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Wegeeinziehung

Über ein Wegeeinziehungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW wird eine gewidmete Straße formell eingezogen und verliert dadurch die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. 
Eine öffentliche Straße kann auch auf bestimmte Nutzungsarten, Benutzungszwecke und Benutzerkreise beschränkt werden durch eine Teileinziehung (Beispiel: eine bisherige dem Fahrzeugverkehr dienende Straße wird Fußgängerzone).

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Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr