Besteuert werden die folgenden Vergnügungen:
- das Halten von Spiel- und Unterhaltungsgeräten in Spielhallen, Gaststätten und ähnlichen öffentlich zugänglichen Betrieben
- Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
- Vorführung von pronografischen und ähnlichen Filmen und Bildern
- Ausspielung von Geld und Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen.
Steuerschuldner ist der Unternehmer der Veranstaltung bzw. der Aufsteller der Apparate.
- Anschrift
- 001 Windmühlenweg 21 59494 Soest
Anna
Hilgenkamp
- Telefon
- 02921 103-5318
- Fax
- 02921 103-85318
- a.hilgenkamp@soest.de
Anna
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- 02921 103-5318
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- a.hilgenkamp@soest.de
Vergnügungssteuer
Besteuert werden die folgenden Vergnügungen:
- das Halten von Spiel- und Unterhaltungsgeräten in Spielhallen, Gaststätten und ähnlichen öffentlich zugänglichen Betrieben
- Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
- Vorführung von pronografischen und ähnlichen Filmen und Bildern
- Ausspielung von Geld und Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen.
Steuerschuldner ist der Unternehmer der Veranstaltung bzw. der Aufsteller der Apparate.
Ihre Ansprechperson
Rathaus II
Windmühlenweg 21
59494
Soest
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 8:00 - 12:30 |
Dienstag: | 8:00 - 12:30 |
Mittwoch: | 8:00 - 12:30 |
Donnerstag: | 8:00 - 12:30 |
Freitag: | 8:00 - 12:30 |