Nach der Geburt müssen Sie Ihr Kind anmelden, Kindergeld beantragen und vieles mehr. Welche Unterlagen werden für die Anmeldung Ihres Kindes beim Standesamt benötigt?
Wenn Sie nicht verheiratet sind:
- Ihre Geburtsurkunde:n
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- Wenn Sie bereits geschieden sind, legen Sie bitte auch die Eheurkunde/ Familienbuchabschrift und das Scheidungsurteil vor
- Haben Sie nach der Scheidung Ihren Geburtsnamen wieder angenommen, müssen Sie auch die Bescheinigung über die Wiederannahme" vorlegen
Außerdem wenn der Kindesvater mit in die Urkunde eingetragen werden soll:
- die Vaterschaftsanerkennung gegebenfalls Sorgeerklärung
Bei Eltern, die miteinander verheiratet sind:
- Stammbuch der Familie und die Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile
- beide Geburtsurkunden
- Eheurkunde
- gegebenfalls Namensrechtliche Erklärungen
Sind die Eltern aus dem Ausland eingereist oder im Ausland geboren und gibt es einen Registrierschein, einen Vertriebenenausweis, Einbürgerungsurkunden und/ oder Erklärungen zur Namensführung, dann müssen die Eltern diese Unterlagen beim Standesamt vorlegen.
Alle Unterlagen sind immer im Original vorzulegen.
Urkunden aus dem Ausland unterliegen besonderen Vorgaben.
Wichtig:
Nehmen Sie bitte schon die für Sie zutreffenden Unterlagen mit ins Krankenhaus, da von dort aus die Geburtsanzeige mit den entsprechenden Unterlagen an das Standesamt weitergeleitet wird. Bei Entbindungen im Geburtshaus oder zu Hause nehmen Sie bitte nach der Geburt Kontakt mit dem Standesamt auf.
Im Standesamt kann auf Wunsch die Vaterschaftsanerkennung mit der Zustimmung von Ihnen sofort bei der Anmeldung Ihres Kindes mit aufgenommen werden. In diesem Fall sollte der Vater Ihres Kindes seinen Personalausweis und seine Geburtsurkunde mitbringen.
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
Kristina
Lutz
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2127
- Fax
- 02921 103-2199
- buergerbuero@soest.de
Philipp
Zvanut
Bürger Büro
Montag
8:00 - 16:00
Dienstag
8:00 - 16:00
Mittwoch
7:00 - 12:30
Donnerstag
8:00 - 18:00
Freitag
8:00 - 12:30
Samstag
9:00 - 12:00 jeden 1. Samstag im Monat (Jan - Mai u. Sep - Dez); jeden 2. Samstag (Juni - Aug)
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2127
- Fax
- 02921 103-2199
- buergerbuero@soest.de
Tobias
Hake
Bürger Büro
Montag
8:00 - 16:00
Dienstag
8:00 - 16:00
Mittwoch
7:00 - 12:30
Donnerstag
8:00 - 18:00
Freitag
8:00 - 12:30
Samstag
9:00 - 12:00 jeden 1. Samstag im Monat (Jan - Mai u. Sep - Dez); jeden 2. Samstag (Juni - Aug)
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2126
- Fax
- 02921 103-2199
- buergerbuero@soest.de
Christin
Hinzmann
Bürger Büro
Montag
8:00 - 16:00
Dienstag
8:00 - 16:00
Mittwoch
7:00 - 12:30
Donnerstag
8:00 - 18:00
Freitag
8:00 - 12:30
Samstag
9:00 - 12:00 jeden 1. Samstag im Monat (Jan - Mai u. Sep - Dez); jeden 2. Samstag (Juni - Aug)
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2127
- Fax
- 02921 103-82127
- c.hinzmann@soest.de
Annika
Alberti
2.12 Standesamt
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30
Mittwoch
Geschlossen
Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin telefonisch oder Mail unter standesamt@soest.de
Das Standesamt der Stadt Soest ist am Dienstag, 1. April 2025, geschlossen. Anlass ist eine interne Fortbildungsveranstaltung. Am Mittwoch, 2. April 2025, ist das Standesamt zu den regulären Dienstzeiten wieder erreichbar.
- Anschrift
- 001 Am Vreithof 8 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2146
- Fax
- 02921 103-82146
- a.alberti@soest.de
Christine
Sauermann
2.12 Standesamt
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30
Mittwoch
Geschlossen
Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin telefonisch oder Mail unter standesamt@soest.de
Das Standesamt der Stadt Soest ist am Dienstag, 1. April 2025, geschlossen. Anlass ist eine interne Fortbildungsveranstaltung. Am Mittwoch, 2. April 2025, ist das Standesamt zu den regulären Dienstzeiten wieder erreichbar.
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2143
- c.sauermann@soest.de
Mark
Young
Standesbeamter
2.12 Standesamt
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30
Mittwoch
Geschlossen
Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin telefonisch oder Mail unter standesamt@soest.de
Das Standesamt der Stadt Soest ist am Dienstag, 1. April 2025, geschlossen. Anlass ist eine interne Fortbildungsveranstaltung. Am Mittwoch, 2. April 2025, ist das Standesamt zu den regulären Dienstzeiten wieder erreichbar.
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921/103-2141
- Fax
- 02921/103-82141
- m.young@soest.de
Melanie
Schneider
2.12 Standesamt
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30
Mittwoch
Geschlossen
Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin telefonisch oder Mail unter standesamt@soest.de
Das Standesamt der Stadt Soest ist am Dienstag, 1. April 2025, geschlossen. Anlass ist eine interne Fortbildungsveranstaltung. Am Mittwoch, 2. April 2025, ist das Standesamt zu den regulären Dienstzeiten wieder erreichbar.
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2142
- Fax
- 02921 103-2196
- m.schneider@soest.de
Kathrin
Esken
Rentenangelegenheiten
2.12 Rentenstelle/ Versicherungsamt
Freitext
Eine Vorsprache bei der Rentenstelle der Stadt Soest ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter den Nummern 02921/103-2151 oder 02921/103-2152 sowie per E-Mail s.behrens@soest.de oder k.esken@soest.de möglich.
- Anschrift
- 001 Am Vreithof 8 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2152
- Fax
- 02921 103-82152
- k.esken@soest.de
Silke
Krane
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921/ 103 - 2127
- Fax
- 02921/ 103 - 2199
- buergerbuero@soest.de
Miriam
Kühle
Leitung Standesamt
2.12 Standesamt
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30
Mittwoch
Geschlossen
Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin telefonisch oder Mail unter standesamt@soest.de
Das Standesamt der Stadt Soest ist am Dienstag, 1. April 2025, geschlossen. Anlass ist eine interne Fortbildungsveranstaltung. Am Mittwoch, 2. April 2025, ist das Standesamt zu den regulären Dienstzeiten wieder erreichbar.
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2120
- Fax
- 02921 103-2196
- m.kuehle@soest.de
Team des Bürger Büros
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2127
- Fax
- 02921 103-2199
- buergerbuero@soest.de
Franziska
Zvanut
_keine
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2127
- Fax
- 02921 103-2199
- buergerbuero@soest.de
Susanne
Behrens
Rentenangelegenheiten
2.12 Rentenstelle/ Versicherungsamt
Freitext
Eine Vorsprache bei der Rentenstelle der Stadt Soest ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter den Nummern 02921/103-2151 oder 02921/103-2152 sowie per E-Mail s.behrens@soest.de oder k.esken@soest.de möglich.
- Anschrift
- 001 Am Vreithof 8 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2151
- Fax
- 02921 103-82151
- s.behrens@soest.de
Martina
Grieskamp
_keine
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2144
- Fax
- 02921 103-2196
- m.grieskamp@soest.de
Annika
Alberti
2.12 Standesamt
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30
Mittwoch
Geschlossen
Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin telefonisch oder Mail unter standesamt@soest.de
Das Standesamt der Stadt Soest ist am Dienstag, 1. April 2025, geschlossen. Anlass ist eine interne Fortbildungsveranstaltung. Am Mittwoch, 2. April 2025, ist das Standesamt zu den regulären Dienstzeiten wieder erreichbar.
- Anschrift
- 001 Am Vreithof 8 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2146
- Fax
- 02921 103-82146
- a.alberti@soest.de
Christine
Sauermann
2.12 Standesamt
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30
Mittwoch
Geschlossen
Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin telefonisch oder Mail unter standesamt@soest.de
Das Standesamt der Stadt Soest ist am Dienstag, 1. April 2025, geschlossen. Anlass ist eine interne Fortbildungsveranstaltung. Am Mittwoch, 2. April 2025, ist das Standesamt zu den regulären Dienstzeiten wieder erreichbar.
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2143
- c.sauermann@soest.de
Mark
Young
Standesbeamter
2.12 Standesamt
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30
Mittwoch
Geschlossen
Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin telefonisch oder Mail unter standesamt@soest.de
Das Standesamt der Stadt Soest ist am Dienstag, 1. April 2025, geschlossen. Anlass ist eine interne Fortbildungsveranstaltung. Am Mittwoch, 2. April 2025, ist das Standesamt zu den regulären Dienstzeiten wieder erreichbar.
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921/103-2141
- Fax
- 02921/103-82141
- m.young@soest.de
Melanie
Schneider
2.12 Standesamt
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30
Mittwoch
Geschlossen
Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin telefonisch oder Mail unter standesamt@soest.de
Das Standesamt der Stadt Soest ist am Dienstag, 1. April 2025, geschlossen. Anlass ist eine interne Fortbildungsveranstaltung. Am Mittwoch, 2. April 2025, ist das Standesamt zu den regulären Dienstzeiten wieder erreichbar.
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2142
- Fax
- 02921 103-2196
- m.schneider@soest.de
Miriam
Kühle
Leitung Standesamt
2.12 Standesamt
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30
Mittwoch
Geschlossen
Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin telefonisch oder Mail unter standesamt@soest.de
Das Standesamt der Stadt Soest ist am Dienstag, 1. April 2025, geschlossen. Anlass ist eine interne Fortbildungsveranstaltung. Am Mittwoch, 2. April 2025, ist das Standesamt zu den regulären Dienstzeiten wieder erreichbar.
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2120
- Fax
- 02921 103-2196
- m.kuehle@soest.de
Martina
Grieskamp
_keine
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2144
- Fax
- 02921 103-2196
- m.grieskamp@soest.de
Geburtenanmeldungen
Nach der Geburt müssen Sie Ihr Kind anmelden, Kindergeld beantragen und vieles mehr. Welche Unterlagen werden für die Anmeldung Ihres Kindes beim Standesamt benötigt?
Wenn Sie nicht verheiratet sind:
- Ihre Geburtsurkunde:n
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- Wenn Sie bereits geschieden sind, legen Sie bitte auch die Eheurkunde/ Familienbuchabschrift und das Scheidungsurteil vor
- Haben Sie nach der Scheidung Ihren Geburtsnamen wieder angenommen, müssen Sie auch die „Bescheinigung über die Wiederannahme" vorlegen
Außerdem wenn der Kindesvater mit in die Urkunde eingetragen werden soll:
- die Vaterschaftsanerkennung gegebenfalls Sorgeerklärung
Bei Eltern, die miteinander verheiratet sind:
- Stammbuch der Familie und die Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile
- beide Geburtsurkunden
- Eheurkunde
- gegebenfalls Namensrechtliche Erklärungen
Sind die Eltern aus dem Ausland eingereist oder im Ausland geboren und gibt es einen Registrierschein, einen Vertriebenenausweis, Einbürgerungsurkunden und/ oder Erklärungen zur Namensführung, dann müssen die Eltern diese Unterlagen beim Standesamt vorlegen.
Alle Unterlagen sind immer im Original vorzulegen.
Urkunden aus dem Ausland unterliegen besonderen Vorgaben.
Wichtig:
Nehmen Sie bitte schon die für Sie zutreffenden Unterlagen mit ins Krankenhaus, da von dort aus die Geburtsanzeige mit den entsprechenden Unterlagen an das Standesamt weitergeleitet wird. Bei Entbindungen im Geburtshaus oder zu Hause nehmen Sie bitte nach der Geburt Kontakt mit dem Standesamt auf.
Im Standesamt kann auf Wunsch die Vaterschaftsanerkennung mit der Zustimmung von Ihnen sofort bei der Anmeldung Ihres Kindes mit aufgenommen werden. In diesem Fall sollte der Vater Ihres Kindes seinen Personalausweis und seine Geburtsurkunde mitbringen.
-
(Nutzung nur nach vorheriger Anmeldung!) Erfassen von Geburten über Krankenhäuser