Dienstleistungen A - Z

Vergnügungssteuer

Besteuert werden die folgenden Vergnügungen:

  • das Halten von Spiel- und Unterhaltungsgeräten in Spielhallen, Gaststätten und ähnlichen öffentlich zugänglichen Betrieben
  • Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
  • Vorführung von pronografischen und ähnlichen Filmen und Bildern
  • Ausspielung von Geld und Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen.

Steuerschuldner ist der Unternehmer der Veranstaltung bzw. der Aufsteller der Apparate.

Ihre Ansprechperson

s.ostermann(at)soest.de02921 103-5318
Rathaus II
Raum: 1.37
Windmühlenweg 21
59494 Soest
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag:08:30 - 12:30
Mittwoch:08:30 - 12:30
Donnerstag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag:08:30 - 12:30

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post(at)soest.de

Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr