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Helm
AG Verwaltung
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Helena
Warkentin
Wirtschaftliche Jugendhilfe
_keine
- h.warkentin@soest.de
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Maßnahmen der Jugendhilfe (Hilfe zur Erziehung) umfassen neben den pädagogischen Hilfen, wirtschaftliche Leistungen, die unter dem Begriff Wirtschaftliche Jugendhilfe zusammengefasst werden. Unter Wirtschaftlicher Jugendhilfe sind demnach alle finanziellen Leistungen der Jugendhilfe zu verstehen, die eine Zahlbarmachung von Geldleistungen nach sich ziehen. Grundlage für eine Zahlbarmachung Wirtschaftlicher Jugendhilfe ist ein formales Hilfeplanverfahren.
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe arbeitet Hand in Hand mit den sozialpädagogischen Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) zusammen und ist an der Hilfeplanung beteiligt.
Dieses Aufgabengebiet umfasst auch die Kostenheranziehung der kostenbeitragspflichtigen Elternteile, die Geltendmachung von Ersatzansprüchen (zum Beispiel gegenüber den Rententrägern, Familienkassen), die Sicherung von Kostenerstattungsansprüchen gegenüber anderen Jugendhilfeträgern, das Prüfen und Bewilligen einmaliger Beihilfen an Heim- und Pflegekinder, sowie die Berechnung und Zahlung der Hilfe zum Lebensunterhalt junger Menschen.
Zu den Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gehören:
- Zahlung von Pflegegeld für junge Menschen, die in Pflegefamilien untergebracht sind
- Notwendige Kosten der Krankenhilfe, die nicht durch eine Krankenversicherung abgedeckt werden können
- Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen gegenüber Dritten (z.B. Familienkasse, BAFÖG-Stelle, Wohngeldstelle)
- Heranziehung der Eltern zu den Kosten der Jugendhilfe
- Regelung und Durchsetzung von finanziellen Ansprüchen gegenüber anderen Jugendämtern (z.B. bei Wohnortwechsel der Eltern)
Die Mitarbeiter stehen Ihnen nach vorheriger Terminvereinbarung gern zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Ihre Ansprechpersonen
Am Vreithof 8
59494 Soest
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