Die Müllabfuhrgebühren werden im Auftrag der Kommunalen Betriebe Soest über den Grundbesitzabgabenbescheid abgerechnet.
Informationen zu den unterschiedlichen Ansprechpartnern bei der Stadt Soest und den Kommunalen Betrieben Soest.
Antragsbearbeitung zur An-, Ab- oder Ummeldung von Abfallgefäßen |
Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag per Post oder direkt per E-Mail an Herrn Ostermann. Die Gebührenänderung wird ab dem 01. des Monats wirksam, der auf den Eingang des vollständigen Antrags folgt. |
Bei fachlichen Fragen zum Gebührenbescheid wenden Sie sich bitte an die Abteilung Finanzen unter der Rufnummer 02921 103-5317. |
Fragen rund um die Auslieferung bzw. Abholung der Gefäße |
Nach Antragsprüfung und Bearbeitung wird Ihr Antrag umgehend an die Kommunalen Betriebe Soest zur Auslieferung und Abholung weitergeleitet. Sollten Ihre Müllgefäße beschädigt oder abhanden gekommen sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Kommunalen Betriebe. Gleiches gilt für Fragen zur Abfallentsorgung bzw. die Lieferung und Abholung der Gefäße. |
Kontakt: Kommunale Betriebe Soest unter 02921 103-4102 |
- Anschrift
- 001 Windmühlenweg 21 59494 Soest
Simon
Ostermann
_keine
- Telefon
- 02921 103-5317
- Fax
- 02921 103-85317
- s.ostermann@soest.de
Simon
Ostermann
_keine
- Telefon
- 02921 103-5317
- Fax
- 02921 103-85317
- s.ostermann@soest.de
Müllabfuhrgebühren
Die Müllabfuhrgebühren werden im Auftrag der Kommunalen Betriebe Soest über den Grundbesitzabgabenbescheid abgerechnet.
Informationen zu den unterschiedlichen Ansprechpartnern bei der Stadt Soest und den Kommunalen Betrieben Soest.
Antragsbearbeitung zur An-, Ab- oder Ummeldung von Abfallgefäßen |
Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag per Post oder direkt per E-Mail an Herrn Ostermann. Die Gebührenänderung wird ab dem 01. des Monats wirksam, der auf den Eingang des vollständigen Antrags folgt. |
Bei fachlichen Fragen zum Gebührenbescheid wenden Sie sich bitte an die Abteilung Finanzen unter der Rufnummer 02921 103-5317. |
Fragen rund um die Auslieferung bzw. Abholung der Gefäße |
Nach Antragsprüfung und Bearbeitung wird Ihr Antrag umgehend an die Kommunalen Betriebe Soest zur Auslieferung und Abholung weitergeleitet. Sollten Ihre Müllgefäße beschädigt oder abhanden gekommen sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Kommunalen Betriebe. Gleiches gilt für Fragen zur Abfallentsorgung bzw. die Lieferung und Abholung der Gefäße. |
Kontakt: Kommunale Betriebe Soest unter 02921 103-4102 |
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Rathaus II
Windmühlenweg 21
59494
Soest
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