Dienstleistungen A - Z

Vergnügungssteuer

Besteuert werden die folgenden Vergnügungen:

  • das Halten von Spiel- und Unterhaltungsgeräten in Spielhallen, Gaststätten und ähnlichen öffentlich zugänglichen Betrieben
  • Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
  • Vorführung von pronografischen und ähnlichen Filmen und Bildern
  • Ausspielung von Geld und Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen.

Steuerschuldner ist der Unternehmer der Veranstaltung bzw. der Aufsteller der Apparate.

Ihre Ansprechperson

a.hilgenkamp@soest.de 02921 103-5318

Rathaus II
Windmühlenweg 21
59494 Soest

TagUhrzeit
Montag:8:00 - 12:30
Dienstag:8:00 - 12:30
Mittwoch:8:00 - 12:30
Donnerstag:8:00 - 12:30
Freitag:8:00 - 12:30

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

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Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr