Einzelfalls [...] ng@soest.de Abt. Stadtentwicklung und Bauordnung Geschäftsstelle Klimaschutz Windmühlenweg 21 59494 Soest ______________________________________________________________________________________________________________ der geförderten Maßnahmen durch die Stadt Soest erklärt. Die Stadt Soest muss rechtzeitig [...] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Soest nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Bereich Fördermaßnahmen im Bereich Klimaschutz - Klimaanpassung Abt. Stadtentwicklung und Bauordnung, AG Stadtentwicklung, Umwelt und Geoservice mailto:post@soest.de mailto:da
Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung AG Stadtplanung Rathaus II, Windmühlenweg 21 30.08.2022 Photovoltaikanlagen in der Altstadt: Abweichung von der Altstadtsatzung Beschlussvorlage 2022/091-001 (öffentlich) Anlage 1: Voraussetzungen für eine Abweichung von der Altstadtsatzung für Photovoltaik- [...] Anlagen auf einem Dach zu montieren, wenn diese harmonisch aufeinander abgestimmt sind. Ergänzung: Der Grundsatzbeschluss zur Abweichung von der Altstadtsatzung gilt grundsätzlich auch für Baudenkmäler und erhaltenswerte Bausubstanz. Allerdings kommt bei Denkmalen eine Einzel- fallprüfung nach Denkmalrecht [...] Denkmalrecht hinzu. Ebenso sind Anlagen in den in der Denkmalbereichssat- zung beschriebenen Sichtachsen besonders zu prüfen. Innerhalb der Altstadt ist auf Grund der Denkmalbereichssatzung auch für baugenehmigungs- und verfahrensfreie Anlagen eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung AG Stadtplanung Rathaus II, Windmühlenweg 21 30.08.2022 Photovoltaikanlagen in der Altstadt: Abweichung von der Altstadtsatzung Beschlussvorlage 2022/091-001 (öffentlich) Anlage 1: Voraussetzungen für eine Abweichung von der Altstadtsatzung für Photovoltaik- [...] Anlagen auf einem Dach zu montieren, wenn diese harmonisch aufeinander abgestimmt sind. Ergänzung: Der Grundsatzbeschluss zur Abweichung von der Altstadtsatzung gilt grundsätzlich auch für Baudenkmäler und erhaltenswerte Bausubstanz. Allerdings kommt bei Denkmalen eine Einzel- fallprüfung nach Denkmalrecht [...] Denkmalrecht hinzu. Ebenso sind Anlagen in den in der Denkmalbereichssat- zung beschriebenen Sichtachsen besonders zu prüfen. Innerhalb der Altstadt ist auf Grund der Denkmalbereichssatzung auch für baugenehmigungs- und verfahrensfreie Anlagen eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Bekanntmachung der Seniorenbeiratswahl Besetzung des Wahlausschusses und Aufbau des Wählerverzeichnisses Gemäß der Wahlordnung des Seniorenbeirates der Stadt Soest in der Fassung vom 21.12.2021 hat der Bürgermeister als Wahlleiter im Einvernehmen mit dem amtierenden Seniorenbeirat Frau H. Briedigkeit, Soest [...] am 04.10.2022 aufgebaut. Von Amts wegen werden alle am 15.11.2022 wahlberechtigten Personen eingetragen. Das Wählerverzeichnis wird im Wahlbüro der Stadt Soest, Rathaus 2, Windmühlenweg 21, Zimmer 1.24 für Wahlberechtigte, die Bedenken zur Richtigkeit der Einträge haben, zur Einsichtnahme bereitgehalten
nach § 20 Absatz 3 VOB/A bzw. § 30 Absatz 1 UVgO über die Erteilung eines Auftrages Vergabenummer a Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name Stadt Soest – Abt. 1.10 Straße Markt 13 PLZ, Ort 59494 Soest Telefon 02921/103-1100 Fax E-Mail t.nuebel@soest.de Internet www.soest.de b Vergabeverfahren
und sonstigen öffentlichen Ver- kehrsflächen in der Stadt Soest Grundlagen Die Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen und sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen (nachstehend „Straßen“ genannt) ist eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Die Stadt Soest ist gem. § 4 Abs.2 Satz 3 Straßen- und Wegegesetz [...] Stellungnahme wird durch das Stadtarchiv gefertigt bzw. beauftragt. 6. Wenn die Gründe für eine Umbenennung nicht ausreichen, kann als weniger einschneiden- der Maßnahme ein Zusatzschild mit Erläuterungen angebracht werden. 7. Vorgesehene Umbenennungen werden von der Stadt öffentlich bekannt gemacht. [...] Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfa- len für die Benennung von Straßen in ihrem Hoheitsgebiet zuständig. Die Zuständigkeit in der Stadt Soest wird durch die jeweils gültige Zuständigkeitsordnung des Rates festgelegt. Benannt werden alle Straßen, für die eine Namensgebung im öffentlichen Interesse liegt
ten Ausschreibung oder Verhandlungsvergabe jeweils ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € (netto)) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Soest Abt. Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Domplatz 1 59494 Soest Tel: 02921/103-2112 Fax: 02921/103-82112 E-Mail: a.simon@soest.de Web: www.soest
ten Ausschreibung oder Verhandlungsvergabe jeweils ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € (netto)) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Soest Abt. Bürger-und Ordnungsangelegenheiten Domplatz 1 59494 Soest Tel: 02921/103-2112 Fax: 02921/103-82112 E-Mail: a.simon@soest.de Web: www.soest
der Stadt Soest nehmen durch die Wahl des Stadtrates und des Bürgermeisters sowie durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid gemäß § 26 GO NRW an der Verwaltung der Stadt teil. Für die Einwohner der Stadt besteht diese Möglichkeit durch den Einwohnerantrag gemäß § 25 GO NRW. Stadtrat Der Stadtrat ist das [...] 004.003 StadtbüchereiStadtbücherei 04 öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Benutzungsgebühren 42.000 € -4.000 € 36.845 € -5.155 € -9.155 € geringere Gebührenerträge durch weniger Neuanmeldungen und Ausweisverlängerungen aufgrund Schließung Stadtbücherei 004.003 StadtbüchereiStadtbücherei 07 Sonstige [...] e aufgrund Schließung Stadtbücherei 004.003 StadtbüchereiStadtbücherei 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dienstleistungsaufwand 35.200 € 25.262 € 9.938 € 9.938 € Minderaufwendungen aufgrund Schließung und weniger Veranstaltungen 004.003 StadtbüchereiStadtbücherei 16 Sonstige ordentliche
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