Wenn Jugendliche (14-17 Jahre) oder Heranwachsende (18-21 Jahre) eine Straftat begangen haben, wird das Jugendamt (Jugendhilfe im Strafverfahren) tätig. Die Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet die jungen Menschen vor, während und nach der Gerichtsverhandlung.
Vor der Verhandlung sucht die Jugendhilfe im Strafverfahren das Gespräch mit den Betroffenen, bei Minderjährigen werden auch die Eltern in das Gespräch einbezogen. In diesen Gesprächen informieren sich die Mitarbeiter/innen über die Lebenssituation des jungen Menschen und die Tatvorwürfe, es wird sich auf die Gerichtsverhandlung vorbereitet.
Während der Gerichtsverhandlung haben die Mitarbeiter/innen des Jugendamtes die Aufgabe, eine Einschätzung aus pädagogischer Sicht zu geben und somit das Gericht in der Entscheidungsfindung zu unterstützen. Es wird ein schriftlicher Bericht vorgelegt, sowie mündlich Stellung bezogen.
Nach der Gerichtsverhandlung überwacht und begleitet die Jugendhilfe im Strafverfahren die Umsetzung von Weisungen und Auflagen des Gerichts.
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Rudolf
Holt
Allgemeiner Sozialer Dienst - Jugendgerichtshilfe -
Abteilung Jugend und Soziales
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Jugendhilfe im Strafverfahren

Wenn Jugendliche (14-17 Jahre) oder Heranwachsende (18-21 Jahre) eine Straftat begangen haben, wird das Jugendamt (Jugendhilfe im Strafverfahren) tätig. Die Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet die jungen Menschen vor, während und nach der Gerichtsverhandlung.
Vor der Verhandlung sucht die Jugendhilfe im Strafverfahren das Gespräch mit den Betroffenen, bei Minderjährigen werden auch die Eltern in das Gespräch einbezogen. In diesen Gesprächen informieren sich die Mitarbeiter/innen über die Lebenssituation des jungen Menschen und die Tatvorwürfe, es wird sich auf die Gerichtsverhandlung vorbereitet.
Während der Gerichtsverhandlung haben die Mitarbeiter/innen des Jugendamtes die Aufgabe, eine Einschätzung aus pädagogischer Sicht zu geben und somit das Gericht in der Entscheidungsfindung zu unterstützen. Es wird ein schriftlicher Bericht vorgelegt, sowie mündlich Stellung bezogen.
Nach der Gerichtsverhandlung überwacht und begleitet die Jugendhilfe im Strafverfahren die Umsetzung von Weisungen und Auflagen des Gerichts.
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