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Spätaussiedlerangelegenheiten

Spätaussiedler sind deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und den anderen früheren Ostblockstaaten, die im Wege eines speziellen Aufnahmeverfahrens ihren Aufenthalt in Deutschland begründet haben, bzw. einen Aufenthalt begründen möchten.

Generelle Informationen zum Aussiedleraufnahmeverfahren erhalten Sie vom Bundesverwaltungsamt (BVA) unter nachfolgengendem Link:

www.bva.bund.de/DE/Themen/Staatsangehoerigkeit/Aussiedler/aussiedler-node.html

Spätaussiedler, die vor dem 31.12.2004 einen Antrag auf eine Anerkennung als Spätaussiedler bei der Stadtverwaltung Soest gestellt und eine Spätaussiedlerbescheinigung etc. nach dem Bundesvertriebenengesetz (§15 Abs.1 oder §15 Abs.2) erhalten haben, können sich bei Rückfragen zu ihren damaligen Anträgen, oder bei eventuellem Verlust ihres Ausweises/ihrer Bescheinigung, direkt an die Stadtverwaltung Soest wenden.

Ansprechpartner für weitere Informationen:

Mo.- Fr. 08.30 – 12.30 Uhr (außer mittwochs)

Herr D. Bröcking Tel.: 02921-103-2210

 

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post@soest.de

Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr