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Müllabfuhrgebühren

Die Müllabfuhrgebühren werden im Auftrag der Kommunalen Betriebe Soest über den Grundbesitzabgabenbescheid abgerechnet.

Informationen zu den unterschiedlichen Ansprechpartnern bei der Stadt Soest und den Kommunalen Betrieben Soest.

Antragsbearbeitung zur An-, Ab- oder Ummeldung von Abfallgefäßen
Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag per Post oder direkt per E-Mail an Herrn Ostermann. Die Gebührenänderung wird ab dem 01. des Monats wirksam, der auf den Eingang des vollständigen Antrags folgt. 
Bei fachlichen Fragen zum Gebührenbescheid wenden Sie sich bitte an die Abteilung Finanzen unter der Rufnummer 02921 103-5317.

 

Fragen rund um die Auslieferung bzw. Abholung der Gefäße

Nach Antragsprüfung und Bearbeitung wird Ihr Antrag umgehend an die Kommunalen Betriebe Soest zur Auslieferung und Abholung weitergeleitet.

Abgemeldete Gefäße können bis zur Abholung weitergenutzt werden. Stellen Sie diese Gefäße bitte gut sichtbar auf Ihrem Grundstück bereit.

Sollten Ihre Müllgefäße beschädigt oder abhanden gekommen sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Kommunalen Betriebe. Gleiches gilt für Fragen zur Abfallentsorgung bzw. die Lieferung und Abholung der Gefäße.

Kontakt: Kommunale Betriebe Soest unter 02921 103-4102

 

Ihre Ansprechperson

s.ostermann@soest.de 02921 103-5317

Rathaus II
Windmühlenweg 21
59494 Soest

TagUhrzeit
Montag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag:08:30 - 12:30
Mittwoch:08:30 - 12:30
Donnerstag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post@soest.de

Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr