Kommunalwahl

Kommunalwahlen finden in Nordrhein-Westfalen ab 2020 alle 5 Jahre statt. Die nächste Wahl findet am 14. September 2025, eine mögliche Stichwahl am 28.09.2025 statt. Gewählt werden Bürgermeister und Vertreter des Stadtrates, sowie Landräte und Kreistagsmitglieder

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Stadt Soest bzw. im Kreis Soest) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

In diesem Merkblatt finden Sie Informationen, falls Sie neu hier zugezogen oder innerhalb der Stadt Soest umgezogen sind bzw. aus der Stadt Soest fortziehen.

Sie möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben?
Die Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist bis zum 10. September 2025, 13:00 Uhr, möglich.
Hier geht es zum Online-Antrag

Ihre Ansprechperson

Herr Hilmar Seeger

Abteilungsleiter

h.seeger@soest.de 02921 103-5100 Adresse Öffnungszeiten

Rathaus II
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Letzte Aktualisierung
20.08.2025 | 15:29 Uhr