Besteuert werden die folgenden Vergnügungen:
- das Halten von Spiel- und Unterhaltungsgeräten in Spielhallen, Gaststätten und ähnlichen öffentlich zugänglichen Betrieben
- Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
- Vorführung von pronografischen und ähnlichen Filmen und Bildern
- Ausspielung von Geld und Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen.
Steuerschuldner ist der Unternehmer der Veranstaltung bzw. der Aufsteller der Apparate.
- Anschrift
- 001 Windmühlenweg 21 59494 Soest
Anna
Hilgenkamp
- Anschrift
- 001 Windmühlenweg 21 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-5318
- Fax
- 02921 103-85318
- a.hilgenkamp@soest.de
Anna
Hilgenkamp
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- 001 Windmühlenweg 21 59494 Soest
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- a.hilgenkamp@soest.de
Vergnügungssteuer
Besteuert werden die folgenden Vergnügungen:
- das Halten von Spiel- und Unterhaltungsgeräten in Spielhallen, Gaststätten und ähnlichen öffentlich zugänglichen Betrieben
- Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
- Vorführung von pronografischen und ähnlichen Filmen und Bildern
- Ausspielung von Geld und Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen.
Steuerschuldner ist der Unternehmer der Veranstaltung bzw. der Aufsteller der Apparate.
Ihre Ansprechperson
Rathaus II
Windmühlenweg 21
59494
Soest
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag: | 8:00 - 12:30 |
| Dienstag: | 8:00 - 12:30 |
| Mittwoch: | 8:00 - 12:30 |
| Donnerstag: | 8:00 - 12:30 |
| Freitag: | 8:00 - 12:30 |