- Anschrift
- 001 Markt 13 59494 Soest
Birgit
Müller
Versicherungsangelegenheiten, Schiedsleute, Schöffen
Standard
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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- Anschrift
- 001 Markt 13 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-5222
- Fax
- 02921 103-85222
- b.mueller@soest.de
Schadensfälle
Die Bearbeitung von Schadensfällen und Haftpflichtansprüchen wird grundsätzlich in zwei Bereiche unterschieden.
1. Schadensfall durch Beschädigung von städtischem Eigentum
Wird Eigentum der Stadt Soest/KBS, wie z.B. Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlagen oder Straßenlaternen, beschädigt, entstehen Schadensersatzansprüche, die von der Stadtverwaltung Soest zivilrechtlich verfolgt werden.
Sollten Sie Eigentum der Stadt Soest/KBS beschädigt haben oder eine Beschädigung gesehen haben, melden Sie sich bitte direkt bei der oben genannten Ansprechperson der Stabsstelle Recht oder Sie melden den Schadensfall online.
Online-Meldung des Schadensfalles
Hier können Sie direkt den Schadensfall direkt online an die zuständige Stelle melden.
Link zum Onlineformular
Formlose Meldung des Schadensfalles
Selbstverständlich können Sie den Schadensfall auch formlos an die o.g. zuständige Stelle, per Post, E-Mail, FAX oder telefonisch melden.
Folgende Angaben werden benötigt:
- Name und Kontaktdaten des Verursachers, alternativ, Daten des Melders
- Eine genaue Schilderung des Schadensablaufs,
- der genaue Unfallort (z.B. Straße, Hausnummer oder in Höhe des Hauses Nr. ……)
- der Unfallzeitpunkt (Tag und Uhrzeit)
- Fotos der Örtlichkeit unter Kennzeichnung der Unfallstelle,
- Angaben, was beschädigt wurde,
- Schadenfotos,
- Kopie der polizeilichen Unfallmitteilung (sofern die Polizei vor Ort war)
- Name und Anschriften von Zeugen (falls bekannt)
2. Haftpflichtansprüche und Schadensersatzansprüche
Sie oder Ihr Eigentum wurde beschädigt.
Haftpflichtansprüche oder Kfz. Haftpflichtansprüche von Dritten, die sich gegen die Stadtverwaltung Soest richten, werden zentral bei der Stabsstelle Recht bearbeitet.
Dies bezieht sich beispielsweise
- auf Schadensfälle, die von städtischen Fahrzeugen verursacht wurden,
- Unfälle und Stürze auf Straßen, öffentlichen Wegen und Plätzen, auf städtischen Grundstücken,
- sonstige Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten der Stadt Soest
Sollten Sie im Bereich der Stadt Soest einen materiellen oder körperlichen Schaden erlitten haben, melden Sie sich bitte direkt bei der oben genannten Ansprechperson der Stabsstelle Recht.
Online-Meldung des Schadensfalles
Hier können Sie direkt den Schadensfall online an die zuständige Stelle melden.
Link zum Onlineformular
Formlose Meldung des Schadensfalles
Selbstverständlich können Sie den Schadensfall auch formlos an die o.g. zuständige Stelle, per Post, E-Mail, FAX oder telefonisch melden.
Der Antrag sollte enthalten:
- Name und Kontaktdaten der geschädigten Person,
- Eine genaue Schilderung des Schadensablaufs,
- den genauen Unfallort (z.B. Straße, Hausnummer oder in Höhe des Hauses Nr. ……)
- den Unfallzeitpunkt (Tag und Uhrzeit)
- Fotos der Örtlichkeit unter Kennzeichnung der Unfallstelle,
- Angaben, was beschädigt wurde,
- die ungefähre Höhe des Schadens,
- Schadenfotos,
- bei Kfz. Schäden, Kopie des Fahrzeugscheines
- Kopie der polizeilichen Unfallmitteilung (sofern die Polizei vor Ort war)
- Name und Anschriften von Zeugen (sofern bekannt)
 
Ihre Ansprechperson
        
            Nebenstelle Markt 13
        
        
            
                
Raum: 4
            
        
        
            
Markt 13
        
        
            
59494
        
        
             Soest
        
    
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|---|---|
| Montag: | 08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00 | 
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