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Geburtenanmeldungen

Nach der Geburt müssen Sie Ihr Kind anmelden, Kindergeld beantragen und vieles mehr. Welche Unterlagen werden für die Anmeldung Ihres Kindes beim Standesamt benötigt?

Wenn Sie nicht verheiratet sind:

  • Ihre Geburtsurkunde:n
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • Wenn Sie bereits geschieden sind, legen Sie bitte auch die Eheurkunde/ Familienbuchabschrift und das Scheidungsurteil vor
  • Haben Sie nach der Scheidung Ihren Geburtsnamen wieder angenommen, müssen Sie auch die „Bescheinigung über die Wiederannahme" vorlegen

Außerdem wenn der Kindesvater mit in die Urkunde eingetragen werden soll:

  • die Vaterschaftsanerkennung gegebenfalls Sorgeerklärung

Bei Eltern, die miteinander verheiratet sind:

  • Stammbuch der Familie und die Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile
  • beide Geburtsurkunden
  • Eheurkunde
  • gegebenfalls Namensrechtliche Erklärungen

Sind die Eltern aus dem Ausland eingereist oder im Ausland geboren und gibt es einen Registrierschein, einen Vertriebenenausweis, Einbürgerungsurkunden und/ oder Erklärungen zur Namensführung, dann müssen die Eltern diese Unterlagen beim Standesamt vorlegen.

Alle Unterlagen sind immer im Original vorzulegen.

Urkunden aus dem Ausland unterliegen besonderen Vorgaben.

Wichtig:

Nehmen Sie bitte schon die für Sie zutreffenden Unterlagen mit ins Krankenhaus, da von dort aus die Geburtsanzeige mit den entsprechenden Unterlagen an das Standesamt weitergeleitet wird. Bei Entbindungen im Geburtshaus oder zu Hause nehmen Sie bitte nach der Geburt Kontakt mit dem Standesamt auf.

Im Standesamt kann auf Wunsch die Vaterschaftsanerkennung mit der Zustimmung von Ihnen sofort bei der Anmeldung Ihres Kindes mit aufgenommen werden. In diesem Fall sollte der Vater Ihres Kindes seinen Personalausweis und seine Geburtsurkunde mitbringen.

  • (Nutzung nur nach vorheriger Anmeldung!) Erfassen von Geburten über Krankenhäuser

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Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr