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Ehrenpatenschaften

Der Bundespräsident übernimmt die Ehrenpatenschaft, wenn zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 7 lebende Kinder -einschließlich des Patenkindes- innerhalb einer Familie vorhanden sind, die von denselben Eltern stammen. Die Eltern müssen Deutsche im Sinne des § 116 Grundgesetz sein. Die Ehrenpatenschaft wird in einer Familie nur einmal übernommen.
Anträge sind innerhalb eines Jahres nach Geburt des Kindes zu stellen und bei der Abt. Organisation erhältlich.

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

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Fax:         02921 / 103-9999
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Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr