Für einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente sind folgende Unterlagen erforderlich:
-
Familienbuch oder Geburts-/Heiratsurkunde mit Geburtsurkunden der Kinder
-
Personalausweis oder (Reise-)Pass
-
ggf. Vertriebenenausweis bzw. Spätaussiedlerbescheinigung
-
IBAN-Nr. Ihres Giro-Kontos
-
ggf. Vollmacht oder „Betreuer“ - Urkunde
-
ggf. Bescheid Schwerbehinderung, in dem die Krankheiten aufgeführt sind
-
ggf. ärztl. Unterlagen, falls Ihnen diese vorliegen
-
Unterlagen der „Deutsche Rentenversicherung“
-
Nachweise über Sozialleistungen, Renten oder Pensionen, die gezahlt werden oder zu erwarten sind
-
Sämtliche Ausbildungsnachweise, falls diese noch nicht als Zeiten der „berufliche Ausbildung“ im Versicherungsverlauf gekennzeichnet sind
-
Schulnachweise ab 17. Lebensjahr mit oder ohne Abschluss im In- oder Ausland, falls diese Zeiten noch nicht gespeichert sind
-
Nachweise über Zeitraum und ggf. Abschluss einer Fortbildung sowie Nachweise der Behörde, die diese Qualifizierung finanziert hat
-
Bitte machen Sie Angaben, in welchen Zeiträumen Sie seit 01.01.1995 bei welcher Krankenkasse versichert waren
-
Ihre Krankenversichertenkarte, falls Sie gesetzlich krankenversichert sind
-
Bitte füllen Sie die Ihnen vorliegenden Formulare vollständig aus!
Hinweise
Bitte bringen Sie bei ausländischen Nachweisen auch Übersetzungen mit – falls vorhanden.
Bitte beachten Sie, dass der Beginn Ihrer Erwerbsminderungsrente auch vom Zeitpunkt der Antragstellung abhängig ist.
Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie rechts oben im roten Kästchen.
Eine Vorsprache ohne vorherige Terminabsprache ist nicht möglich.
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
Susanne
Behrens
Rentenangelegenheiten
2.12 Rentenstelle/ Versicherungsamt
Freitext
Eine Vorsprache bei der Rentenstelle der Stadt Soest ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter den Nummern 02921/103-2151 oder 02921/103-2152 sowie per E-Mail s.behrens@soest.de oder k.esken@soest.de möglich.
- Telefon
- 02921 103-2151
- Fax
- 02921 103-82151
- s.behrens@soest.de
Kathrin
Esken
Rentenangelegenheiten
2.12 Rentenstelle/ Versicherungsamt
Freitext
Eine Vorsprache bei der Rentenstelle der Stadt Soest ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter den Nummern 02921/103-2151 oder 02921/103-2152 sowie per E-Mail s.behrens@soest.de oder k.esken@soest.de möglich.
- Telefon
- 02921 103-2152
- Fax
- 02921 103-82152
- k.esken@soest.de
Susanne
Behrens
Rentenangelegenheiten
2.12 Rentenstelle/ Versicherungsamt
Freitext
Eine Vorsprache bei der Rentenstelle der Stadt Soest ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter den Nummern 02921/103-2151 oder 02921/103-2152 sowie per E-Mail s.behrens@soest.de oder k.esken@soest.de möglich.
- Telefon
- 02921 103-2151
- Fax
- 02921 103-82151
- s.behrens@soest.de
Kathrin
Esken
Rentenangelegenheiten
2.12 Rentenstelle/ Versicherungsamt
Freitext
Eine Vorsprache bei der Rentenstelle der Stadt Soest ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter den Nummern 02921/103-2151 oder 02921/103-2152 sowie per E-Mail s.behrens@soest.de oder k.esken@soest.de möglich.
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- 02921 103-2152
- Fax
- 02921 103-82152
- k.esken@soest.de
Rentenangelegenheiten - Erwerbsminderungsrente
Für einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente sind folgende Unterlagen erforderlich:
-
Familienbuch oder Geburts-/Heiratsurkunde mit Geburtsurkunden der Kinder
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Personalausweis oder (Reise-)Pass
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ggf. Vertriebenenausweis bzw. Spätaussiedlerbescheinigung
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IBAN-Nr. Ihres Giro-Kontos
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ggf. Vollmacht oder „Betreuer“ - Urkunde
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ggf. Bescheid Schwerbehinderung, in dem die Krankheiten aufgeführt sind
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Unterlagen der „Deutsche Rentenversicherung“
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Nachweise über Sozialleistungen, Renten oder Pensionen, die gezahlt werden oder zu erwarten sind
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Sämtliche Ausbildungsnachweise, falls diese noch nicht als Zeiten der „berufliche Ausbildung“ im Versicherungsverlauf gekennzeichnet sind
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Schulnachweise ab 17. Lebensjahr mit oder ohne Abschluss im In- oder Ausland, falls diese Zeiten noch nicht gespeichert sind
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Bitte füllen Sie die Ihnen vorliegenden Formulare vollständig aus!
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Eine Vorsprache ohne vorherige Terminabsprache ist nicht möglich.
Ihre Ansprechpersonen
Rathaus I - Zutritt über Haupteingang (nicht BürgerBüro)
Am Vreithof 8
59494
Soest
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59494
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