Besteuert werden die folgenden Vergnügungen:
- das Halten von Spiel- und Unterhaltungsgeräten in Spielhallen, Gaststätten und ähnlichen öffentlich zugänglichen Betrieben
- Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
- Vorführung von pronografischen und ähnlichen Filmen und Bildern
- Ausspielung von Geld und Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen.
Steuerschuldner ist der Unternehmer der Veranstaltung bzw. der Aufsteller der Apparate.
- Anschrift
- 001Windmühlenweg 2159494Soest
Simon
Ostermann
AG Controlling
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
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- s.ostermann@soest.de
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Vergnügungssteuer
Besteuert werden die folgenden Vergnügungen:
- das Halten von Spiel- und Unterhaltungsgeräten in Spielhallen, Gaststätten und ähnlichen öffentlich zugänglichen Betrieben
- Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
- Vorführung von pronografischen und ähnlichen Filmen und Bildern
- Ausspielung von Geld und Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen.
Steuerschuldner ist der Unternehmer der Veranstaltung bzw. der Aufsteller der Apparate.
Ihre Ansprechperson
Raum: 1.37
Windmühlenweg 21
59494 Soest
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Montag: | 08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00 |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30 |
Freitag: | 08:30 - 12:30 |