Unter Zivilschutz versteht man in Deutschland im Wesentlichen alle nicht-militärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, von Betrieben und Einrichtungen für das öffentliche Leben im Verteidigungs- oder Spannungsfall.
Zivilschutz ist ein Teilbereich des Bevölkerungsschutzes. Dort finden Sie weiterführende Informationen.
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Olaf
Grebe
Arbeitsgruppenleiter Ordnungsangelegenheiten
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Zivilschutz
Unter Zivilschutz versteht man in Deutschland im Wesentlichen alle nicht-militärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, von Betrieben und Einrichtungen für das öffentliche Leben im Verteidigungs- oder Spannungsfall.
Zivilschutz ist ein Teilbereich des Bevölkerungsschutzes. Dort finden Sie weiterführende Informationen.
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