Dienstleistungen A - Z

Abmeldung vom Wohnort

Eine Abmeldung in Soest ist nur erforderlich, wenn Sie aus Ihrer Wohnung in Soest ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, beispielsweise beim Wegzug ins Ausland. Sollten Sie Ihren Nebenwohnsitz in Soest abmelden wollen, ist dies nur bei dem Bürger Büro Ihrer Hauptwohnsitzbehörde möglich.

Für die Abmeldung gilt eine Frist von zwei Wochen nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung in Soest. Wenn Sie sich bereits vor Auszug aus Ihrer Wohnung abmelden möchten, können Sie frühestens eine Woche vor Ihrem Auszug bei uns vorsprechen.

Die Abmeldung ist von der meldepflichtigen Person auf dem Abmeldeformular zu unterschreiben. Können Sie die Abmeldung nicht persönlich im Bürger Büro vornehmen, schicken Sie uns das unterschriebene Abmeldeformular zusammen mit einer Ausweis-/Passkopie zu.

kostenfrei

§ 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz

Ihre Ansprechperson

buergerbuero@soest.de 02921 103-2127

Rathaus I - Domplatz
Domplatz 1
59494 Soest

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post@soest.de

Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr