Dienstleistungen A - Z

Schadensfälle

Die Bearbeitung von Schadensfällen und Haftpflichtansprüchen wird grundsätzlich in zwei Bereiche unterschieden.

Schadensfälle durch Beschädigung städtischen Eigentums
Wird Eigentum der Stadt Soest, wie z.B. Verkehrszeichen, Straßenlaternen, Poller an öffentlichen Straßen bei einem Unfall beschädigt, entstehen Schadensersatzansprüche, die von der Stadtverwaltung Soest zivilrechtlich verfolgt werden.

Sollten Sie Eigentum der Stadt Soest beschädigt haben, melden Sie sich bitte direkt bei der oben genannten Ansprechperson der Stabsstelle Recht.
 

Vorgehen
Sofern Sie das Eigentum der Stadt Soest beschädigt haben, können Sie dies formlos (ohne Vordruck) schriftlich an die Stabsstelle Recht (Kontaktdaten im Kasten rechts oben) melden.

Der Antrag sollte enthalten:

  • Name und Kontaktdaten des Verursachers,
  • Eine genaue Schilderung des Schadensablaufs,
  • den genauen Unfallort (z.B. Straße, Hausnummer oder in Höhe des Hauses Nr. ……)
  • den Unfallzeitpunkt (Tag und Uhrzeit)
  • Fotos der Örtlichkeit unter Kennzeichnung der Unfallstelle,
  • Angaben, was beschädigt wurde,
  • Schadenfotos,
  • bei Kfz. Schäden, Kopie des Fahrzeugscheines
  • Kopie der polizeilichen Unfallmitteilung
  • Name und Anschriften von Zeugen
     

 

Haftpflichtansprüche und Schadensersatzansprüche
Haftpflichtansprüche oder Kfz. Haftpflichtansprüche von Dritten, die sich gegen die Stadtverwaltung Soest richten, werden zentral bei der Stabsstelle Recht bearbeitet.

Dies bezieht sich beispielsweise

  • auf Kfz. Unfälle von und mit städtischen Fahrzeugen,
  • Unfälle und Stürze auf Straßen, öffentlichen Wegen und Plätzen, auf städtischen Grundstücken,
  • sonstige Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten
     

Sollten Sie im Bereich der Stadt Soest einen materiellen oder körperlichen Schaden erlitten haben, melden Sie sich bitte direkt bei der oben genannten Ansprechperson der Stabsstelle Recht.

 

Vorgehen
Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Stadt Soest können formlos (ohne Vordruck) schriftlich an die Stabsstelle Recht (Kontaktdaten im Kasten rechts oben) gerichtet werden.

Der Antrag sollte enthalten:

  • Name und Kontaktdaten der geschädigten Person,
  • Eine genaue Schilderung des Schadensablaufs,
  • den genauen Unfallort (z.B. Straße, Hausnummer oder in Höhe des Hauses Nr. ……)
  • den Unfallzeitpunkt (Tag und Uhrzeit)
  • Fotos der Örtlichkeit unter Kennzeichnung der Unfallstelle,
  • Angaben, was beschädigt wurde,
  • die ungefähre Höhe des Schadens,
  • Schadenfotos,
  • bei Kfz. Schäden, Kopie des Fahrzeugscheines
  • Kopie der polizeilichen Unfallmitteilung
  • Name und Anschriften von Zeugen
Schaden, Haftpflichtschaden, Unfall, Regressansprüche
Haftpflichtschaden

Ihre Ansprechperson

Versicherungsangelegenheiten, Schiedsleute, Schöffen b.mueller@soest.de 02921 103-5222

Nebenstelle Markt 13
Raum: 4
Markt 13
59494 Soest

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Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr