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Widmung

Mit einer Widmungsverfügung (Allgemeinverfügung) erhalten Straßen, Wege und Plätze gemäß Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Widmungsverfügung wird im Soester Anzeiger unter öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Die Widmung eröffnet den Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass die Straße nach Maßgabe der Widmung von jedermann ohne vorherige behördliche Zulassung genutzt werden kann.

Stadt Soest
Am Vreithof 8
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Letzte Aktualisierung
04.06.2024 | 15:45 Uhr